Norm: ZPO §154EO §75
Rechtssatz: Durch die Anfügung des letzten Satzes des § 75 EO durch Artikel I Z 6 der EO-Novelle 2000, BGBl 2000/59, ist klargestellt, dass auch die Kosten eines durch die Wiedereinsetzung frustrierten Exekutionsverfahrens vom Wiedereinsetzungswerber zu tragen sind. Ausgenommen sind nur jene Kosten, die der betreibende Gläubiger trotz Kenntnis oder Kennen-Müssens von der bewilligten Wiedereinsetzung verursacht hat. ... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung von Euro 320,90 s.A. aufgrund des vollstreckbaren Zahlungsbefehls des Bezirksgerichtes Oberwart vom 10.06.2005, AZ 2 C 877/05v, mit Beschluss des Erstgerichtes vom 02.8.2005 zu 4 E 3827/05p die Fahrnis- und Forderungsexekution (§ 294a EO) bewilligt. Als Ergebnis der Drittschuldneranfrage schien in diesem Verfahren die Bgld Gebietskrankenkasse und das AMS Oberwart auf. Der betreibenden Partei wurde... mehr lesen...
Norm: EO §75EO §299
Rechtssatz: Dem betreibenden Gläubiger sind die Kosten für einen weiteren Exekutionsantrag nicht schon dann nach § 75 EO abzuerkennen, wenn sich dieser im Hinblick auf eine Pfandrechtserstreckung iSd § 299 EO ex-post betrachtet als überflüssig erwiesen hat. Entscheidungstexte 13 R 60/07g Entscheidungstext LG Eisenstadt 02.05.2007 13 R 60/07g ... mehr lesen...
Begründung: Die in Deutschland domizilierte betreibende KG ist Inhaberin von Patenten und Gebrauchsmustern. Auf der Basis eines mit der verpflichteten Partei geschlossenen Lizenzvertrags begehrte sie mit ihrer im September 2000 beim Landgericht (LG) Mannheim eingebrachten Stufenklage die Rechnungslegung über den Gebrauch von insgesamt 18 geschützten Rechten (Patenten und Gebrauchsmustern) für die Zeit ab 20. Dezember 1989. Mit dem Teil-Urteil des LG Mannheim vom 23. November 2001 (A... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte wegen Zuwiderhandelns gegen ein mit einstweiliger Verfügung erlassenes Verbot teils über beide verpflichtete Parteien, teils über nur eine von ihnen zahlreiche Geldstrafen im Ausmaß zwischen 1.200 und 17.500 EUR verhängt. Mit ihren Beschlüssen ON 89, 99 und 113 erkannte die Erstrichterin Rekursen der verpflichteten Parteien gegen Strafbeschlüsse aufschiebende Wirkung zu. Mit dem angefochtenen Beschluss änderte das Gericht zweiter Instanz diese Besch... mehr lesen...
Begründung: Während das Erstgericht der betreibenden Partei auf Grund einer einstweiligen Verfügung gegen die verpflichtete Partei die Unterlassungsexekution nach § 355 EO bewilligt hatte, wies das Gericht zweiter Instanz den Exekutionsantrag infolge deren Rekurses ab. Es ließ den ordentlichen Revisionsrekurs nicht zu und sprach in der Folge ergänzend aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige. Während das Erstgericht der betreibenden Partei auf Grund e... mehr lesen...
Norm: EO..§75
Rechtssatz: Kosten sind dem betreibenden Gläubiger im Rahmen der gebotenen bereicherungsrechtlichen Abwicklung abzuerkennen, wenn nach rechtskräftiger Einstellung der Exekution aus einem nicht in § 75 EO namentlich angeführten Tatbestand (hier: § 39 Abs.1 Z 6 EO) ein Einstellungsgrund bekannt wird, bei dessen Wahrnehmung dem betreibenden Gläubiger die Kosten des Exekutionsverfahrens nach § 75 EO abzuerkennen gewesen wären. ... mehr lesen...
Begründung: Die Gegnerin der gefährdeten Partei war Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 318 GB *****. Sie hat auf dieser Liegenschaft ein Mehrfamilienhaus mit sieben Wohnungen, 13 Pkw-Abstellplätzen und sonstigen Räumlichkeiten errichtet. Die einzelnen Wohnungen sollten über einen Treuhänder veräußert werden. An den Wohnungen sollte Wohnungseigentum begründet werden. Zu B-LNr 4e war unter TZ 6620/2000 die Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum gemäß ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Erstgerichts vom 22. Februar 1991 wurde der Kläger bei aufrechter Ehe ab April 1990 zur Leistung näher genannter Unterhaltsbeträge an die Beklagte, seine damalige Ehegattin, verpflichtet. Die Ehe wurde 1996 geschieden. Aufgrund dieses Exekutionstitels bewilligte das Erstgericht mit Beschluss vom 19. November 1999 der Beklagten zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstands von 196.000 S und des laufenden Unterhalts (monatlich 7.000 S) die... mehr lesen...
Norm: EO §75EO §376 Abs2ZPO §528 Abs2 Z3
Rechtssatz: Bei dem Ausspruch über die Kostentragung nach § 376 Abs 2 EO handelt es sich um einen besonderen Anwendungsfall des § 75 EO. Diese Entscheidung ist - ebenso wie eine Entscheidung nach § 75 EO - eine solche im Kostenpunkt und gemäß § 78 EO, § 528 Abs 2 Z 3 ZPO einer Anfechtung vor dem Obersten Gerichtshof nicht zugänglich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat 1. die Sicherungsexekution "gemäß § 376 Abs 1 Z 1 bis 3 EO einschließlich aller schon vollzogenen Exekutionsakte aufgehoben" und bestimmt, dass die Vollziehung der sonstigen bewilligten Exekutionshandlungen zu unterbleiben hat, 2. der betreibenden Partei zugesprochene Kosten aberkannt und 3. Kostenbegehren der betreibenden Partei abgewiesen. Das Erstgericht hat 1. die Sicherungsexekution "gemäß Paragraph 376, Absatz eins, Ziffer eins bis 3 EO ein... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt aufgrund des gemäß § 33 der Satzungen des OÖ Fußballverbandes ergangenen Schiedsspruches vom 3. 3. 1998, GZ 104/1997, zur Hereinbringung der Forderung von S 850.000 sA Exekution. Die betreibende Partei führt aufgrund des gemäß Paragraph 33, der Satzungen des OÖ Fußballverbandes ergangenen Schiedsspruches vom 3. 3. 1998, GZ 104/1997, zur Hereinbringung der Forderung von S 850.000 sA Exekution. Das Rekursgericht hat Rekurse der betreibe... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Erstgericht die mit Beschluss vom 25.11.1999 zu 22 E 5768/99x bewilligte Exekution gemäß § 39 Abs 1 Z 9 EO unter Aufhebung aller schon vollzogener Exekutionsakte eingestellt und der betreibenden Partei die ihr in diesem Verfahren zuerkannten Kosten gemäß § 75 EO aberkannt. Weiters hat es die betreibende Partei verpflichtet, der verpflichteten Partei binnen 14 Tagen die mit S 2.709,12 bestimmten Kosten ihres Einstellungsantrage... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z9EO §75EO §78ZPO §41
Rechtssatz: Die Kostenaberkennung nach den §§ 39 Z 9, 75 EO ist vom Verschulden der betreibenden Partei unabhängig. Der verpflichteten Partei sind die Kosten ihres Einstellungsantrages zu ersetzen. Entscheidungstexte 46 R 813/00z Entscheidungstext LG für ZRS Wien 18.09.2000 46 R 813/00z Schlagworte ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte auf Grund der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 7. 5. 1999, 38 Cg 26/99f-8, die Unterlassungsexekution und verhängte eine Geldstrafe von S 80.000. Mit weiteren Strafanträgen behauptete die betreibende Partei weitere Verstöße der verpflichteten Partei gegen den Exekutionstitel im Zeitraum vom 23. 5. 1999 bis 15. 6. 1999. Das Erstgericht verhängte jeweils Geldstrafen von S 80.000. Das Rekursgericht änderte diese Beschlüs... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Donaustadt bewilligte der betreibenden Partei zur Hereinbringung der Forderung von S 102.603,20 sA aufgrund eines vollstreckbaren Urteils des Handelsgerichtes Wien vom 7. 5. 1992 gegen den - nach den Angaben im Exekutionsantrag vom 1. 9. 1993 an einer Anschrift im 2. Wiener Gemeindebezirk wohnenden - Verpflichteten die Fahrnisexekution (ON 1), von deren Vollzug die betreibende Partei anläßlich des zweiten Vollzugsversuches am 25. 11. 1993 - möglic... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte mit Beschluß vom 3. 2. 1998 aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgerichtes vom 2. 5. 1997, 6 R 63/97w, gegen das der Verpflichtete außerordentliche Revision erhoben hatte, Fahrnis- und Forderungsexekution zur Hereinbringung von restlichen Kosten von S 289.573,88 samt 4 % Zinsen seit 2. 5. 1997. Die Fahrnisexekution wurde am 13. 3. 1998 nicht vollzogen, weil laut Vollzugsbericht (ON 6) Zahlung von S 307.315 am 13.... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 11.2.1998 wurde der betreibenden Partei aufgrund eines Zahlungsbefehls vom 12.12.1997 die Fahrnisexekution zur Hereinbringung von S 25.000,-- sA bewilligt und die Kosten des Exekutionsantrages mit S 2.211,68 bestimmt. Mit Beschluss vom 16.3.1998 wurde das Exekutionsverfahren im Hinblick auf die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung des Einspruches gegen den Exekuti... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z1EO §75ZPO §154
Rechtssatz: § 75 EO ist bei einer Einstellung nach § 39 Abs 1 Z 1 EO aufgrund einer bewilligten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht anwendbar. § 154 ZPO ist gegenüber § 75 EO eine lex specialis. Der Wiedereinsetzungswerber hat dem Gegener auch die frustrierten Kosten des Exekutionsverfahrens zu ersetzen. Anmerkung 0000040 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 27.11.1997 (ON 2) bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei zur Hereinbringung von S 150.000,-- s.N. aufgrund des (vollstreckbaren) Versäumungsurteiles des LG Wels vom 23.9.1997, 2 Cg 184/97d-2, die Fahrnisexekution und bestimmte ihr die Kosten ihres Exekutionsantrages (ON 1) mit S 5.054,40. Aufgrund eines am 2.2.1998 gestellten Antrages bewilligte das Titelgericht der beklagten Partei die Wiedereinstzung in den vorigen Stand gegen die Ver... mehr lesen...
Norm: EO §75
Rechtssatz: Keine Kostenaberkennung, wenn die Exekution deshalb eingestellt wird, weil der Titel infolge bewilligter Wiedereinsetzung beseitigt wurde (in Anlehnung an Lehre, engegen der bisherigen Judikatur) Entscheidungstexte 22 R 117/98g Entscheidungstext LG Wels 08.04.1998 22 R 117/98g European Case Law Identifie... mehr lesen...
Begründung: In der oben angeführten Exekutionssache wurde die Zwangsversteigerung der der Verpflichteten gehörigen Liegenschaft EZ 58 Grundbuch *****bewilligt. Unter CLNr 1 a ist ob dieser Liegenschaft das Pfandrecht im Höchstbetrag von S 650.000,-- für die R*****reg.Gen.m.b.H. einverleibt. Mit ihrer Eingabe vom 25.8.1995 (ON 29) meldete die R***** reg.Gen.m.b.H. ihre mit dem eben genannten Pfandrecht sichergestellte Forderung zur Berichtigung durch Barzahlung an. Mit Eingabe vo... mehr lesen...
Norm: EO §237EO §75EO §78ZPO §50
Rechtssatz: Kein Kostenersatz im Rechtsmittelverfahren auf Grund eines Beschlusses nach § 237 Abs 1 EO. Entscheidungstexte 1 R 212/97z Entscheidungstext LG Krems/Donau 18.02.1998 1 R 212/97z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00129:1998:RKR0000153 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: EO §237EO §75EO §78ZPO §50
Rechtssatz: Kein Kostenersatz im Rechtsmittelverfahren auf Grund eines Beschlusses nach § 237 Abs 1 EO. Entscheidungstexte 1 R 212/97z Entscheidungstext LG Krems/Donau 18.02.1998 1 R 212/97z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00129:1998:RKR0000152 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z1 IIIAEO §39 Abs1 Z1 IVGEO §65 EEO §75ZPO §50 Abs2
Rechtssatz: Das hypothetische Ergebnis eines außerordentlichen Revisionsrekurses, wäre das Anfechtungsinteresse nicht nach Einbringung des Rechtsmittels weggefallen, bedarf dann keiner Erörterung aus kostenrechtlichen Gründen, wenn wegen Wegfalles des Exekutionstitels und rechtskräftiger Abweisung des Antrages auf Exekutionsbewilligung die Schaffung eines sich auf Exekutionsk... mehr lesen...
Norm: EO §75ZPO §528 Abs2 Z3 K
Rechtssatz: Auch nach § 75 EO getroffene Entscheidungen sind solche über den Kostenpunkt und daher einer Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof entzogen. Entscheidungstexte 3 Ob 27/94 Entscheidungstext OGH 27.04.1994 3 Ob 27/94 3 Ob 153/94 Entscheidungstext OGH 24.01.1996 3 Ob 153/94 ... mehr lesen...