Norm
ApothekenG §36Rechtssatz
Die Entstehungsgeschichte des § 36 ApG zeigt, daß den Anstaltsapotheken nur jene Befugnisse eingeräumt werden sollten, die unter Bedachtnahme auf die Interessen der öffentlichen Apotheken für die Krankenanstalten notwendig erschienen. Daraus folgt aber nicht, daß nur Apotheken oder der Österreichische Apothekerverband einen Verstoß gegen das Apothekengesetz gerichtlich geltend machen können, sondern auch Pharmaunternehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106216Zuletzt aktualisiert am
30.10.2009