Norm
AHG §1 ARechtssatz
Die grundsätzliche Möglichkeit, Selbstverwaltungskörper wie jene der freien Berufe, also zB Rechtsanwaltskammern, nach dem AHG in Anspruch zu nehmen, seit dessen In-Kraft-Treten gegeben. Die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltsstands ist aber nach § 23 RAO seit jeher allgemeine Aufgabe der Rechtsanwaltskammer.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123764Zuletzt aktualisiert am
02.09.2008