1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (Verwaltungsgericht) die Maßnahmenbeschwerde des Revisionswerbers betreffend die näher bezeichnete Amtshandlung von Beamten der Polizeiinspektion P vom 5. April 2015 als unbegründet ab (Spruchpunkt 1.), verpflichtete den Revisionswerber gegenüber der belangten Behörde gemäß § 1 Z 3 und 4 VwG-Aufwandersatzverordnung zum Ersatz des Vorlageaufwands in der Höhe von EUR 57,40 und des Schriftsatzaufwan... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1B-VG Art130 Abs1 Z2B-VG Art132 Abs2EO Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2012/01/0078 E 24. März 2014 RS 1 Stammrechtssatz Die Tätigkeit von Exekutivorganen im Zuge einer gerichtlichen Vollstreckung nach der EO stellt eine Tätigkeit im Rahmen der "Gerichtspolizei im engeren Sinn" dar, die der Gerichtsbarkeit zuz... mehr lesen...
Angefochtener Beschluss 1 Mit dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Wien vom 30. Jänner 2019 wurde die Beschwerde des durch seinen Kindesvater vertretenen, minderjährigen Revisionswerbers wegen Verletzung in Rechten infolge Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Landespolizeidirektion Wien am 14. Juni 2018 aus Anlass der Durchsetzung eines Beschlusses des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien zur Rückführung nach dem... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)22/03 Außerstreitverfahren23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AußStrG §110 Abs4AVG §1B-VG Art130 Abs1 Z2EOVwGVG 2014 §28 Abs6 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2012/01/0078 E 24. März 2014 RS 1(hier Assistenzleistungen der Organe des öffentlichen Sicherheisdienstes nach § 110 Abs. 4 2. Satz AußStrG) Stammrechtssatz Die Tätigkeit von Exekutivorganen im ... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 11. November 1999 bewilligte das Bezirksgericht Innsbruck über Antrag des S-Verlages die Exekution (einer Unterlassungsverpflichtung) und verhängte gegen die beschwerdeführenden Parteien gemäß § 355 Abs. 1 EO eine Geldstrafe in der Höhe von S 60.000,-- zur ungeteilten Hand. Am gleichen Tag erging ein Zahlungsauftrag gegen die beschwerdeführenden Parteien zur Bezahlung der Geldstrafe in der Höhe von S 60.000,--. Die beschwerdeführenden Parteien erhoben einerseits Reku... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 11. November 1999 bewilligte das Bezirksgericht Innsbruck über Antrag des S-Verlages die Exekution (einer Unterlassungsverpflichtung) und verhängte gegen die beschwerdeführenden Parteien gemäß § 355 Abs. 1 EO eine Geldstrafe in der Höhe von S 60.000,-- zur ungeteilten Hand. Am gleichen Tag erging ein Zahlungsauftrag gegen die beschwerdeführenden Parteien zur Bezahlung der Geldstrafe in der Höhe von S 60.000,--. Die beschwerdeführenden Parteien erhoben einerseits Reku... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §42 Z7;EO §67 Abs2;EO §78;ZPO §524;
Rechtssatz: Gemäß § 67 Abs. 2 EO kommt Rekursen im Rahmen des Exekutionsverfahrens "eine die Ausführung des angefochtenen Beschlusses hemmende Wirkung nur in den im Gesetze besonders bezeichneten Fällen zu". Eine Anordnung der Aufschiebung der Exekution über Antrag kommt gemäß § 42 Z 7 EO nur bei der Erhebung eines... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §42 Z7;EO §67 Abs2;EO §78;ZPO §524;
Rechtssatz: Gemäß § 67 Abs. 2 EO kommt Rekursen im Rahmen des Exekutionsverfahrens "eine die Ausführung des angefochtenen Beschlusses hemmende Wirkung nur in den im Gesetze besonders bezeichneten Fällen zu". Eine Anordnung der Aufschiebung der Exekution über Antrag kommt gemäß § 42 Z 7 EO nur bei der Erhebung eines... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977;EO §42;VwGG §30 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
AW 2003/08/0029 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2002/08/0025 B 17. Juli 2002 RS 3 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Widerruf der Zuerkennung und Rückford... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977;ASVG;EO §42;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2002/08/0025 B 17. Juli 2002 RS 3
(hier betreffend Versicherungspflicht nach dem ASVG und dem AlVG) Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Widerruf der Zuerkennung und Rückford... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977;EO §42;VwGG §30 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
AW 2002/08/0024 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2002/08/0025 B 17. Juli 2002 RS 3 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Widerruf der Zuerkennung und Rückford... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977;EO §42;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2002/08/0025 B 17. Juli 2002 RS 3 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Widerruf der Zuerkennung und Rückforderung der Notstandshilfe - Sollte nach Abweisung eines Antrages auf aufschiebende Wirkung die Versteigerung von Fa... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977;EO §42;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Widerruf der Zuerkennung und Rückforderung der Notstandshilfe - Sollte nach Abweisung eines Antrages auf aufschiebende Wirkung die Versteigerung von Fahrnissen oder Liegenschaften der antragstellenden Partei beantragt und bew... mehr lesen...
1. Mit Beschluss vom 16. September 1999, Zl. AW 99/08/0042, wurde dem am 9. September 1999 eingebrachten ersten Antrag des Antragstellers, der gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 23. Juli 1999 erhobenen, zur hg. Zl. 99/08/0131 protokollierten Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, gemäß § 30 Abs. 2 VwGG mit der Begründung: nicht stattgegeben, dass er nicht die für die gebotene Interessenabwägung nach § 30 Abs. 2 VwGG erforderliche Konkretisierung entha... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;EO §294;EO §42;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 96/08/0064 B 4. März 1997 RS 1 Stammrechtssatz Stattgebung - Haftung für Beitragsschuldigkeiten gemäß § 67 Abs 10 ASVG - Ein tatsächlich nicht wieder gutzumachender Schaden des Beschwerdeführers ist dann zu befürchten, wenn es i... mehr lesen...
1.1. Gegen die Beschwerdeführerin, ein Mitglied der Ärztekammer für Wien, wurde bei Gericht Exekution zur Einbringung offener Beiträge zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (im folgenden: Wohlfahrtsfonds) eingeleitet. Im Zuge dieses Verfahrens stellte die Beschwerdeführerin mit der an den Wohlfahrtsfonds gerichteten Eingabe vom 20. Mai 1996 den Antrag, die Einbringung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über ihren Antrag auf Befreiung von der "Beitragspflicht zum Wohlfahrt... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: B-VG Art82 Abs2;EO §1 Z12;EO §42;VwGG §42 Abs2 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/11/0268
97/11/0314 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/08/06 93/17/0093 6 Stammrechtssatz Zur Entscheidung über einen Antrag auf Aufschiebung einer gerich... mehr lesen...
Mit Datum 14. Dezember 1992 ergingen an den Beschwerdeführer zwei Strafverfügungen jeweils wegen Übertretung der StVO. Da der Beschwerdeführer trotz Mahnung die in diesen Strafverfügungen festgesetzten Geldstrafen nicht entrichtete, begehrte die Bundespolizeidirektion Wien beim Exekutionsgericht Wien diesbezüglich Exekution, welche mit Beschluß vom 8. Juni 1993 auch bewilligt wurde. Mit Schriftsatz vom 21. Oktober 1993 richtete der Beschwerdeführer an die Bundespolizeidirektion Wi... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;EO §39;EO §42;VStG §24;VVG §10 Abs1;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: § 73 AVG ist in Verfahren betreffend Anträge auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung, die im Zuge von Verwaltungsstrafverfahren ergangene Bescheide betreffen, nicht anwendbar (Hinweis B 21.10.1992, 92/02/0224). Infolge der Anwendbarkeit der Bestimmungen der Exekutionsord... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluß zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es überdies erforderlich, daß der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;EO §294;EO §42;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Haftung für Beitragsschuldigkeiten gemäß § 67 Abs 10 ASVG - Ein tatsächlich nicht wieder gutzumachender Schaden des Beschwerdeführers ist dann zu befürchten, wenn es im Verlauf des weiteren Fortganges des eingeleiteten Fahrnisexekutionsve... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 18. November 1976 wurde die Abteilung unter anderem des Grundstückes 994 (früher inneliegend der EZ 3476), Grundbuch 16121 P, bewilligt. Gleichzeitig wurde der damaligen Eigentümerin dieses Grundstückes, E, ein Aufschließungsbeitrag in der Höhe von S 229.125,-- vorgeschrieben, der (unter anderem) im Fall des Verkaufes dieses Grundstückes, jedenfalls aber nach Ablauf von zwei Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides, f... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 18. November 1976 wurde die Abteilung unter anderem des Grundstückes 994 (früher inneliegend der EZ 3476), Grundbuch 16121 P, bewilligt. Gleichzeitig wurde der damaligen Eigentümerin dieses Grundstückes, E, ein Aufschließungsbeitrag in der Höhe von S 229.125,-- vorgeschrieben, der (unter anderem) im Fall des Verkaufes dieses Grundstückes, jedenfalls aber nach Ablauf von zwei Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides, f... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich23/04 Exekutionsordnung
Norm: BauO NÖ 1976 §119;EO §35;EO §36;EO §42;EO §7 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1993170094.X01 Im RIS seit 2... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: B-VG Art83 Abs2;EO §1 Z12;EO §42;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Zur Entscheidung über einen Antrag auf Aufschiebung einer gerichtlichen Exekution ist gem § 42 EO das Exekutionsgericht - allenfalls über Antrag der Titelbehörde -, nicht jedoch diese selbst, zuständig. Durch die meritorische Erledigung dieses Antrages... mehr lesen...