RS Vwgh 1996/5/22 96/16/0100

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Veröffentlicht am 22.05.1996
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern
37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

ABGB §879;
ABGB §897;
BWG 1993 §100;
BWG 1993 §21 Abs1 Z2;
BWG 1993 §21 Abs2;
KVG 1934 §23 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein ohne die nach § 21 Abs 1 Z 2 BWG 1993 erforderliche Bewilligung des BMF getätigtes Geschäft ist nicht nichtig, sondern aufschiebend bedingt wirksam.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996160100.X02

Im RIS seit

31.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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