Norm
EO §382 Z8 lita IVBRechtssatz
Die Rückforderung zu Unrecht gezahlten einstweiligen Ehegattenunterhalts kann nicht in einem Verfahren nach § 394 Abs 1 EO erfolgen. Es besteht kein Wahlrecht des Gegners der gefährdeten Partei zwischen dem Anspruch nach § 394 Abs 1 EO und dem Kondiktionsanspruch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116947Dokumentnummer
JJR_20020830_OGH0002_0030OB00195_02A0000_001