RS UVS Burgenland 2006/02/07 166/10/06004

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Veröffentlicht am 07.02.2006
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Rechtssatz

Es ist nicht ersichtlich, auf Grund welcher die Behörden bindenden Rechtsquelle die UNHCR-Richtlinie vom Februar 1999 rechtsverbindlich wäre, weshalb es sich erübrigte, auf die diesbezüglichen inhaltlichen Ausführungen einzugehen.

Schlagworte
Schubhaft, Asylwerber, Eurodac-Treffer, Dublin II, Antrag auf internationalen Schutz, erkennungsdienstliche Behandlung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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