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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
ABGB §879;Rechtssatz
Das genehmigungslos betriebene Bankgeschäft ist keineswegs nichtig, sondern nur partiell unwirksam. § 100 BWG 1993 ist im Wege des Verweises durch § 21 Abs 2 BWG 1993 auf die Bestimmungen über die Konzession auch auf jene Rechtsgeschäfte anzuwenden, die gem § 21 Abs 1 BWG 1993 genehmigungspflichtig sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996160100.X01Im RIS seit
31.07.2001