Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem im Jahre 1914 geborenen Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend und beantragt dessen kostenpflichtige Auf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §35 Abs1 litg;KFG 1967 §67 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/08/05 95/11/0123 1 Stammrechtssatz Sind im verkehrspsychologischen Befund gem § 31a Abs 2 KDV betreffend Bereitschaft zur Verkehrsanpassung unter dem Titel "verhaltensrelevante Einstellungen und Persönlichkeitsmerkmale - Testverfahren und Befunde" in den Rubrik... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde (in Bestätigung des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Eferding vom 29. Juni 1993) dem Beschwerdeführer gemäß § 65 Abs. 2 KFG 1967 iVm § 35 Abs. 3 KDV 1967 eine bis 13. Juli 1998 befristete Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B erteilt; das Mehrbegehren auf Erteilung einer unbefristeten Lenkerberechtigung über den genannten Zeitpunkt hinaus wurde abgewiesen. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 28. Februar 1994 die Be... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §35 Abs1 litf;KDV 1967 §35 Abs3;KFG 1967 §69 Abs1 litb;
Rechtssatz: Neben der tatsächlichen Einäugigkeit (infolge Fehlens oder völliger Blindheit eines Auges) können auch schwere Anomalien (nämlich besonders hochgradige Sehschwäche und hochgradige Fehlstellung) eines Auges den faktischen Ausfall der Sehkraft dieses Auges für die Sehfunktion des Lenkerberechtigten - sohin... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §35 Abs1 litf;KDV 1967 §35 Abs1 liti;KDV 1967 §35 Abs3;KDV 1967 §35 Abs5;
Rechtssatz: Das Fehlen des Gebrechens nach § 35 Abs 1 lit i KDV (mangelhafte Sehschärfe) schließt das Vorliegen eines Gebrechens nach § 35 Abs 1 lit f KDV (tatsächliche oder funktionelle Einäugigkeit) nicht aus. Ein Ausgleich der mangelhaften Sehschärfe der Augen iSd § 35 Abs 5 KDV setzt voraus, da... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 20. Mai 1992 auf "Verlängerung" seiner mit 23. Juli 1992 befristeten Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 64 Abs. 2 und § 69 Abs. 1 lit. d KFG 1967 in Verbindung mit § 30 Abs. 2 KDV 1967 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidr... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs2;KDV 1967 §35 Abs1 liti;KDV 1967 §35 Abs5;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1 litd;
Rechtssatz: In einem Verfahren gem § 64 Abs 2 KFG stellt die Fahrpraxis zwar ein Indiz dafür dar, daß ein Ausgleich des Gebrechens (hier: hochgradige Sehschwäche mit Visus rechts und links mit Korrekturbrille 0,15 binocular 0,2) durch erlangte Geübtheit gegeben i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KDV 1967 §30 Abs2;KDV 1967 §35 Abs1 liti;KDV 1967 §35 Abs5 lita;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1 litd;
Rechtssatz: Unterschreitet der Proband in einem Verfahren gem § 64 Abs 2 KFG die Mindesterfordernisse für die Sehschärfe gem § 35 Abs 5 lit a KDV in einem besonders hohem Maße (hier: hochgradige Sehschwäche mit Visus re... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 24. Mai 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B entzogen und gleichzeitig gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Dauer seiner körperlichen und geistigen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §35 Abs1 litg;KDV 1967 §35 Abs3;
Rechtssatz: Daß bei Menschen, die Starbrillen tragen, das Gesichtsfeld links temporal als auch rechts temporal eingeschränkt ist, läßt noch nicht auf das Vorliegen eines Gebrechens im Sinne des § 35 Abs 1 lit g KDVG schließen, insbesondere wenn man berücksichtigt, daß gemäß § 35 Abs 3 KDV unter den dort genannten Bedingungen auch Einäugig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §34 Abs1 litc;KDV 1967 §35 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Sachverständigenannahme, es liege ein erhebliches Lungenemphysem mit kombinierter Ventilationsstörung (mangelnde Sauerstoffaufnahme) und mit Rechtsherzüberbelastung vor, bedarf nachvollziehbarer Ausführungen, inwieweit es sich um eine Krankheit im Sinne des § 34 Abs 1 lit c bzw um ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §39 Abs2;KDV 1967 §30 Abs2;KDV 1967 §35 Abs1 litf;KDV 1967 §35 Abs3;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §69;
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Ausgleich gemäß § 30 Abs 2 KDV 1967 stattgefunden hat, ist auch dann zu prüfen, wenn der Besitzer einer Lenkerberechtigung zwar taub, und ein Auge blind ist, wobei auch das andere Auge nur mehr die halbe Sehleistung aufwei... mehr lesen...