Norm
UWG §1 C4Rechtssatz
Ein Maschinenbauer steht mit einem Bauunternehmen, das bei Erbringung seiner Werkleistungen Maschinen, wie sie vom Maschinenbauer erzeugt und verkauft werden, einsetzt, nicht in einem Wettbewerbsverhältnis im Sinne des § 14 UWG, weil das Anbieten von Geräten, die man selbst handhaben muß, und von Dienstleistungen mit einem solchen Gerät nach der Verkehrsanschauung nicht als branchengleich oder branchenähnlich empfunden werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107554Dokumentnummer
JJR_19970225_OGH0002_0040OB00002_97S0000_001