RS OGH 2002/8/30 3Ob195/02a

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Veröffentlicht am 30.08.2002
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Norm

EO §382 Z8 lita IVB
EO §394

Rechtssatz

Die Rückforderung zu Unrecht gezahlten einstweiligen Ehegattenunterhalts kann nicht in einem Verfahren nach § 394 Abs 1 EO erfolgen. Es besteht kein Wahlrecht des Gegners der gefährdeten Partei zwischen dem Anspruch nach § 394 Abs 1 EO und dem Kondiktionsanspruch.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116947

Dokumentnummer

JJR_20020830_OGH0002_0030OB00195_02A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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