Norm: WGG 1979 §15WGG 1979 §22 Abs2
Rechtssatz: Den, der sich auf Mängel in der Grundkostenabrechnung und Baukostenabrechnung beruft, trifft insoweit eine Mitwirkungspflicht, als er sich nicht einfach auf den Standpunkt zurückziehen darf, die Rechnungslegungspflicht sei noch nicht erfüllt. Er wird vielmehr, wie er dies auch im Falle einer außerstreitigen Überprüfung der Angemessenheit des vereinbarten oder begehrten Preises gemäß § 22 Abs 1 Z 6... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei, eine gemeinnützige Bauvereinigung, hat als Wohnungseigentumsorganisator (Generalunternehmer) unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel der Wohnbauförderung die aus 29 Wohnhäusern bestehende Reihenhaussiedlung in K*****, A*****weg, errichtet und die zur
Begründung: von Wohnungseigentum notwendigen Mindestanteile an die beklagten Parteien sowie eine nicht am Verfahren beteiligte Person verkauft. Die diesbezüglichen Anwartschaftsverträge enthalten über da... mehr lesen...
Norm: KWG 1939 §22 Abs1KWG 1939 §22 Abs2
Rechtssatz: Durch die Bestimmungen des § 22 Abs 1 und 3 KWG soll gesichert werden, daß Spareinlagen ihrer Zweckbestimmung gemäß vom Zahlungsverkehr ausgeschlossen bleiben. Entscheidungstexte 6 Ob 688/77 Entscheidungstext OGH 06.10.1977 6 Ob 688/77 Veröff: SZ 50/127 = EvBl 1978/120 S 350 = QuHGZ 1978 H4 166 ... mehr lesen...
Die Klägerin brachte vor, daß sie von M als Kaution dessen von der beklagten Partei ausgestelltes Sparbuch mit einem Einlagenstand von 6000 S erhalten habe. Als der Kautionsfall eingetreten sei und die Klägerin dieses Sparbuch bei der beklagten Partei realisieren habe wollen, habe diese unter Hinweis darauf, daß sie selbst Forderungen gegen M habe, nur einen Betrag von 3965 S zur Auszahlung gebracht. Die beklagte Partei sei nicht berechtigt, Forderungen gegen den ursprünglichen Einleg... mehr lesen...