RS Vwgh 1990/5/29 89/11/0185

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Veröffentlicht am 29.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §52;
KDV 1967 §34 Abs1 litc;
KDV 1967 §35 Abs1 litb;

Rechtssatz

Die Sachverständigenannahme, es liege ein erhebliches Lungenemphysem mit kombinierter Ventilationsstörung (mangelnde Sauerstoffaufnahme) und mit Rechtsherzüberbelastung vor, bedarf nachvollziehbarer Ausführungen, inwieweit es sich um eine Krankheit im Sinne des § 34 Abs 1 lit c bzw um ein Gebrechen im Sinne des § 35 Abs 1 lit b KDV handelt.

Schlagworte

Anforderung an ein Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110185.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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