Norm
EO §35 GRechtssatz
Zur Aufschiebung einer Exekution zugunsten einer Unterhaltsforderung, wenn eine Oppositionsklage eingebracht wurde und die Tatsachen, auf die sich die Klage stützt, durch unbedenkliche Urkunden dargetan sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0001784Dokumentnummer
JJR_19551012_OGH0002_0070OB00418_5500000_001