Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO ab. Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO ab. ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 ARAO §23
Rechtssatz: Die grundsätzliche Möglichkeit, Selbstverwaltungskörper wie jene der freien Berufe, also zB Rechtsanwaltskammern, nach dem AHG in Anspruch zu nehmen, seit dessen In-Kraft-Treten gegeben. Die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltsstands ist aber nach § 23 RAO seit jeher allgemeine Aufgabe der Rechtsanwaltskammer. Entscheidungstexte 1 Ob 19/08p En... mehr lesen...
Norm: RAO §30 Abs1RAO
Rechtssatz: Einem bulgarischen Staatsangehörigen ist die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter wegen des in § 30 Abs 1 und 5 RAO normierten „Staatsbürgerschafts-Erfordernisses" verwehrt. Entscheidungstexte Bkv 4/04 Entscheidungstext OGH 01.08.2006 Bkv 4/04 Bkv 2/06 Entscheidungstext OGH 01.08.2006 Bkv 2... mehr lesen...
Norm: RAO §23
Rechtssatz: Die im Rahmen des Wirkungsbereiches des § 23 RAO von der Kammer oder von dem Ausschuß getätigten Anfragen oder Aufforderungen erfordern die für die Aufgabenerfüllung notwendige Mitwirkung des angesprochenen Kammermitglieds. Wenn ein Rechtsanwalt im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Selbstverwaltung seiner Kammerorganisation tätig wird, kann es dafür keine Honorierung geben, weil der Rechtsanwalt durch seine Zugehörigkei... mehr lesen...
Norm: EWR-RAG 1992 §8 Abs1RAO §8 Abs4RAO §23
Rechtssatz: Auch der im Inland lediglich vorübergehend tätig werdende Rechtsanwalt hat alles zu vermeiden, was den Anschein erwecken könnte, er sei ein hier eingetragener Rechtsanwalt mit Kanzleisitz im Inland, der bereits alle Voraussetzungen einer Niederlassung nach Art I §§ 8 bis 19 EWR-RAG 1992 erfüllt. (Hier: Weisung gemäß § 23 RAO an einen ausländischen Rechtsanwalt mit Korrespondenzkanzlei i... mehr lesen...
Norm: RAO §23RL-BA 1977 §9 Abs3UWG §14 B3
Rechtssatz: Daß eine Rechtsanwaltskammer mit der Klage gegen ein Mitglied dessen wirtschaftliche Interessen nicht fördert, schließt die Klagelegitimation nicht aus. Bei der Förderung der wirtschaftlichen Interessen ist immer auf die Gesamtheit der von der Vereinigung vertretenen Interessen abzustellen. Diese Interessen werden gefördert, wenn gegen Mitglieder vorgegangen wird, die sich an Bestimmungen ni... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 ADSt 1990 §1 IRAO §23UWG §14 B3
Rechtssatz: Die Wirkung eines Unterlassungsurteiles geht über die eines Disziplinarerkenntnisses hinaus; die Disziplinargewalt einer Rechtsanwaltskammer macht ihre Klagelegitimation keineswegs überflüssig. Aufgrund eines Unterlassungstitels kann bei jedem künftigen Verstoß Exekution geführt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 2276/96a Entsche... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 Abs3RAO §23
Rechtssatz: Wenngleich grundsätzlich die Nichtbefolgung rechtmäßig ergangener Aufträge des Kammerausschusses ein Vergehen des Rechtsanwaltes gegen seine Berufspflichten darstellt (AnwBl 1991,561; JBl 1932,457; NBlRA 1965,146; SSt 25/13; SSt 17/20 ua), hat der Rechtsanwalt dennoch im Einzelfall selbst zu beurteilen, ob er diesen Aufträgen entsprechen kann oder nicht, wobei die Nichterfüllung allenfalls eine Überprüf... mehr lesen...
Norm: RAO §23RAO §26
Rechtssatz: Die Nichtbefolgung einer von einer unzuständigen Stelle (nämlich vom Ausschuß statt der gemäß § 26 Abs 2 RAO zuständigen Abteilung des Ausschusses) erlassenen Weisung macht den Rechtsanwalt keinesfalls disziplinär verantwortlich. Entscheidungstexte Bkd 69/90 Entscheidungstext OGH 02.09.1991 Bkd 69/90 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 ERAO §23RL-BA 1977 §23
Rechtssatz: Die Nichtbefolgung rechtmäßig (23 RAO, § 23 RL-BA) ergangener Aufträge des Kammerausschusses stellt nach ständiger Rechtsprechung ein Vergehen des Rechtsanwalts gegen seine Berufspflichten dar. Entscheidungstexte Bkd 66/88 Entscheidungstext OGH 16.01.1989 Bkd 66/88 Veröff: AnwBl 1991,561 16... mehr lesen...
Norm: RAO §23RAO §26 Abs5RL-BA 1977 §23
Rechtssatz: Der Disziplinarbeschuldigte kann zwar dem Ausschuß im Weg einer Vorstellung nach § 26 Abs 5 RAO mitteilen, zu einem allenfalls disziplinär zu beurteilenden Vorwurf keine Erklärung abzugeben (sich vor dem Ausschuß nicht zu verantworten), worüber der Ausschuß sodann zu entscheiden hat; er ist aber nicht berechtigt, die Aufforderung des Ausschusses zur Äußerung schlechtweg zu ignorieren. ... mehr lesen...
Norm: RAO §23
Rechtssatz: Im Rahmen des § 23, zweiter Satz, RAO handelt der Ausschuß nicht als Disziplinarinstanz, sondern als Aufsichtsbehörde. Entscheidungstexte Bkd 66/88 Entscheidungstext OGH 16.01.1989 Bkd 66/88 6 Ob 100/11s Entscheidungstext OGH 16.06.2011 6 Ob 100/11s European Cas... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 ERAO §23
Rechtssatz: Es beeinträchtigt Ehre und Ansehen des Anwaltsstandes und stellte auch eine Berufspflichtenverletzung dar, wenn ein Rechtsanwalt Aufträge der Standesbehörde im Sinne des § 23 RAO nicht umgehend erledigt und dem drängenden Klienten dessen Aktenunterlagen nicht herausgibt. Entscheidungstexte Bkd 117/85 Entscheidungstext OGH 05.05.1986 Bkd 117/85... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 ERAO §23
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt hat im Einzelfall selbst zu beurteilen, ob er den ihm von seiner Standesbehörde - dem Kammerausschuß - gemäß § 23 RAO erteilten Aufträgen entsprechen kann oder nicht. Die Nichterfüllung eines Auftrages des Kammerausschusses zieht jedenfalls eine Überprüfung des Verhaltens durch den hierfür zuständigen Disziplinarrat nach sich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1RAO §23RAO §28 Abs1 litf
Rechtssatz: Wenn sich eine Partei an die Rechtsanwaltskammer um Kostenüberprüfung wendet, so muß davon ausgegangen werden, daß durch diesen Antrag die Partei ihren Vertreter bzw früheren Vertreter von seiner Verschwiegenheitspflicht zum Zwecke der Kostenüberprüfung entbindet. Es ist daher notwendig, daß der Rechtsanwalt, wenn er sich mit der Überprüfung seiner Kosten durch den Kammerausschuß einverst... mehr lesen...
Norm: RAO §23
Rechtssatz: Die vom Ausschuß gemäß § 23 RAO getroffenen Anordnungen sind keine Strafen (und stehen daher disziplinären Behandlung der gleichen Angelegenheit nicht entgegen). Entscheidungstexte Bkd 2/81 Entscheidungstext OGH 29.06.1981 Bkd 2/81 Veröff: AnwBl 1982,501 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §1DSt 1872 §5 Abs1DSt 1990 §1 Abs2RAO §23
Rechtssatz: Der Disziplinarrat ist eine vom Ausschuß verschiedene Behörde (so schon AnwBl 1956 und AnwBl 1971,174). Entscheidungstexte Bkd 88/81 Entscheidungstext OGH 02.03.1981 Bkd 88/81 Beisatz: Unabhängig und selbständig. (T1) Veröff: AnwBl 1982,25 Bkd 2/81 Entscheidun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem durch einen Protokolls- und Urteilsvermerk beurkundeten (rechtskräftigen) Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 22.Jänner 1980, GZ. 5 E Vr 3487/79-7, wurde auf Grund eines Strafantrages des öffentlichen Anklägers nach erteilter Ermächtigung durch den Ausschuß der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer in Graz der am 28.April 1949 geborene Redakteur Walter A des Vergehens der üblen Nachrede nach §§ 111 Abs 1 und Abs 2, 116 StGB. schuldig... mehr lesen...
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z6RAO §23StGB §116
Rechtssatz: Der Ausschuß der Rechtsanwaltskammer ist Behörde. Entscheidungstexte 12 Os 9/81 Entscheidungstext OGH 26.03.1981 12 Os 9/81 Veröff: EvBl 1981/175 S 496 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0053184 Dokumentnummer JJR_19810... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 HRAO §23
Rechtssatz: Stellt ein Rechtsanwalt nach Erscheinen eines Zeitungsartikels, der eine reklamehafte Herausstellung seiner Person enthält, in einem anderen Kammerausschluß gerichteten Schreiben klar, daß dem Artikel kein Interview zugrundelag und davon weder wußte noch seine Zustimmung gegeben habe, so kann ihm daraus, daß er keine weiteren Schritte zur Klarstellung gegenüber der Öffentlichkeit unternimmt, kein Vorwurf g... mehr lesen...
Norm: RAO §23
Rechtssatz: Der berufliche Besuch eines Rechtsanwaltes in der Wohnung des Klienten ist die Ausnahme (zB bei Erkrankung, hohem Alter, Dringlichkeit). Entscheidungstexte Bkd 14/78 Entscheidungstext OGH 10.09.1979 Bkd 14/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0072153 Dokumentn... mehr lesen...
Norm: RAO §23
Rechtssatz: Zur Beantwortungspflicht einer von der Standesbehörde an den Anwalt gerichteten Anfrage (hier: Zum Umfang eingegangener Bürgschaften). Entscheidungstexte Bkd 38/78 Entscheidungstext OGH 21.05.1979 Bkd 38/78 Veröff: AnwBl 1980,74 Bkd 65/80 Entscheidungstext OGH 11.05.1981 Bkd 65/80 Vgl auch; Verö... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 FRAO §23RL-BA 1977 Pkt24
Rechtssatz: In der Verzeichnung von Kosten in einem durch den gegnerischen Anwalt verschuldeten Wiedereinsetzungsfall kann zwar eine grobe Unkollegialität gelegen sein, die ein Einschreiten des Kammerausschusses in Ausübung des Aufsichtsrechtes gemäß § 23 RAO rechtfertigen könnte "ein Verstoß gegen die guten Sitten, der disziplinär zu ahnden wäre, kann aber darin nicht erblickt werden. ... mehr lesen...
Norm: RAO §23
Rechtssatz: Verbindlichkeit von Anordnungen einer Rechtsanwaltskammer, die sie in Ausübung des ihr gemäß § 23 RAO zustehenden Aufsichtsrechtes erlassen hat. Entscheidungstexte Bkd 5/63 Entscheidungstext OGH 03.05.1963 Bkd 5/63 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0072157 D... mehr lesen...
Norm: RAO §23
Rechtssatz: Abtretung eines Disziplinaraktes an den Ausschuß zur weiteren Veranlassung nach § 23 RAO. Entscheidungstexte Ds 71/55 Entscheidungstext OGH 27.10.1955 Ds 71/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0072155 Dokumentnummer JJR_19551027_OGH0002_0000DS00071_5500... mehr lesen...
Norm: RAO §23
Rechtssatz: Nr 11/54 vom 20.01.1955 Der Kammerausschuß darf nicht anordnen, daß nur der Rechtsanwalt einen Anwärter ausbilden dürfe, der selbst eine siebenjährige Gesamtpraxis "hievon mindestens vier Jahre als Rechtsanwalt" aufweise. Entscheidungstexte RAO 11/54 Entscheidungstext SON 20.01.1955 RAO 11/54 European Case L... mehr lesen...
Norm: RAO §5RAO §23
Rechtssatz: Nr 38/50 vom 22.11.1951 Die Ausschüsse der Rechtsanwaltskammern sind berechtigt, Richtlinien aufzustellen, die den Kammermitgliedern gegenüber den Charakter einer Verordnung besitzen. Der Beschluß einer Rechtsanwaltskammer, wonach der einen Rechtsanwaltsanwärter beschäftigende Rechtsanwalt selbst über eine gewisse Mindestpraxis verfügen müsse, bewegt sich im Rahmen des § 23 der RAO. Entschei... mehr lesen...
Norm: RAO 1868 §23
Rechtssatz: Nr 22/49 vom 27.12.1949 Leitsätze, die in Ausübung der in § 23 RAO der Standesvertretung übertragenen Pflichten aufgestellt wurden, sind für die Standesangehörigen verbindlich. Entscheidungstexte RAO 22/49 Entscheidungstext SON 27.12.1949 RAO 22/49 Veröff: SZ 22/212 = AnwBl 1950/9 S 32 Ds 77/51 Entsch... mehr lesen...