Begründung: Die Betreibende beantragte wider die Verpflichtete, den zwischen ihnen ergangenen Schiedsspruch des ICC International Court of Arbitration (ICC) vom 8. Mai 2008, in der Fassung des Nachtrags vom 29. Juni 2008 zum Schiedsspruch vom 8. Mai 2008, GZ 14604/JB/JEM, und das Urteil der Cour d'Appel de Paris vom 10. September 2009, GZ 08/1157, für Österreich für vollstreckbar zu erklären; zugleich begehrte die Betreibende zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 254.... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte im vereinfachten Bewilligungsverfahren aufgrund des vollstreckbaren Schiedsspruchs des ständigen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Wien vom 7. Jänner 2009, SCH-4037, die Fahrnis- und Forderungsexekution zur Hereinbringung von 18.450,58 EUR sA und der Kosten des Exekutionsantrags. Das Mehrbegehren auf Bewilligung der Exekution zur Erwirkung einer vertretbaren Handlung (Rechnungslegung) und zur Durchsetzung einer Unterlassungsverpflichtung ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist zu 156/2820 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft, mit welchen Wohnungseigentum an einer Wohnung untrennbar verbunden ist. Die Kläger sind Eigentümer von 2044 der übrigen 2664 Anteile. Von der (Wohnungs-)Eigentümergemeinschaft wurde wegen offener Betriebskosten für die Monate Juli, August, September und Oktober 2007 gegen den Beklagten bei einem Bezirksgericht Klage über 986,96 EUR sA eingebracht und gegen ihn ein rechtskräftiger und vollstreckbare... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Urteils des Obersten Gerichtshofs vom 15. September 2005, AZ 4 Ob 145/05k (= ÖBl 2006, 82 [Gamerith] = ecolex 2006, 588 [Schachter] = wbl 2006, 65 = RdW 2006, 19) muss die verpflichtete Partei den betreibenden Parteien binnen 14 Tagen über die von ihr durch den Verkauf von zu Kopiergeräten einer bestimmten Marke gehörenden Geräten, Zubehör und Ersatzteilen, insbesondere Kopierer-Trommeln, -Toner und Cartridges, die nicht von den betreibenden Parteien selbst... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei wurde mit der einstweiligen Verfügung (EV) des Handelsgerichts Wien vom 18. August 2005 zur Unterlassung verpflichtet, das Zeichen „M*****" ... als Firmenschlagwort oder Etablissementbezeichnung im Zusammenhang u.a. mit der Bereitstellung von Arbeitskräften zu verwenden. Die betreibende Partei, eine in den USA domizilierte Gesellschaft, beantragte wegen verschiedener (insgesamt 14) an bestimmten Tagen in konkret bezeichneten Medien (Internet, Te... mehr lesen...
Norm: EO idF EONov 2005 §54 Abs2
Rechtssatz: Die Privilegierung jener betreibenden Parteien, die Exekutionstitel selbst „ausstellen", umfasst förmliche Bescheide der Verwaltungsbehörden idR nicht, weshalb auch zur neuen Rechtslage daran festzuhalten ist, dass Ausfertigungen solcher Titel mit dem Exekutionsantrag vorzulegen sind. Zudem benötigen sie die Bestätigung ihrer Rechtskraft. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Eine Bezirkshauptmannschaft beantragte mit einem Schriftsatz in einfacher Ausfertigung und ohne Vorlage eines Exekutionstitels beim Erstgericht, das zugleich Buchgericht ist, gemäß § 14 Abs 4 TirGVG die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten. Einem Verbesserungsauftrag des Exekutionsgerichts (Vorlage der Exekutionstitel, nämlich zweier Bescheide und eines Erkenntnisses [vermeintlich] des Verfassungsgerichtshofs sowie eines Interessentenverzeichnisses... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Erstgericht den Antrag auf Bewilligung der Räumungsexekution mit der Begründung: abgewiesen, dass er außerhalb der Sechsmonatsfrist des § 575 Abs. 2 ZPO bei Gericht eingelangt sei. Diese Frist beginne nicht mit der Rechtskraft des Räumungstitels, sondern bereits mit Ablauf der Leistungsfrist. Der Zeitpunkt der Erteilung der Vollstreckbarkeitsbestätigung sei ohne Belang. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Erstgericht den Antrag auf Bewilli... mehr lesen...
Norm: ZPO §575 Abs2EO §54 Abs2
Rechtssatz: Die Frist des § 575 Abs. 2 ZPO beginnt erst zu laufen, wenn die Vollstreckung des Räumungstitels objektiv möglich ist. Fallen Rechtskraft und Vollstreckbarkeit auseinander, beginnt der Fristenlauf mit Rechtskraft. Wird das vollstreckbare Urteil nach Rechtskraft (hier) des Versäumungsurteils zugestellt, beginnt der Fristenlauf erst mit der Zustellung der Urteilsausfertigung. Entschei... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz wies in Abänderung der erstgerichtlichen Exekutionsbewilligung den Antrag auf Bewilligung der Exekution nach § 350 EO auf Grund eines Zug-um-Zug-Titels mit der wesentlichen
Begründung: ab, dass der nach der Rsp zu § 8 EO erforderliche Nachweis der Erbringung der Gegenleistung iSd § 7 Abs 2 EO nicht erbracht worden sei. Die zum Nachweis der Kompensationserklärung vorgelegten Urkunden seien keine öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte mit dem am 30.12.2005 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz, ihr gegen die verpflichtete Partei die Fahrnisexekution zur Hereinbringung von Euro 6.521,69 s.A. zu bewilligen. Als Titel wurde ein Vergleich des Bezirksgerichtes Oberwart vom 09.11.2005 zu 2C 1496/05y angeführt, wobei als Vollstreckbarkeitsdatum der 09.11.2005 angegeben wurde. Das Erstgericht hat antragsgemäß mit Beschluss vom gleichen Tag der betreibenden Partei gegen di... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs2EO §54e Abs1
Rechtssatz: 1. Nach der Bestimmung des § 54e Abs. 1 Z 2 EO idF der EO-Novelle 2005 ist das Exekutionsverfahren unter gleichzeitiger Aufhebung aller bis dahin vollzogenen Exekutionsakte auch dann einzustellen, wenn der Exekutionstitel nicht mit sämtlichen im Exekutionsantrag enthaltenen Angaben darüber übereinstimmt. 2. Wenn bei einem Vergleich eine Vollstreckbarkeitsbestätigung nicht erforderlich ist, so bedarf es ... mehr lesen...
Begründung: Am 2. Juni 2003 erließ ein Gerichtshof erster Instanz gegen zwei Beklagte, darunter den nunmehrigen Kläger als Erstbeklagten, einen Wechselzahlungsauftrag, der diesem nicht zugestellt werden konnte. In einem Aktenvermerk vom 1. Juli 2003 wurde im Titelakt bestätigt, dass der Wechselzahlungsauftrag „hins. 2.-Bekl" rechtskräftig und vollstreckbar sei. Der nunmehr beklagten Bank wurde - offenbar auf Grund eines Kanzleifehlers - eine Ausfertigung desselben mit einer nicht ... mehr lesen...
Begründung: In dem am 25. März 2003 abgeschlossenen Vergleich übernahm der Verpflichtete nicht nur die Pflicht zur ratenweisen Bezahlung eines Mietzinsrückstands (Monatsraten von 500 EUR, Fälligkeit jeweils zum 15. des Monats, Terminsverlust bei Verzug mit bloß einer Rate) sondern auch, bei Terminsverlust das Bestandobjekt binnen vier Wochen ab Eintritt des Terminsverlustes geräumt zu übergeben. Mit Beschluss vom 13. August 2003 bewilligte das Erstgericht über Antrag der Betreibe... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte am 4. Mai 2000 (ON 2) der betreibenden Partei auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs gegen die verpflichtete Verlassenschaft die zu gerichtlichem Protokoll beantragte Fahrnis- und Forderungsexekution zur Hereinbringung von 860.777,51 S = 62.555,14 EUR sA. Die Zustellung des Beschlusses für die Verpflichtete erfolgte an eine im Exekutionsantrag genannte "Zustellbevollmächtigte". Mit Beschluss vom 4. April 2003 ordnete das Erstgericht die neuer... mehr lesen...
Begründung: Am 11. Jänner 2001 unterfertigte der Verpflichtete einen Notariatsakt, mit dem er seine ausdrückliche Zustimmung erteilte, dass dieser Notariatsakt in Ansehung der im Schuldschein und Pfandurkunde vom 27./28. Oktober 1992 von ihm übernommenen Verpflichtungen iSd §§ 3 und 3a NO gleich einem vor Gericht abgeschlossenen Vergleich sofort vollstreckbar sein solle und die betreibende Partei nicht verpflichtet sei, die Höhe der fälligen Forderung, sowie die Umstände der Fäll... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der vollstreckbaren einstweiligen Verfügung des nunmehrigen Rekursgerichts vom 24. Mai 2002, AZ 10 Cg 29/02d, hat es der Verpflichtete bis zur Rechtskraft des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils zu unterlassen, die Ausbildung von Sonderpiloten für Hänge- und Paragleiter an einem bestimmten Standort anzubieten oder zu bewerben, solange er nicht über die dafür erforderlichen Berechtigungen nach dem LFG verfügt. Die betreibende Partei brachte in ihre... mehr lesen...
Begründung: Nach dem in Österreich gefällten Schiedsspruch eines österr. Schiedsgerichts ist die verpflichtete österr. Gesellschaft mbH zur Zahlung von 4.541,60 US-Dollar und von 8.438,36 US-Dollar binnen 30 Tagen nach Vorlage der Originalzahlungsbelege (oder der Bankabrechnung im Zusammenhang mit den seinerzeitigen Zahlungsflüssen, aus denen sich die beiden Beträge schlüssig ergeben) an die betreibende ukrainische Gesellschaft verpflichtet. Der
Spruch: enthält dann folgende Bestim... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 695.906,13 S sA auf Grund des Versäumungsurteils des Bezirksgerichtes Neunkirchen vom 20. 7. 1999, mit welchem die ursprünglich Erstverpflichtete und Franz K*****, geboren am 2. 6. 1952, zur ungeteilten Hand zur Zahlung von 883.954,32 S sA verurteilt worden waren, die Zwangsversteigerung näher bezeichneter Liegenschaften. Mit dem Exekutionsantrag legte die betreibende Partei die erst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin gab zum Nachlass des am 1. 8. 1993 verstorbenen Vaters des Beklagten die bedingte Erbserklärung ab. Über Antrag des Beklagten bewilligte das Rekursgericht im Verlassenschaftsverfahren die Absonderung des Nachlasses. Mit Beschluss des Verlassenschaftsgerichtes vom 8. 1. 1999 wurde ein Separationskurator bestellt. Mit Einantwortungsurkunde vom 8. 6. 1999 wurde der Klägerin der Nachlass eingeantwortet und zugleich mit Beschluss festgestellt, dass die N... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte die Bewilligung der Fahrnis- und Forderungsexekution nach § 294 EO auf Grund des Schiedsspruches des Oberösterreichischen Fußballverbandes vom 3. 3. 1998, GZ 304/1997, mit Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 3. 3. 1998. Dem Exekutionsantrag war eine Ausfertigung des Schiedsspruches des Schiedsgerichtes "gemäß § 33 der Satzungen des OÖ Fußballverbandes" angeschlossen, wonach für den Erwerb eines Spielers zum 15. Juli 1996 der betreiben... mehr lesen...
Norm: EO 1 Z16EO §54 Abs2ZPO §594 Abs2ZPO §606 Abs6 idF BGBL I Nr 7/2006 (SchiedsRÄG 2006)
Rechtssatz: Die einer Anfechtung vor einer höheren schiedsgerichtlichen Instanz nicht mehr unterliegenden Sprüche von Schiedsrichtern und Schiedsgerichten (und die vor diesen abgeschlossenen Vergleiche) sind gemäß § 1 Z 16 EO Exekutionstitel. Für den Schiedsspruch bestimmt § 594 Abs 2 ZPO, dass der Obmann, im Fall seiner Verhinderung ein anderer Schiedsri... mehr lesen...
Begründung: Über die Besitzstörungsklage der nunmehrigen betreibenden Partei gegen die erstbeklagte Partei U***** und den nunmehrigen Verpflichteten als Zweitbeklagten erging der Endbeschluß des Erstgerichtes vom 30. 4. 1998 mit folgendem
Spruch: "Die beklagten Parteien haben die klagende Partei durch die Sperre des Parkplatzes, das Aufstellen eines Baggers, Entfernung der Asphaltdecke und das Ausheben einer Baugrube im ruhigen Besitz der Hoffläche der Liegenschaft ***** beste... mehr lesen...
Begründung: Zu I.: Das Erstgericht hat im Besitzstörungsverfahren der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten (und eine an diesem Verfahren nicht beteiligte weitere beklagte Partei), am 30. 4. 1998 den als Exekutionstitel vorliegenden Endbeschluß erlassen, der in seinen wesentlichen Teilen lautet: Zu römisch eins.: Das Erstgericht hat im Besitzstörungsverfahren der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten (und eine an diesem Verfahren nicht beteiligte weitere beklagte Part... mehr lesen...
Begründung: Mit dem im Rekurs gemeinsam mit der Bewilligung der Forderungs- und Fahrnisexekution angefochtenen Beschluß bewilligte das Erstgericht auf Grund des Versäumungsurteiles vom 12.5.1995, 9 C 511/97k-2 der betreibenden Partei wider die verpflichtete Partei die Räumungsexekution hinsichtlich der Wohnung Nr 12 in 1100 Wien, Pernerstorfergasse 9. Rechtliche Beurteilung Gegen diesen Beschluß richtet sich der Rekurs des Verpflichteten, der nicht bere... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs2EO §65EO §7 Abs3
Rechtssatz: Die Frage der Vollstreckbarkeit kann auch beim Titelgericht nicht mehr mit dem Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung aufgeworfen werden. Entscheidungstexte 40 R 409/98p Entscheidungstext LG für ZRS Wien 24.11.1998 40 R 409/98p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG0000... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr zur Hereinbringung ihres vollstreckbaren Anspruches die Fahrnis- und Forderungsexekution gemäß § 294a EO gegen die Verpflichtete zu bewilligen. Im Exekutionsantrag verzeichnete sie Normalkosten nach TP 2 und als sonstige Kosten unter Anführung der Bezeichnung "Meldeanfrage" S 400,--, insgesamt somit S 2.609,68. Als weiteres Vorbringen wurde angeführt: "Obige unter Feldgruppe 09 für Geburtsdatenauskunft verzeichnete Kosten stell... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs2ZPO §54 Abs1
Rechtssatz: Das Unterbleiben der Behauptung und Bescheinigung von Kosten ist weder gemäß §§ 78 EO, 54 Abs. 1 ZPO noch gemäß § 54 Abs. 3 EO verbesserungsfähig. Entscheidungstexte 11 R 228/98w Entscheidungstext LG Linz 17.06.1998 11 R 228/98w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00458:1... mehr lesen...
Norm: EO idF EONov 1995 §54 Abs2
Rechtssatz: Auf Strafanträge ist § 54 Abs 2 EO nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 136/97i Entscheidungstext OGH 09.07.1997 3 Ob 136/97i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108239 Dokumentnummer JJR_19970709_OGH0002_0030OB00136_97I0001_001 ... mehr lesen...