RS Vwgh 1990/5/29 89/11/0185

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Veröffentlicht am 29.05.1990
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §35 Abs1 litg;
KDV 1967 §35 Abs3;

Rechtssatz

Daß bei Menschen, die Starbrillen tragen, das Gesichtsfeld links temporal als auch rechts temporal eingeschränkt ist, läßt noch nicht auf das Vorliegen eines Gebrechens im Sinne des § 35 Abs 1 lit g KDVG schließen, insbesondere wenn man berücksichtigt, daß gemäß § 35 Abs 3 KDV unter den dort genannten Bedingungen auch Einäugige als zum Lenken eines Kraftfahrzeuges geeignet anzusehen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110185.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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