Mit Verordnung des Amtes der Tiroler Landesregierung als Argarbehörde erster Instanz (AB) vom 7. September 1999 wurde das Verfahren zur Zusammenlegung der landwirtschaftlichen Grundstücke von P-O in der Katastralgemeinde P, Gemeinde S, eingeleitet. Mit rechtskräftigem Bescheid vom 20. Oktober 2003 wurden nachträglich Grundstücke in das Zusammenlegungsgebiet P-O einbezogen. Mit Kundmachung vom 20. Juli 2004 wurde die Anhörung der Grundbesitzer zum Entwurf des Besitzstandsausweises und ... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung OberösterreichL66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §39;FlVfGG §40;FlVfGG §41;FlVfLG OÖ 1979 §90;FlVfLG Tir 1996 §75 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0135 E 15. Dezember 1992 RS 3(hier im Zusammenhang mit § 75 Tir FlVfLG 1996) Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung NiederösterreichL66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §39;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §40;FlVfGG §41;FlVfLG NÖ 1975 §101;FlVfLG NÖ 1975 §17;FlVfLG Tir 1996 §75 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/07/0031 E 23. Mai 1996 RS 2(Hier die ersten zwei Sätze, wobei dies auch f... mehr lesen...
Bezüglich der Vorgeschichte des Beschwerdefalls wird auf das hg. Erkenntnis vom 14. Dezember 1995, Zl. 92/07/0080, verwiesen, mit welchem der Bescheid des Landesagrarsenates beim Amt der Tiroler Landesregierung (kurz: LAS) vom 21. November 1991 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben wurde. Im Zuge des Regulierungsverfahrens des Gemeindewaldes der Gemeinde F traf das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (kurz... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht80/06 Bodenreform
Norm: AgrBehG 1950 §1 Abs2;FlVfGG §39;FlVfGG §40;FlVfLG Tir 1978 §75 Abs1;FlVfLG Tir 1996 §75 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Es ist für den VwGH nicht zu ersehen, weshalb sich der Begriff "Agrarbehörde" in § 75 Abs. 1 Tir FlVfLG 1996 n... mehr lesen...
Über einen gegen den Erstbeschwerdeführer und seinen Sohn wegen eines am 24. April 1995 getätigten Eingriffes in ihren Besitz an den Grundstücken Nr. 1373 und 1374 KG L von Ferdinand und Franziska R. gestellten Besitzstörungsantrag und einen zuvor von den Beschwerdeführern gegen die Antragsteller des Besitzstörungsantrages gestellten Unterlassungsantrag fand am 12. Oktober 1995 vor der Agrarbezirksbehörde Linz (AB) eine Verhandlung statt. In dieser wurde im Ergebnis einer Besprechung ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte der Beschwerdefälle wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom heutigen Tage, 95/07/0199, 0200 und 0201, verwiesen. Mit dem in der Beschwerde zu 96/07/0100 angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführer gegen den Bescheid der Agrarbezirksbehörde Linz (AB) vom 19. Oktober 1995 ab, mit welchem die AB, gestützt auf § 523 ABGB in Verbindung mit § 102 O.ö. Flurverfassungs-Landesgesetz 1979 (O.ö. FLG 1979), ei... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §2;FlVfGG §39;FlVfGG §40;FlVfLG OÖ 1979 §11;FlVfLG OÖ 1979 §13 Abs2;FlVfLG OÖ 1979 §90 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §90 Abs2;
Rechtssatz: Der Besitzstandsausweis hat die Eigentumsverhältnisse wiederzugeben. Bezieht sich die Bewirtschaftungsvereinbarung, welche mit Vergleich einvernehmlich rückgängig gem... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §2;FlVfGG §3;FlVfGG §40;FlVfLG OÖ 1979 §11;FlVfLG OÖ 1979 §13;FlVfLG OÖ 1979 §90 Abs2;
Rechtssatz: Der einen Widerruf von Erklärungen darstellende Antrag auf Auszeigung von Katastergrenzen stellt wegen des für die Behörde mit der Auszeigung verbundenen Aufwandes und der dadurch bewirkten Verfah... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §316;ABGB §339;ABGB §362;AVG §7 Abs1;FlVfGG §34 Abs4;FlVfGG §40;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs2;FlVfLG OÖ 1979 §90 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3;ZPO §454 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsam... mehr lesen...
Auf Grund der Berufung der mitbeteiligten Parteien (mP) gegen den von der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde (AB) im Zusammenlegungsverfahren N. erlassenen Zusammenlegungsplan erklärte die belangte Behörde mit Bescheid vom 21. November 1995 den Bewertungsplan N. (Bescheid der AB vom 29. September 1989) auf einer näher bezeichneten Teilfläche für nichtig (Spruchpunkt 1). Unter Spruchpunkt 2 wurde der Zusammenlegungsplan N. (Bescheid der AB vom 31. Jänner 1994) in Ansehung d... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §39;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §40;FlVfGG §41;FlVfLG NÖ 1975 §101;FlVfLG NÖ 1975 §17;
Rechtssatz: Eine "Bewerbung" einer Partei des Zusammenlegungsverfahrens um eine Abfindung ist für die Partei nicht bindend, weil die typische Wunschabfindungserklärung keine bindende Erklärung ist (Hinweis E 15.1... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. Februar 1987 erließ die Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde (ABB) den Zusammenlegungsplan K. II. Die dagegen erhobene Berufung der Beschwerdeführerin wurde mit Bescheid des Landesagrarsenates beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (LAS) vom 19. April 1988 dahingehend abgeändert, daß im nordöstlichen Teil des Abfindungsgrundstückes Nr. 1223 wegen ständig wiederkehrender Verschlämmung eine 300 m2 große Fläche um 37 Punkte abgewertet wurde; im übri... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §39;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §40;FlVfGG §41;FlVfLG NÖ 1975 §101;FlVfLG NÖ 1975 §17;
Rechtssatz: § 101 NÖ FlVfLG 1975 räumt den Parteien im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens rechtserhebliche Erklärungsbefugnisse mit rechtsgestaltender Wirkung bezüglich der durch das NÖ FlVfLG 1975 eingeräumte... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §39;FlVfGG §40;FlVfGG §41;FlVfLG NÖ 1975 §101 Abs1;FlVfLG NÖ 1975 §101 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/15 90/07/0135 3 Stammrechtssatz Aus § 90 OÖ FlVfLG 1979 ist abzuleiten, daß unter den dort genannten "Erklärungen", die sowohl den Erklärenden als auch seinen Rechtsnac... mehr lesen...
Die Agrarbezirksbehörde Gmunden (ABB) hat mit Verordnung vom 22. Februar 1973, Zl. Z 254/3-1973, das Zusammenlegungsverfahren P für ein Gebiet im Ausmaß von ca. 460 Hektar eingeleitet und im Juli 1981 den Besitzstandsausweis und Bewertungsplan erlassen. Nach Durchführung von Wunschverhandlungen ordnete die ABB mit Bescheid vom 22. August 1985 die vorläufige Übernahme der Grundabfindungen an. Schließlich hat die ABB den Zusammenlegungsplan für das Zusammenlegungsgebiet P durch Auflage ... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §39;FlVfGG §40;FlVfGG §41;FlVfLG OÖ 1979 §90;
Rechtssatz: Aus § 90 OÖ FlVfLG 1979 ist abzuleiten, daß unter den dort genannten "Erklärungen", die sowohl den Erklärenden als auch seinen Rechtsnachfolger binden, nur solche verstanden werden können, die rechtsgestaltende Wirkung haben. Der typisch... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren R stellte die Agrarbezirksbehörde Gmunden (ABB) mit Bescheid vom 6. November 1986 unter Spruchabschnitt I gemäß § 90 Abs. 1 und 2 des O.ö. Flurverfassungs-Landesgesetzes 1979, LGBl. Nr. 73 (FLG), fest, daß es sich bei der von den Beschwerdeführern sowie den Mitbeteiligten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens am 24. November (richtig: 10. Dezember) 1985 abgeschlossenen Vereinbarung - betreffend den Tausch je eines Abfindungskomplexes - um eine solche gemä... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §39;FlVfGG §40;FlVfLG OÖ 1979 §90 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §90 Abs2;
Rechtssatz: Vergleiche bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit für das weitere Zusammenlegungsverfahren der agrarbehördlichen Genehmigung und können, da sie nicht wie Erklärungen zu behandeln sind, auch nicht gem § 90 Abs 2 OÖ FlVfLG 197... mehr lesen...