Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 30. September 2002, Zl. 2000/11/0207, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hob der Verwaltungsgerichtshof einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 10. April 2000, mit dem die der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 9. September 1996 erteilte Bewilligung, die Pflegekinder Ke. (geboren am 6. März 1992), Ka. (geboren am 23. Juni 1994) und C. (geboren am 23. Jänner 1996) in Pflege zu überneh... mehr lesen...
Index: L92703 Jugendwohlfahrt Kinderheim Niederösterreich
Norm: JWG NÖ 1991 §21 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 24 Abs. 1 NÖ JWG 1991 darf die Pflegebewilligung mit Bescheid nur widerrufen werden, wenn es das Wohl des Minderjährigen erfordert. Bei der Pflegebewilligung handelt es sich nicht um eine "abstrakte" Bewilligung, sondern um eine Bewilligung in Ansehung bestimmter Kinder. Ausschlaggebend ist daher, ob das Wohl ... mehr lesen...
Das Schreiben der Beschwerdeführer vom 17. Dezember 2003 an die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung hat (auszugsweise) folgenden Inhalt: "Antrag auf Eignungsfeststellung zur Übernahme von Pflegekindern Wichtige Bewilligungsvoraussetzungen ... Nach Abschluss der Überprüfung erhalten wir eine Mitteilung über die Eignungsfeststellung. Mit dieser Mitteilung können wir auch andere Behörden um Vermittlung eines Pflegekindes (Adoptivkindes) ersuchen. Vor der Üb... mehr lesen...
Index: L92703 Jugendwohlfahrt Kinderheim Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;JWG NÖ 1991 §11 Abs1;JWG NÖ 1991 §21 Abs1;JWG NÖ 1991 §21;JWG NÖ 1991 §35;JWG NÖ 1991 §40;JWG NÖ 1991 §9 Abs1;JWG NÖ 1991 §9 Abs3;
Rechtssatz: Während die Pflegebewilligung nur für ein bestimmtes Pflegeverhältnis erteilt werden darf (§ 21 Abs. 1 NÖ JWG 1991), ist eine - von einem bestimmten Pflegeverhältnis unabhängig... mehr lesen...
Unter dem Datum des 18. Februar 2000 erließ die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land gegen den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: "Sie haben zumindest am 28.6.1999, in 4650 Lambach, Fischerau 3, 1. auf der Rigole, an der Westseite der betonierten Fläche, eine vor Niederschlägen ungeschützte ca. 50 l fassende Wanne aus schwarzem Kunststoff, ca. zu einem Drittel mit einem Öl-Wasser-Gemisch gefüllt, Ölstand ca. 1 cm; das Öl-Wasser-Gemisch ist der Schlüsselnu... mehr lesen...
Index: 50/02 Sonstiges Gewerberecht83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AltölG §2 Abs1 Z1 lita;AWG 1990 §17 Abs1;AWG 1990 §21 Abs1 Z1 lita;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z2;FestsetzungsV gefährliche Abfälle 1997 §3 Abs1;FestsetzungsV gefährliche Abfälle 1997 Anl1;
Rechtssatz: Mit "gebrauchte flüssige Mineralölerzeugnisse" ist nicht jeglicher Gebrauch solcher Erzeugnisse gemeint, sondern nur ein üblicher, bestimmungsgemäßer G... mehr lesen...
Index: 50/02 Sonstiges Gewerberecht83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AltölG §2 Abs1 Z1 lita;AWG 1990 §17 Abs1;AWG 1990 §21 Abs1 Z1 lita;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z2;FestsetzungsV gefährliche Abfälle 1997 §3 Abs1;FestsetzungsV gefährliche Abfälle 1997 Anl1;
Rechtssatz: Die Verwendung von Dieselöl zu Reinigungszwecken ist keine übliche Verwendung von Dieselöl. Sie kann weder als - bestimmungsgemäßer - Gebrauch noch als... mehr lesen...
Index: 50/02 Sonstiges Gewerberecht83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AltölG §2 Abs1 Z1 lita;AWG 1990 §17 Abs1;AWG 1990 §21 Abs1 Z1 lita;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z2;FestsetzungsV gefährliche Abfälle 1997 §3 Abs1;FestsetzungsV gefährliche Abfälle 1997 Anl1;
Rechtssatz: Die Schlüsselnummer 54102 der Anlage 1 zur FestsetzungsV 1997, BGBl II 1997/227, enthält keine Definition des in ihr verwendeten Begriffes "Altöle". Da... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich im Zusammenhang mit der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides folgender unstrittiger Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin verkaufte mit Vertrag vom 2. Dezember 1993 ihre 89.999 Stück Aktien umfassende Beteiligung an der M-AG (Grundkapital: 90.000 Aktien im Nominale von je S 1.000,--) an die G-Corporation um S 1 Milliarde. Beide Vertragsteile tätigten das Geschäft als Händler iS des § 23 Abs. 1 KVG. Mit Eingabe vom 16. Dez... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: ABGB §897;BWG 1993 §21 Abs1 Z2;KVG 1934 §18 Abs2 Z3;VwRallg; Beachte Besprechung in JZ 1997/18, S 700-702
Rechtssatz: Das Wesen aufschiebend bedingter Rechtsgeschäfte liegt ... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: ABGB §897;BWG 1993 §21 Abs1 Z2;KVG 1934 §18 Abs2 Z3;VwRallg;
Rechtssatz: § 18 Abs 2 Z 3 KVG stellt unter anderem ganz generell bedingte Anschaffungsgeschäfte den (voll wirksamen) Anschaffu... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: ABGB §879;BWG 1993 §100;BWG 1993 §21 Abs1;BWG 1993 §21 Abs2;KVG 1934 §23 Abs1;
Rechtssatz: Das genehmigungslos betriebene Bankgeschäft ist keineswegs nichtig, sondern nur partiell unwirksam. § 100 BWG 1993 ist im Wege de... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: ABGB §879;ABGB §897;BWG 1993 §100;BWG 1993 §21 Abs1 Z2;BWG 1993 §21 Abs2;KVG 1934 §23 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein ohne die nach § 21 Abs 1 Z 2 BWG 1993 erforderliche Bewilligung des BMF g... mehr lesen...
1.1. Mit Abgabenbescheid vom 8. Mai 1989 schrieb der Obmann des mitbeteiligten Gemeindeverbandes der Beschwerdeführerin für die Liegenschaft in C, X-Gasse, eine jährliche Müllbehandlungsgebühr in der Höhe von S 279,60 zuzüglich 10 % Umsatzsteuer sowie eine jährliche Abfallbehandlungsabgabe im Betrag von S 132,60 zuzüglich 10 % Umsatzsteuer vor. Die Müllbehandlungsgebühr wurde derart errechnet, daß 12 Müllsäcke mit einem Rauminhalt von je 60 Liter mit der Grundgebühr in der Höhe von S ... mehr lesen...
Index: L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe NiederösterreichL82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich
Norm: AWG NÖ 1987 §21 Abs1;AWG NÖ 1987 §21 Abs2;AWG NÖ 1987 §33;
Rechtssatz: Nach dem klaren Gesetzeswortlaut des § 21 Abs 1 NÖ AWG 1987 in Verbindung mit § 5 Abs 1 der auf Grund dieses Gesetzes ergangenen Abfallwirtschaftsverordnung des Gemeindeverba... mehr lesen...