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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §39;Rechtssatz
Vergleiche bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit für das weitere Zusammenlegungsverfahren der agrarbehördlichen Genehmigung und können, da sie nicht wie Erklärungen zu behandeln sind, auch nicht gem § 90 Abs 2 OÖ FlVfLG 1979 widerrufen werden, sondern allenfalls durch einen neuen, abermals genehmigungsbedürftigen Vergleich aufgehoben oder abgeändert werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987070123.X02Im RIS seit
25.01.2001