Norm: EO §7 Abs3EO §36 Abs1 Z1 AaEO idF EONov 1995 §54 Abs2
Rechtssatz: Eine Ausfertigung des Exekutionstitels ist dem Exekutionsgericht selbst dann vorzulegen, wenn es gleichzeitig Titelgericht ist. Entscheidungstexte 3 Ob 2323/96f Entscheidungstext OGH 09.10.1996 3 Ob 2323/96f 3 Ob 7/99x Entscheidungstext OGH 26.05.1999 3 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß einem vor dem Landesgericht Feldkirch abgeschlossenen Vergleich vom 12.Oktober 1988, 8 Cg 208/88, hatte die verpflichtete Partei der betreibenden Partei binnen vierzehn Tagen 45.000 sfr und die mit 42.362,12 S bestimmten Prozeßkosten und für den Fall eines Zahlungsverzuges ab 27.Oktober 1988, 6,5 % Zinsen pa vom aushaftenden Betrag zu zahlen. Die betreibende Partei beantragte beim Erstgericht (Bezirksgericht Bregenz) unter Vorlage einer Vergleichsausfertigung, di... mehr lesen...
Begründung: Der zwischen der "R***" (nunmehr "M***") Haus- und Liegenschaftsverwaltungs- Gesellschaft m.b.H., Wien, als Auftraggeber und der K*** Ungarisches Außenhandelsunternehmen, Budapest, als Auftragnehmer am 8. Oktober 1972 in Wien abgeschlossene Bauvertrag über die Ausführung der Erd-, Stahlbeton-, Baumeister- und Kanalisierungsarbeiten für das Bauvorhaben "Errichtung eines Neubaus entlang der Straßenfront in Wien 15., Linke Wienzeile, und zwar auf den Liegenschaften EZ 35... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs2ZPO §594 Abs2
Rechtssatz: § 54 Abs 2 letzter Satz EO, wonach bei Schiedssprüchen (§ 1 Z 16) eine Bestätigung der Schiedsrichter über den Eintritt der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit des Schiedsspruches beizubringen ist, bezieht sich nur auf inländische Schiedssprüche. Entscheidungstexte 3 Ob 32/86 Entscheidungstext OGH 17.12.1986 3 Ob 32/86 ... mehr lesen...
Norm: EO §3 IIIAEO §3 IVCEO §54 Abs2EO §356
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger hat konkret die vom Verpflichteten vorgenommenen Veränderungen und deren Zeitpunkt zu behaupten, damit beurteilt werden kann, ob durch die Handlungen des Verpflichteten eine dem Rechte des betreibenden Gläubigers widerstreitende Veränderung herbeigeführt wurde und welche Handlungen zur Wiederherstellung des früheren Zustandes erforderlich sind. ... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs2EO §54 Abs2
Rechtssatz: Die Vorlage einer mit der Bestätigung der Vollstreckbarkeit versehenen Ausfertigung des Exekutionstitels ist nicht eine Zuständigkeitsvoraussetzung, sondern lediglich Antragsvoraussetzung (Ablehnung von SZ 7/44, EvBl 1966/523, 3 Ob 81/67). Entscheidungstexte 3 Ob 35/78 Entscheidungstext OGH 25.04.1978 3 Ob 35/78 EvBl 1979/15 S 48 ... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §30EO §1 Z5 IIEEO §4 Abs2EO §54 Abs2
Rechtssatz: Die nach § 4 Abs 2 EO erforderliche Vollstreckbarkeitsbestätigung für die im § 1 Z 5 EO angeführten Vergleiche ist auch für vor dem Arbeitsgericht geschlossenen Vergleiche erforderlich, auch wenn § 54 Abs 2 EO nur von Entscheidungen und Verfügungen spricht. Entscheidungstexte 3 Ob 116/73 Entscheidungstext OGH 20.06.1973 3 O... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs2EO §7 CEO §54 Abs2
Rechtssatz: Die im § 54 Abs 2 EO geforderte Bestätigung ist dasselbe, was §§ 4 Abs 2 und 7 Abs 3 bis 60 EO Bestätigung der Vollstreckbarkeit nennen. Entscheidungstexte 3 Ob 116/73 Entscheidungstext OGH 20.06.1973 3 Ob 116/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0000175 ... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §30 Abs1EO §1 Z11 IIKEO §4 Abs2EO §54 Abs2
Rechtssatz: Bei einem in § 1 Z 11 EO angeführten Exekutionstitel muß der betreffende Gläubiger eine Vollstreckbarkeitsbestätigung beibringen, die das Arbeitsgericht gemäß § 30 Abs 1 ArbGerG auf Verlangen zu erteilen hat. Entscheidungstexte 3 Ob 116/73 Entscheidungstext OGH 20.06.1973 3 Ob 116/73 ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z16 IINEO §54 Abs2EGZPO ArtXVIIZPO §594
Rechtssatz: Exekutionsführung auf Grund eines Erkenntnisses des Schiedsgerichtes der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien. Für die Ausfertigung dieses Erkenntnisses gilt § 99 Abs 5, für die Bestätigung der Rechtskraft und der Vollstreckbarkeit § 110 des Statuts dieser Börse (Erl d BML 19.03.1960, 37.514-8/60). § 594 Abs 2 ZPO ist gem Art XVII EGZPO auf Erkenntnisse der Börsenschiedsg... mehr lesen...
Die betreibende Gläubigerin beantragt zur Hereinbringung des Betrages von NF. 9429.99 s. A. Bewilligung der Fahrnis- und Forderungsexekution und legt folgende Urkunden vor: Den Schiedsspruch a. z. Tourroing vom 2. April 1962, gefertigt vom Schiedsrichter P. T., einen nur von der betreibenden Gläubigerin, nicht aber vom Verpflichteten gefertigten Schiedsvertrag und schließlich ein auf einem offenbar für deutsche Kunden der betreibenden Gläubigerin bestimmten Vordruck enthaltenes Schrei... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs2EO §80EO §84UN-Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Art2UN-Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Art4UN-Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Art5
Rechtssatz: Exekutionsanträgen auf Grund ausländischer Schiedssprüche, für welche die Bestimmung des Übereinkommens BGBl 1961 Nr 200 gelten, braucht eine Bestätigung der Schiedsrich... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z5 IAEO §1 Z5 IIEEO §4 Abs2EO §7 Abs3 EaEO §54 Abs2
Rechtssatz: Das im § 4 Abs 2 EO aufgestellte Erfordernis der Beisetzung der Vollstreckbarkeitsbestätigung gilt auch für Vergleiche. Überall dort, wo das Gesetz eine Formvorschrift aufstellt, von deren Erfüllung es den Eintritt verfahrensrechtlicher Folgen abhängig macht, können diese Rechtsfolgen erst eintreten, wenn die Formvorschrift erfüllt ist. Entscheidungs... mehr lesen...
Der betreibende Gläubiger hat am 28. August 1953 zur Hereinbringung einer Forderung von 20.000 S die Bewilligung der Zwangsversteigerung beantragt, u. zw. auf Grund eines Notariatsaktes, in welchem die Verpflichtete die Rückzahlung eines Darlehens im Betrage von 20.000 S für den 23. November 1953 zusagt, aber dem betreibenden Gläubiger auch das Recht eingeräumt hatte, das Kapital sofort für fällig zu erklären und gerichtlich einzutreiben, wenn die Verpflichtete ihre im Schuldschein üb... mehr lesen...