Begründung: Rechtliche Beurteilung Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, welchem Elternteil bei Gegenüberstellung der Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände (RZ 1973/198 ua) die Obsorge für das Kind übertragen werden soll, ist immer eine solche des Einzelfalls, der keine grundsätzliche Bedeutung im Sinn des § 62 Abs 1 AußStrG zukommt (RIS-Justiz RS0007101). Im vorliegenden Fall verkennt der Revisionsrekurswerber zudem, d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin produziert Sonnenbrillen und vertreibt sie über ein System von Großhändlern und Generalimporteuren. Zu Werbezwecken ließ sie drei Lichtbilder von prominenten Sportlern anfertigen, die diese Brillen tragen. Die Beklagte vertrieb die Brillen in Österreich. In ihrem Werbematerial verwendete sie die Lichtbilder, die zuvor (offenkundig elektronisch) leicht verändert worden waren. Weder die Brillen noch das Werbematerial hatte sie von der Klägerin oder vom österre... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 24. 5. 2002 erließ das Erstgericht über Antrag der gefährdeten Parteien (Antragsteller) zur Sicherung ihrer Ansprüche gegen den nunmehrigen Gemeinschuldner als Antragsgegner auf Übertragung von 13.473 bzw 30.881 Aktien an einer russischen Gesellschaft eine einstweilige Verfügung, mit der dem Antragsgegner verboten wurde, über die Aktien zu verfügen. Einer GmbH, die 30.540 Aktien hielt, wurde verboten, die von ihr gehaltenen Aktien an den Antragsgegner a... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei Johann S*****, vertreten durch Dr. Gerhard Rößler Rechtsanwalt KEG in Zwettl, gegen den Gegner der gefährdeten Partei Gerhard S*****, vertreten durch M... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache 1.) der klagenden und gefährdeten Partei M***** Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH und der weiteren klagenden Partei 2.) Primar Prof. Dr. Peter H*****, Arzt, beide *****, beide vertreten d... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe zwischen den Streitteilen ist aufrecht. Die zu 2 C 181/03b des Bezirksgerichtes St. Pölten eingebrachte Scheidungsklage der Beklagten und Gegnerin der gefährdeten Partei (im Folgenden Beklagte) wurde mit Urteil vom 22. 9. 2004 mangels unheilbarer Zerrüttung der Ehe abgewiesen. Die Beklagte erhob Berufung und brachte eine Wiederaufnahmsklage ein, die das Bezirksgericht St. Pölten mit Urteil vom 21. 6. 2005 abwies. Am 14. 10. 2003 wurde nach Wegweisung der klagend... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei L***** GmbH, *****, vertreten durch Gassauer-Fleissner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Josef F***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Chri... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge nur: Klägerin), deren Klagebegehren sich auf die Leistung eines rückständigen Unterhalts von 4.360 EUR sowie auf Zahlung laufenden Unterhalts von monatlich 700 EUR gegen ihren Ehegatten, den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge nur: Beklagter) richtet, erwirkte gegen diesen am 18. März 2005 eine - rechtskräftige - einstweilige Verfügung (EV) gemäß § 382 Z 8 lit a EO, womit er ihr gegenüber zu einer ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §52EO §389 IIIAEO §389 VA
Rechtssatz: Auch im kartellrechtlichen Sicherungsverfahren hat sich die Beweisaufnahme im Rahmen des Vorbringens zu halten. Die Behauptungen der gefährdeten Partei sind die Grenzen, in deren Rahmen zu prüfen ist, inwieweit eine einstweilige Verfügung erlassen werden kann. Entscheidungstexte 16 Ok 43/05 Entscheidungstext OGH 17.10.2005 16 Ok ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "Kronen Zeitung" und "KURIER", die bundeslandweise in unterschiedlichen Mutationsausgaben erscheinen. Die Antragstellerin nimmt alle technischen und kommerziellen Belange der "Tiroler Krone" und des "KURIER Tirol" wahr. Die Erstantragsgegnerin ist Medieninhaberin der Tageszeitungen "Tiroler Tageszeitung" und "Die NEUE Zeitung für Tirol" (im Folgenden: "NEUE"), die seit 25. 9. 2004 erscheint. Die Zweitantragsgegnerin h... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, deren Geschäftsführer Erich B***** ist, errichtet ein Fertighauszentrums in S*****. Ihre einzige Gesellschafterin ist die B*****-GmbH, der die Gemeinde P***** am 21. 6. 2004 zu Gunsten der damals noch nicht gegründeten Klägerin die Baubewilligung zur Errichtung von Anlagen zur Erschließung eines Fertighauszentrums auf verschiedenen Grundstücken der Katastralgemeinde P***** gemäß den §§ 19, 29 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995 erteilt hat. Erich B****... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung nichtig sei. Das Erstgericht habe von der Klägerin vorgelegte Urkunden seiner Entscheidung zugrunde gelegt, ohne ihr Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Die Beklagte übersieht, dass im Provisorialverfahren der Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht gilt (4 Ob 91/89 = ÖBl 1990, 32 - VERGLEICHSANGEBOT AN DRITTE mwN). Schon aus diese... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Judikatur setzt der Unterlassungsanspruch eine Unterlassungspflicht und die Gefahr, dass dieser Unterlassungspflicht zuwider gehandelt wird, voraus (vgl RIS-Justiz RS0037660 mwN, zuletzt OGH 4 Ob 247/03g). Hat der Beklagte bereits gegen diese Unterlassungspflicht verstoßen, so hat er die Umstände zu behaupten und zu beweisen, aus denen sich gewichtige Anhaltspunkte dazu ergeben, dass er gewillt ist von künfti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war als Zustellerin beim Postamt B***** beschäftigt. Sie wurde mit Urteil des Landesgerichts Ried im Innkreis des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls nach den §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 StGB schuldig erkannt, weil sie der Klägerin fremde bewegliche Sachen in einem insgesamt 2.000 EUR übersteigenden Wert mit dem Vorsatz weggenommen habe, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, und zwar nach dem 29. 11. 2001 Warengutsc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist, obwohl er sich gegen einen zur Gänze bestätigenden Beschluss richtet, nicht jedenfalls unzulässig, weil in Verfahren über den Ersatzanspruch nach § 394 EO die Bestimmung des § 402 Abs 1 EO analog anzuwenden ist (4 Ob 2097/96b = SZ 69/114; RIS-Justiz RS0104478); das Rechtsmittel zeigt aber keine erhebliche Rechtsfrage (§ 528 Abs 1 ZPO) auf. Der Revisionsrekurs ist, obwohl er sich gegen einen zur ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zum angefochtenen Ausspruch über die Höhe der zu sichernden Forderung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten aus einem Pflichtteilsergänzungsanspruch die Zahlung von ATS 9.650.000 (= EUR 701.292,85) sA. In ihrem Sicherungsantrag (ON 242) verwies sie darauf, aus einer Zwangsversteigerung, welche zur Hereinbringung ihres Pflichtteilsanspruches gegenüber der Verlassenschaft nach Gerhard Ignaz Heller geführt worden sei, einen Erlö... mehr lesen...
Begründung: Mit am 30. 7. 2003 eingebrachter Klage begehrte die Klägerin von der Beklagten 145.350 EUR, hilfsweise die Zahlung dieses Betrags bei sonstiger Exekution in die Liegenschaft EZ ***** der Kat.Gem. S***** und in die 91/970stel Anteile der Beklagten an der Liegenschaft EZ ***** Kat.Gem. U*****. Der Ehemann der Beklagten sei bei der Klägerin als Buchhalter beschäftigt gewesen und habe dort durch betrügerische Manipulationen insgesamt 2 Mio EUR veruntreut. Er habe dieses Ge... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei nahm ihren Gegner aufgrund der von ihm übernommenen Bürgschaft für von seinem Unternehmen aufgenommene Kredite im Ausmaß von 218.018,50 EUR in Anspruch. Das Landesgericht Leoben wies in diesem Verfahren mit Beschluss vom 13. Jänner 2004, GZ 4 Cg 182/03a-11, den Antrag der gefährdeten Partei auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (EV) des Inhalts, dass zur Sicherung des Anfechtungsanspruchs der gefährdeten Partei betreffend einer bestimmten Eige... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass durch Rsp des Obersten Gerichtshofs noch nicht endgültig geklärt sei, ob ein weiterer Sicherungsantrag anhängig gemacht werden dürfe, wenn bereits zuvor ein wortgleicher Sicherungsantrag eingebracht wurde (über den noch nicht rechtskräftig entschieden wurde), sich aber in der Zwischenzeit die Bescheinigungslage wesentlich geändert/zugunsten des Antragstellers ge... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Staatsbürger der Elfenbeinküste. Er brachte im Wesentlichen vor, dass er im Jahr 2003 nach Österreich eingereist sei und am 2. 10. 2003 einen Asylantrag gestellt habe. Das Asylverfahren sei nach wie vor anhängig. Er bzw Mitarbeiter der Caritas hätten sich intensivst um seine Aufnahme in die Bundesbetreuung bemüht. Er sei jedoch nicht in die Bundesbetreuung aufgenommen worden, obgleich die Voraussetzungen hiezu vorliegen würden, und befinde sich derzeit n... mehr lesen...
Begründung: 1. Zu den Rekursen beider Parteien gegen den Aufhebungsbeschluss Die Klägerin ist ein kroatischer Tabakkonzern, der auch im Bereich des Tourismus tätig ist. Der Erstbeklagte ist Hotelier; er ist über eine Holding-GmbH faktisch Mehrheitseigentümer der Gesellschaft, die auf der Katarinen-Insel vor Rovinj ein Hotel betreibt. Weitere Gesellschafterin ist eine Gesellschaft, an der die Klägerin mehrheitlich beteiligt ist. Zwischen dieser Gesellschaft und der das Hotel auf de... mehr lesen...
Begründung: Die Betreibende unterhält den Essenszustelldienst "Salz & Pfeffer" in Graz. Der Verpflichtete betreibt seit Jahren eine Pizzeria in Graz. Im März 2002 eröffnete er nebenan ein weiteres Gastronomieunternehmen mit der Bezeichnung "Salt ´n´ Pepper". Die Betreibende erwirkte gegen den Verpflichteten die vollstreckbare einstweilige Verfügung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 4. Juli 2002. Darin wird dem Verpflichteten verboten, "die Etablissement- und Firm... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt seit 1995 in H***** im Einzugsbereich der Therme L***** ein Vier Sterne-Hotel unter der Bezeichnung „Sport Vital Hotel Therme L*****", das in der Thermenregion auch unter der Kurzbezeichnung „Vital Hotel" allgemein bekannt ist. Sie ist seit 6. 6. 2002 Inhaberin einer Wort-Bild-Marke für die Klassen 41 und 43, deren Wortteil der Hotelbezeichnung entspricht. Die Beklagte ist seit März 2003 im Firmenbuch eingetragen. Sie hat Ende Juni 2003 in H***** ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Andreas K*****, vertreten durch Mag. Lothar Schulmeister, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei V*****, vertreten durch Kosesnik-Wehrle &a... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Obersten Gerichtshofs als Kartellobergericht vom 26. 2. 1996, 16 Ok 1/96 (veröffentlicht in SZ 69/47; ÖBl 1996, 289; WBl 1996, 251 und MR 1996, 120; dazu Novotny/Berger, ÖBl 1998, 3), wurde in Abänderung des erstgerichtlichen Beschlusses über Antrag der Oscar B***** GmbH & Co KG den dortigen Antragsgegnerinnen 1. M***** Zeitungs- und Zeitschriftenverlag GmbH & Co KG, 2. M***** ZeitungsvertriebsgmbH & Co KG und 3. M***** Anzeige... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung von Geldforderungen von 58.138,27 EUR sA und von 19.985,02 EUR sA auf Grund eines vollstreckbaren Beschlusses und eines vollstreckbaren Urteils des Erstgerichts bewilligte das Erstgericht mit Beschluss vom 10. September 2002 der Betreibenden gegen den Verpflichteten die Exekution durch Pfändung der "Gesamtrechte" desselben aus dem im Rahmen eines Verlassenschaftsverfahrens abgeschlossenen Pflichtteilsübereinkommens, falls es rechtswirksam zustandegek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin - ein Unternehmen mit Sitz in Oberösterreich - produziert Küchen. Sie vertreibt diese in Österreich und im Ausland. Ihr Marktanteil am österreichischen Küchenmarkt beträgt ca 10 %. Die Beklagte, eine Möbelhandelsgesellschaft hatte in der Oberösterreich-Ausgabe der "Neuen Kronen-Zeitung" vom 30. 9. 2001 eine zweiseitige Werbeanzeige eingeschaltet. Darin hatte sie unter den hervorgehobenen Überschriften "k***** All-Inclusive-Küchen" und "Warum k****... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge nur mehr als klagende Partei bezeichnet) brachte vor, mit der beklagten und Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge nur als beklagte Partei bezeichnet) am 11. 4. 2001 einen Vertrag über die Errichtung und Aufschließung eines Betriebsbaugebietes abgeschlossen zu haben. Zur Absicherung dieses Projektes habe die beklagte Partei im Zeitraum Mai 2000 bis Juli 2000 mit den jeweiligen Liegenschaftseigentümern des geplantes ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile vertreiben Halterungen für Kennzeichentafeln. Seit November 2001 produziert die Beklagte keine Kennzeichenhalterungen mit Längsschlitz-Verschlusssystem mehr und liefert seit spätestens Ende Jänner 2002 nur noch Produkte aus, die mit einem mitgelieferten Spezialschlüssel (oder einem geeigneten Werkzeug, wie etwa einer Sicherungszange) zu öffnen sind. Zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruchs beantragt der Kläger am 28. 5. 2002, der Bekl... mehr lesen...