RS OGH 2001/5/23 3Ob225/00k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.2001
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Norm

EO §75
EO §376 Abs2
ZPO §528 Abs2 Z3

Rechtssatz

Bei dem Ausspruch über die Kostentragung nach § 376 Abs 2 EO handelt es sich um einen besonderen Anwendungsfall des § 75 EO. Diese Entscheidung ist - ebenso wie eine Entscheidung nach § 75 EO - eine solche im Kostenpunkt und gemäß § 78 EO, § 528 Abs 2 Z 3 ZPO einer Anfechtung vor dem Obersten Gerichtshof nicht zugänglich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115227

Dokumentnummer

JJR_20010523_OGH0002_0030OB00225_00K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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