Begründung: Das Erstgericht wies die Anträge des Minderjährigen auf pflegschaftsbehördliche Genehmigung des am 24. 12. 1991 abgeschlossenen Schenkungsvertrages über einen PKW Jaguar E 4,2 und des am 21. 7. 1994 abgeschlossenen Kaufvertrages über ein Motorrad KTM Duke 620 ab. Das vom Minderjährigen angerufene Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung; es bewertete den Entscheidungsgegenstand mit S 260.000 nicht übersteigend und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs ni... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Aufteilungsantrag nach §§ 81 ff EheG und den Sicherungsantrag nach § 382 Abs 1 Z 8c EO wegen Verfristung des Aufteilungsantrages ab. Die Verfahrenskosten hob es gegeneinander auf. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diesen Beschluß hinsichtlich der Abweisung des Haupt- und des Sicherungsbegehrens und änderte die Kostenentscheidung im Sinne einer Kostenersatzverpflichtung der Antragstellerin ab. Es sprach aus, daß der Wert des Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat die bisher zur Fortführung des Unternehmens des Erblassers bestellte Verlassenschaftskuratorin enthoben und einen neuen Verlassenschaftskurator bestellt. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der enthobenen Verlassenschaftskuratorin nicht Folge und wies den Rekurs einer Noterbin zurück. Es sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Das Erstgericht legt nunmehr den außerordentlichen Revisionsrekurs der enthobenen Verlassensc... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß änderte das Rekursgericht unter anderem infolge Rekursen des Verlassenschaftskurators und der Kinder des Verstorbenen den bewilligenden Beschluß des Erstgerichts dahin ab, daß es den Antrag der Witwe auf Erteilung der Verfügungsermächtigung über den PKW Marke Mercedes 230 E, schwarz, Baujahr 1986, abwies. Es sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Zum dagegen erhobenen "außerordentlichen Revisionsrekurs" de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Sohn des Erblassers wurde mit einem Legat bedacht. Seine Mutter ist Testamentserbin. Dem Sohn stehen Pflichtteilsansprüche zu. Er beantragte die Einsicht in den Abhandlungsakt. Das Rekursgericht bewilligte in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung die beantragte Akteneinsicht und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs mangels erheblicher Rechtsfragen nicht zulässig sei. Wenn der Entscheidungsgegens... mehr lesen...
Begründung: Das Abhandlungsgericht nahm mit rechtskräftigem Beschluß vom 28.Jänner 1992 ON 21 die aufgrund des Gesetzes zum gesamten Nachlaß bedingt abgegebene Erbserklärung der jetzt 98jährigen Mutter der Verstorbenen zu Gericht an (Punkt 2.), überließ ihr gemäß § 145 AußStrG und § 810 ABGB die Benützung, Besorgung und Verwaltung des Nachlasses (Punkt 3.) und übermittelte die Akten dem Gerichtskommissär zur Errichtung des Nachlaßinventars (Punkt 5.). In der Folge bestimmte es mi... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1997 §13 Abs2AußStrG 2005 §59 Abs2
Rechtssatz: Die pflegschaftsbehördliche Genehmigung einer Klageführung über ein Vermögensrecht ist rein vermögensrechtlicher Natur im Sinne des § 13 Abs 2 AußStrG in der Fassung der WGN 1997. Entscheidungstexte 1 Ob 113/98v Entscheidungstext OGH 28.04.1998 1 Ob 113/98v 2 Ob 361/98x ... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1997 §13 Abs2AußStrG 2005 §59 Abs2AußStrG 2005 §62 Abs4 B4MRG §37 Abs3 Z16WEG 2002 §52 Abs1WEG 2002 §52 Abs2WGG §22 Abs4
Rechtssatz: In der Beurteilung, ob ein Entscheidungsgegenstand rein vermögensrechtlicher Natur vorliegt, trat durch die WGN 1997 keine Änderung ein. Die Frage, ob ein Anspruch rein vermögensrechtlicher Natur vorliegt, ist aus seinem materiellrechtlichen Inhalt zu prüfen. Die pflegschaftsbehördliche Geneh... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag auf pflegschaftsbehördliche Genehmigung einer von einem Rechtsanwalt - dessen Bestellung durch den mit der Vertretung vor Behörden und Gerichten betrauten Sachwalter nicht pflegschaftsbehördlich genehmigt wurde - verfaßten Klage nach § 523 ABGB des durch seinen Sachwalter vertretenen Betroffenen gegen eine Liegenschaftsnachbarin ab. Das Erstgericht wies den Antrag auf pflegschaftsbehördliche Genehmigung einer von einem Rechtsanwalt - de... mehr lesen...
Begründung: In seinem Schriftsatz vom 14.November 1997 ON 62 hat sich der eigenberechtigte Noterbe gegen die Person des mit der Schätzung des Nachlaßvermögens betrauten Sachverständigen Johann S***** ausgesprochen und sich auch in Ansehung der Schätzung eines näher bezeichneten (Stutz)Flügels gegen die (allfällige) Bestellung des KR Gerhard F***** zum Sachverständigen gewandt, weil dieser befangen sei. Das Erstgericht hat nach Stellungnahme des Gerichtskommissärs ON 63 mit Punkt... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 23.3.1981 Hauptmieter einer 51,9 m2 großen Wohnung in einem Haus, das der Antragsgegnerin, einer gemeinnützigen Bauvereinigung, gehört. Das Haus wurde zwischen 1941 und 1945 errichtet; die erstmalige Vermietung darin befindlicher Wohnungen erfolgte jedenfalls schon vor 1952. Es ist unstrittig, daß sämtliche Wohnungen des Hauses, darunter die des Antragstellers, dem Zinsstoppgesetz unterlagen. Die ursprünglich nach dem WGG 1940 iVm der WGGD... mehr lesen...
Begründung: Die am 6.9.1986 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil vom 6.10.1994 geschieden. Schon ca. ein Jahr vor der Eheschließung bezogen sie ein damals noch großteils unfertiges, im Eigentum der Eltern der Antragsgegnerin stehendes Wohnhaus. Mit Notariatsakt vom 29.5.1991 übertrugen die Eltern der Antragsgegnerin diese Liegenschaft je zur Hälfte ins Eigentum der Parteien. Entgegen dem Plan ihrer Eltern, die neben dem Wohnhaus der Eltern befindliche Liegenschaft alle... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da der Aufteilungsanspruch des geschiedenen Ehegatten nach §§ 81ff EheG ist ein in Geld bewertbarer Anspruch rein vermögensrechtlicher Natur (4 Ob 551/91; 8 Ob 1551/92 und 5 Ob 531/93), weshalb dem Rekursgericht die Nachholung des entgegen § 13 Abs 1 Z 1 AußStrG unterbliebenen Ausspruches über den Wert des Entscheidungsgegenstandes aufzutragen war. Da der Aufteilungsanspruch des geschiedenen Ehegatten nach Paragraphen 8... mehr lesen...
Norm: MRÄG ArtIIWGG 1940 §7 Abs2WGG 1979 §13 Abs2WGG 1979 §39 Abs10DVWGG 1940 §11 Abs3
Rechtssatz: 1.) Art II MRÄG 1967 gestand die dort vorgesehene Möglichkeit der freien Mietzinsvereinbarung unterschiedslos allen Hauseigentümern zu. Vereinbarungen über die Höhe des Mietzinses waren ab 1.1.1968 daher (unter den in Art II MRÄG 1967 normierten Voraussetzungen) grundsätzlich auch für gemeinnützige Bauvereinigungen zulässig. Hatte die gemeinnützig... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1.1.1981 Hauptmieterin einer 34,8 m2 großen Wohnung in einem Haus, das der Antragsgegnerin, einer gemeinnützigen Bauvereinigung, gehört. Das Haus wurde zwischen 1941 und 1945 errichtet; die erstmalige Vermietung darin befindlicher Wohnungen erfolgte jedenfalls schon vor 1952. Es ist unstrittig, daß sämtliche Wohnungen des Hauses, darunter die der Antragstellerin, dem Zinsstoppgesetz unterlagen. Die ursprünglich nach dem WGG 1940 iVm der ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1.11.1979 Hauptmieter einer 52,10 m2 großen Wohnung in einem Haus, das der Antragsgegnerin, einer gemeinnützigen Bauvereinigung, gehört. Das betreffende Haus wurde zwischen 1941 und 1945 errichtet; die erstmalige Vermietung darin befindlicher Wohnungen erfolgte jedenfalls schon vor 1952. Es ist unstrittig, daß sämtliche Wohnungen des Hauses, darunter die des Antragstellers, dem Zinsstoppgesetz unterlagen. Die ursprünglich nach dem WGG 1940... mehr lesen...
Norm: WGG 1940 §7 Abs2WGG 1979 §13 Abs2WGG 1979 §39 Abs1DVWGG §11 Abs3
Rechtssatz: Wurde mit dem Bau des Hauses am 11.12.1978, somit vor dem 1.7.1979 begonnen, so ist damit gemäß § 39 Abs 10 WGG 1979 idF vor dem 3. WÄG § 13 Abs 2 leg cit hinsichtlich der Bestimmung für die Berechnung der Grundkosten nicht anzuwenden; es gelten in diesem Fall weiterhin die Bestimmungen des § 7 Abs 2 WGG 1940 und § 11 Abs 3 erster bis dritter Satz DVWGG. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §13 Abs2AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs2 Z1 C2d8AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs2 Z1 C3aGBG §126JN §55 Abs1 Z1
Rechtssatz: Geht es der Revisionsrekurswerberin (Hypothekargläubigerin) nur um die Rettung ihres Pfandrechtes, bildet also nur dessen Wert den Entscheidungsgegenstand, so hat eine Zusammenrechnung des Wertes des Entscheidungsgegenstandes betreffend Eigentumseinverleibung und Pfandrechtslöschung nicht stattzufinden, ... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §13 Abs2AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs2 Z1 C2d8AußStrG idF WGN 1989 §14 Ab2 Z1 C3aGBG §126JN §55 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der im § 55 Abs 1 Z 1 JN für die Zusammenrechnung von Ansprüchen geforderte rechtliche Zusammenhang liegt vor, wenn der Verbücherung des Eigentumsrechtes der Antragstellerin an allen drei Liegenschaften ein einheitliches Rechtsgeschäft zugrunde liegt und auch die Rekurswerberin der drohenden Löschung eine... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen des seinerzeitigen Eigentümers der im
Kopf: dieses Beschlusses genannten Liegenschaft wurde mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 4.6.1991 das Konkursverfahren eröffnet. Noch vor der Konkurseröffnung war auf der Liegenschaft des Gemeinschuldners die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung mit Rechtswirksamkeit bis 11.3.1992 angemerkt worden. Im Range nachfolgend sind exekutive Pfandrechte einverleibt, darunter eines zugunsten der Revisionsre... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Dr. Götz B*****, vertreten durch Dr. Margot Tonitz, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wider die Antragsgegnerin Dr. H*****, vertreten durch Dr. Franz Unterasinger, Rechtsanwalt in Graz, wegen Aufteilun... mehr lesen...
Begründung: Bei der Verlassenschaftsabhandlung am 20.2.1991 gab der erbl. Sohn die unbedingte Erbserklärung auf Grund des Gesetzes zum gesamten Nachlaß ab und beantragte die Einantwortung des Nachlasses an ihn, wogegen die mit Vermächtnissen bedachten Geschwisterkinder der Erblasserin gemäß § 812 ABGB die Nachlaßabsonderung beantragten, weil der Erbe im Ausland wohne, sich aber damit einverstanden erklärten, daß die Nachlaßseparation bzw. Sicherstellung nur auf die im Vermögensbeken... mehr lesen...