Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin stellte am 20 12 2005 durch ihren Vertreter einen schriftlichen Asylantrag. Als eingebracht galt ein schriftlich gestellter Asylantrag gemäß dem zu dieser Zeit geltenden § 24 Abs 2 AsylG 1997 allerdings erst, wenn der Fremde der schriftlichen Aufforderung der Asylbehörde, sich binnen angemessener, 14 Tage nicht unterschreitender Frist in der Erstaufnahmestelle des Bundesasylamtes persönlich einzufinden, Folge leistet. Gemäß § 24 Abs 2 letzter Satz und § 3... mehr lesen...
Rechtssatz: Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 17 06 2005, Zl B 336/05-11, (gerade auch in Bezug auf die Slowakei) festgehalten, die Mitgliedstaaten hätten kraft Gemeinschaftsrecht nicht nachzuprüfen, ob ein anderer Mitgliedstaat generell sicher sei, da eine entsprechende Vergewisserung durch die Organe der Europäischen Union vor Verabschiedung der Dublin II Verordnung erfolgt sei, dabei aber gleichzeitig ebenso ausgeführt, dass eine Nachprüfung der grundrechtlichen Auswirkungen einer Überste... mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 11/6-143030-2006 und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Identität des Beschwerdeführers sowie seine Staatsangehörigkeit stehen nicht mit Sicherheit fest. Er verfügt weder über ein Reisenoch ein sonstiges Identitätsdokument. Der Beschwerdeführer ist allerdings jedenfalls kein österreichischer Staatsbürger. Er gibt an, *** zu heißen und am 16 05 1980 geboren worden zu sein. Er sei staatenlos und Z... mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 11/6-***-2006 und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer gibt an, russischer Staatsangehöriger und am *** geboren zu sein. Er verfügt über kein Reisedokument oder sonstiges Identitätsdokument, sodass seine Staatsangehörigkeit und Identität nicht mit Sicherheit feststeht (die mittlerweile vom Bundesasylamt augestellte Aufenthaltsberechtigungskarte wurde aufgrund seiner eigenen Angabe... mehr lesen...
Rechtssatz: Zweck der Schubhaft nach § 76 Abs 2 FPG ist die Sicherung eines Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung nach § 10 AsylG 2005. Dass die Asylbehörde es für wünschenswert hält, dass ihr der Beschwerdeführer jederzeit durch Anhaltung in Haft für die Führung des Asylverfahrens zur Verfügung steht, kann keinen zulässigen Grund zur Aufrechterhaltung der Schubhaft darstellen. Es ist nicht Zweck der Schubhaft, die Durchführung des Asylverfahrens, sondern nur eines Ausweisungsverfahren... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bezirkshauptmannschaft verhängte die Schubhaft über den Beschwerdeführer allein auf Grundlage des § 34b Abs 1 Z 1 AsylG 1997. Diese Bestimmung ist allerdings mit Ablauf des 31 12 2005 außer Kraft getreten. Sie konnte daher am 07 01 2006 keine taugliche Grundlage für die Verhängung der Schubhaft darstellen. § 75 Abs 1 AsylG 2005 sieht zwar vor, dass alle am 31 12 2005 anhängigen Verfahren nach den Bestimmungen des AsylG 1997 zu Ende zu führen sind (gemäß § 75 Abs 2 AsylG 200... mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 11/6-***-2006 sowie des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist russischer Staatsangehöriger. Seine Identität und Staatsangehörigkeit steht nicht zweifelsfrei fest. Er verfügt über keinen Reisepass oder ein sonstiges Identitätsdokument. Seinen Ausführungen zufolge ließ er seinen Reisepass in Rumänien bei einer ihm bekannten russischen Staatsangehörigen, über die er keine näheren Abga... mehr lesen...
Rechtssatz: Aufgrund des bisher vorliegenden Erhebungsergebnisses wird vom Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland der Auffassung der Bezirkshauptmannschaft, die Anwendung eines gelinderen Mittels wäre zur Zweckerreichung nicht ausreichend gewesen, nicht beigepflichtet. Der Beschwerdeführer weist zutreffend darauf darin, dass nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (vgl VfGH 28 09 2004, B 292/04) bloß allgemeine Annahmen oder ?Erfahrungswerte? nicht genügen, um die Notwendigk... mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 11/6-142976-2006 und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer gibt an, *** zu heißen, am 25 10 1989 geboren worden sowie pakistanischer Staatsangehöriger zu sein. Seine Identität und Staatsangehörigkeit steht nicht fest. Er verfügt weder über einen Reisepass noch ein sonstiges Dokument zum Nachweis seiner Identität. Seinen Angaben zufolge wurde über Veranlassung seiner Eltern für ihn ... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist nicht zwingend erforderlich, um von einem ?schwebenden? Ausweisungsverfahren im Sinne des Art 5 Abs 1 lit f EMRK sprechen zu können, dass das Ausweisungsverfahren bereits formell eingeleitet wurde. Es ist ausreichend, dass mit gutem Grund angenommen werden kann, dass eine Ausweisung des Betroffenen erfolgen werde. Der EGMR versteht die Bestimmung daher auch in seiner bisherigen Rechtsprechung so, dass eine Haft zur Sicherung der Ausweisung jedenfalls dann unzulässig ist,... mehr lesen...
Rechtssatz: Die vom Beschwerdeführer nun weiters zur
Begründung: einer Verfassungswidrigkeit des § 76 Abs 2 Z 4 FPG geäußerte Ansicht, die nach dieser Bestimmung verhängte Schubhaft diene lediglich nur zur Sicherung des asylrechtlichen Zulassungsverfahrens, wird vom Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland nicht geteilt. § 76 Abs 2 FPG sieht ausdrücklich vor, dass die Verhängung der Schubhaft nur zum Zwecke der Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung gemäß § 10 AsylG 2005 (... mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 11/6-***-2006 und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer gibt an, Islam Abdulkadyrov zu heißen, am 09 03 1981 geboren worden und russischer Staatsangehöriger zu sein. Seine Staatsangehörigkeit sowie Identität stehen nicht mit Sicherheit fest. Er verfügt über keinen Reisepass oder ein sonstiges Identitätsdokument. Seinen eigenen Angaben zufolge verließ er am 07.12.2005 gemeinsam mi... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist nicht ersichtlich, auf Grund welcher die Behörden bindenden Rechtsquelle die UNHCR-Richtlinie vom Februar 1999 rechtsverbindlich wäre, weshalb es sich erübrigte, auf die diesbezüglichen inhaltlichen Ausführungen einzugehen. Schlagworte Schubhaft, Asylwerber, Eurodac-Treffer, Dublin II, Antrag auf internationalen Schutz, erkennungsdienstliche Behandlung mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Widerspruch des § 76 Abs 2 Z 4 FPG zu Art 7 Verordnung (EG) Nr 1560/2003 wird vom Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland nicht gesehen. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers ist Art 7 dieser Verordnung eine Rangfolge der Modalitäten der Überstellung in einen zuständigen Mitgliedstaat nicht zu entnehmen. Schlagworte Schubhaft, Asylwerber, Eurodac-Treffer, Dublin II, Antrag auf internationalen Schutz, erkennungsdienstliche Behandlung mehr lesen...
Rechtssatz: Der Unabhängige Verwaltungssenat Burgenland teilt die Ansicht des Beschwerdeführers nicht, dass § 76 Abs 2 Z 4 FPG verfassungswidrig sei. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers ist die Bestimmung des vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen § 34b Abs 1 Z 3 AsylG 1997 nicht mit der Bestimmung des § 76 Abs 2 Z 4 FPG vergleichbar. Der Verfassungsgerichtshof hat zur aufgehobenen Bestimmung nach dem AsylG 1997 - wie vom Beschwerdeführer richtig wiedergegeben - in seinem Erkenntni... mehr lesen...