Begründung: Der Antragsgegner ist der Vater der drei minderjährigen Antragsteller. Die Ehe der Eltern ist geschieden, die Kinder leben bei der Mutter. Strittig ist die Bemessungsgrundlage für den vom Vater zu leistenden Unterhalt. Der Vater bezieht Einkünfte aus der (teils gewerblichen) Vermietung und Verpachtung von Immobilien, aus einem Taxigewerbe, aus Maklergeschäften und aus unselbstständiger Tätigkeit. Er hat beträchtliche Schulden in Form von endfälligen Fremdwährungskredit... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen der Klägerin und Johann M***** geschlossene Ehe wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Deutschlandsberg vom 14. 2. 1984 gemäß § 55a EheG geschieden. In der anlässlich der einvernehmlichen Scheidung geschlossenen Vereinbarung verpflichtete sich Johann M*****, der Klägerin einen angemessenen Unterhalt zu bezahlen, wobei eine Festsetzung der Unterhaltshöhe vorerst nicht erfolgte, da Johann M***** damals nur eine Notstandsunterstützung bezog. Die zwischen d... mehr lesen...
Begründung: Die am 1. Juli 1949 geborene Klägerin steht seit ihrem 16. Lebensjahr wegen einer psychischen Erkrankung in Behandlung. Zwischen 1975 und 1987 war sie in verschiedenen Berufen als ungelernte Hilfskraft tätig; seit April 1988 bezieht sie von der beklagten Partei eine Invaliditätspension. Am 31. 3. 1984 hat die Klägerin die Ehe mit Heinz S***** geschlossen. Die Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Hernals vom 5. 8. 1988 gemäß § 51 EheG ohne Schuldausspruch gesch... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile leben in aufrechter Ehe. Die Klägerin und gefährdete Partei (in der Folge nur mehr als Klägerin bezeichnet) begehrt vom Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge nur mehr als Beklagter bezeichnet) rückständigen Unterhalt für die Zeit vom 1. 7. 1997 bis 30. 6. 2000 in der Höhe von S 557.779 zuzüglich S 30.000 an kapitalisierten Zinsen, sowie laufende Unterhaltsbeiträge in der Höhe von monatlich S 30.000 ab 1. 7. 2000. Sie beantragte, dem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zwischen der am 25. 4. 1954 geborenen Klägerin und Rudolf J***** geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 18. 7. 1983 (28 Cg 169/83) aus dem Alleinverschulden des Mannes rechtskräftig geschieden. Mit gerichtlichem Vergleich vom 12. 7. 1983 vor dem Bezirksgericht Klagenfurt (18 C 36/83) hatte sich der Genannte verpflichtet, der Klägerin monatlich S 4.000,- an Unterhalt zu bezahlen. Mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als ... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs1ASVG §292 Abs2ASVG §294 Abs1ASVG §294 Abs3. ASVG idF 1993/335 §294 Abs5BSVG §142GSVG §151
Rechtssatz: Eine schuldlos geschiedene Frau, die eine Lebensgemeinschaft eingeht, muß sich trotz Ruhens ihres Unterhaltsanspruchs den fiktiven Unterhalt ihres geschiedenen Gatten für die Berechnung der Ausgleichszulage anrechnen lassen. Da das Eingehen einer Lebensgemeinschaft ein Ruhen des Unterhaltsanspruches der Frau ohne Rücksicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Klägerin wurde 1981 nach einer Dauer von 18 Jahren mit Urteil aus dem Alleinverschulden des Mannes geschieden. In diesem Verfahren wurde der Klägerin ein einstweiliger monatlicher Unterhalt von S 1.000,- zugesprochen. Später wurde dieser Unterhalt auf Grund eines Anerkenntnisurteiles auf S 1.500,- erhöht. Schließlich bekam die Klägerin auf Grund eines weiteren Anerkenntnisurteiles vom 20.4.1988 zuletzt einen monatlichen Unterhalt von S 3.000,-. S... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Kreditrückzahlungen sind nach ständiger Rechtsprechung dann von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abzuziehen, wenn sie der Finanzierung existenznotwendiger Bedürfnisse bzw unabwendbarer außergewöhnlicher Belastungen dienen oder zur Erhöhung der Arbeitskraft und wirtschaftlichen Existenz des Unterhaltspflichtigen und seiner Familie aufgenommen wurden (EFSlg 40.059, 68.255, 73.205; JBl 1991, 720; ÖA 1996, 91; RZ 1991/70; Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der am 16.9.1940 geborenen Klägerin mit Harald A***** wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 18.1.1984 gemäß § 55 a EheG geschieden. Im Rahmen der getroffenen Scheidungsvereinbarung verpflichtete sich der Mann zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von S 3.500,-- (zuzüglich Wertsicherung) an die Klägerin ab 1.1.1984. Bis einschließlich April 1991 wurden die Unterhaltszahlungen regelmäßig geleistet; ab Mai 1991 wurden sie ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 11.2.1924 geborene Kläger bezieht seit 1.7.1972 von der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern eine Erwerbsunfähigkeitspension, deren Höhe ab 1.1.1991 monatlich S 1.246,90 betrug. Überdies bezieht der Kläger eine Versehrtenrente, die im selben Zeitraum S 3.088,-- monatlich betrug. Seit Jahren lebt der Kläger von seiner Ehegattin getrennt. Sie bezieht eine Invaliditätspension, die ab 1.1.1991 netto S 6.971,40 monatlich betrug. Im Jahr 1983 hatten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei auf Grund des Bescheides vom 11.12.1989 eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer von monatlich 3.033,30 S (ab 1.12.1989), (richtig) 3.124,30 S (ab 1.1.1990), (3.155,50 S ab 1.7.1991) und (richtig) 3.313,30 S (seit 1.1.1991). Die am 1.6.1968 geschlossene Ehe der Klägerin mit Bernhard Karl G***** ist, nachdem die Ehegatten schon seit 1975 nicht mehr im gemeinsamen Haushalt gelebt hatten, seit 3.4.199... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die (zweite) Ehe der Klägerin wurde am 21.2.1978 rechtskräftig gemäß § 49 EheG geschieden, wobei ausgesprochen wurde, daß das Verschulden allein ihren Ehemann trifft. Unmittelbar vor der Scheidung hatten die Eheleute in einem schriftlichen, jedoch nicht gerichtlich protokollierten Vergleich ua vereinbart, daß der Ehemann der Klägerin vom Tag der Ehescheidung an für die Dauer von 10 Jahren einen wertgesicherten monatlichen Unterhalt von 7.000 S zu bezahlen hat, w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei für schuldig, von der Rückforderung eines Überbezuges an Ausgleichszulage in der Höhe von S 19.725,02 vom Kläger Abstand zu nehmen; das Mehrbegehren auf Abstandnahme von der Rückforderung eines weiteren Überbezuges von S 5.676,18 wurde - rechtskräftig - abgewiesen. Der Kläger wurde verurteilt, der beklagten Partei den Überbezug von S 5.576,18 in 13 Monatsraten zu S 400,-- und einer restlichen Rate von S 376,18 zurüc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht seit 1.November 1973 von der beklagten Partei eine Witwenpension, die ab 1.Juli 1987 monatlich S 1.930,10 und ab 1.Juli 1988 monatlich S 1.974,50 betrug. Ab 1.August 1987 gewährte die beklagte Partei der Klägerin als jederzeit verrechenbaren Vorschuß auf die Ausgleichszulage einen Bruttobetrag von S 2.725,50 monatlich, der ab 1.Jänner 1988 auf S 2.854,90 monatlich erhöht wurde. Zwischen 1.August 1987 und 30. Juni 1988 wurden der Klägerin S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, es kann daher gemäß § 48 ASGG auf sie verwiesen werden. Eine Pauschalanrechnung nach § 294 Abs 1 lit b ASVG hat immer dann zu erfolgen, wenn ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch besteht. Der Verzicht auf einen gesetzlichen, der Pauschalanrechnung gemäß § 294 Abs 1 ASVG unterliegenden Unterhaltsanspruch ist dem Sozialv... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §140 BcASVG §294BSVG §142GSVG §151
Rechtssatz: Die für das Unterhaltsrecht allgemein anerkannte "Anspannungstheorie" erfordert es, daß der Unterhaltspflichtige auf andere Weise ein Einkommen zu erzielen versucht, wenn die ihm zufließenden Einkünfte für längere Zeit durch Aufwendungen aufgezehrt werden und er aus diesem Grund keinen Unterhalt leisten kann. Ebenso sind Fälle denkbar, in denen etwas anderes gilt, weil etwa dem U... mehr lesen...
Norm: ASVG §294BSVG §142GSVG §151
Rechtssatz: Der Begriff des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen, von dem bei der Feststellung der Ausgleichszulage ein bestimmter Hundertsatz wegen eines Unterhaltsanspruchs des Pensionsberechtigten anzurechnen ist, wird im Gesetz nicht definiert. Da es sich um die Berücksichtigung eines Unterhaltsanspruchs handelt, ist auf jene Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes und die hiezu ergangene Rechtsprechung ... mehr lesen...
Norm: ASVG §294BSVG §142GSVG §151
Rechtssatz: Mieteinkünfte des früheren Ehegatten sind nicht zu berücksichtigen, wenn sie die zur Erzielung der Einkünfte erforderlichen Ausgaben nicht übersteigen. Entscheidungstexte 10 ObS 58/89 Entscheidungstext OGH 18.04.1989 10 ObS 58/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §140 BdASVG §294BSVG §142GSVG §151
Rechtssatz: Die Zinsen und Rückzahlungsraten eines Darlehens, das zur Schaffung einer Einkommensquelle aufgenommen wurde, mindern die für den Unterhaltsanspruch maßgebenden, aus dieser Quelle erzielten Einkünfte; es besteht kein Grund, Aufwendungen, die durch die Schaffung einer Einkommensquelle verursacht werden, anders als jene zu behandeln, die zu deren Erhaltung dienen. Eine Begrenzung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei eine Erwerbsunfähigkeitspension, die zum 1.4.1987 mit 2.486 S monatlich festgesetzt wurde. Ihre Ehe war am 26.11.1970 geschieden worden. Ihr früherer Ehegatte verpflichtete sich anläßlich der Scheidung in einem gerichtlichen Vergleich, ihr einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 3.500 S zu bezahlen. Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, der Klägerin ab 1.1.1988 die Ausgleichszulage im gesetzlichen A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 22. April 1986 lehnte die beklagte Partei den Antrag der Klägerin vom 14. März 1986 auf Gewährung einer Ausgleichszulage ab, weil die Berufsunfähigkeitspension der Klägerin zuzüglich des vom geschiedenen Ehemann gemäß § 294 ASVG anzurechnenden Unterhaltsbetrages den Richtsatz übersteige. Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, der Klägerin ab 1. April 1986 eine Ausgleichszulage in Höhe der Differenz zwischen der monatlichen Pens... mehr lesen...
Norm: ASVG §294GSVG §151BSVG §142
Rechtssatz: Eine Pauschalanrechnung hat immer dann zu erfolgen, wenn ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch besteht - (die Prüfung hat dabei nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes zu erfolgen) -. Ein Verzicht auf einen solchen Unterhaltsanspruch ist gegenüber dem Sozialversicherungsträger auch dann wirkungslos, wenn er nicht in der Absicht, den Pensionsversicherungsträger zu schädigen, sondern aus anderen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 11. Dezember 1927 geborene Klägerin war mit Johann S*** verheiratet. Die Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 19. November 1970 aus dem Verschulden des Johann S*** geschieden. In dem anläßlich der Ehescheidung geschlossenen Vergleich verpflichtete sich Johann S*** unter anderem, zur Abgeltung aller Ansprüche der Klägerin aus der Mitarbeit im Pelzgeschäft ihres Ehemannes sowie zur Abgeltung aller wie immer gearteten Unterhaltsansprüche... mehr lesen...