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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §2;Rechtssatz
Der einen Widerruf von Erklärungen darstellende Antrag auf Auszeigung von Katastergrenzen stellt wegen des für die Behörde mit der Auszeigung verbundenen Aufwandes und der dadurch bewirkten Verfahrensverzögerung in der Erledigung der Neuordnung eine Störung des Verfahrens dar, die als ausreichend erheblich anzusehen ist, die Zustimmung iSd § 90 Abs 2 OÖ FlVfLG 1979 zu versagen. (Hier: Widerrufen wird der Verzicht auf Auszeigung der Katastergrenzen, der von den Parteien des Zusammenlegungsverfahrens in dem im rechtskräftigen Bescheid über Besitzstandsausweis und Bewertungsplan genehmigten Übereinkommen ausgesprochen wurde).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070077.X04Im RIS seit
24.01.2001Zuletzt aktualisiert am
09.02.2012