Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei Zhanna D*****, vertreten durch Dr. MMag. Ralf Peschek, Rechtsanwalt in Wien, dieser vertreten durch Dr. Michael Vallender, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte und gefährdete... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist ein Finanzinstitut und befasst sich mit dem Abschluss von Leasingverträgen. Im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern verwendete die beklagte Partei Allgemeine Vertragsbedingungen. Die beklagte Partei steht in Kooperation mit den Tochtergesellschaften, s***** GmbH und U***** GmbH, wobei die beklagte Partei bestehende Verträge verwaltet. Mit Schreiben vom 23. 3. 2007 beanstandete die klagende Partei insgesamt 56 Klauseln der Allgemeinen V... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Ehegatten. Mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichts vom 4. 12. 2006, 1 C 228/06p-5, wurde dem Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge: Antragsgegner) die Rückkehr in das Haus und auf das Grundstück in *****, und die unmittelbare Umgebung verboten; ausgenommen zu unternehmerischen Zwecken an jedem Montag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr und beschränkt auf Diele, Wintergarten, WC und Küche (letztere allerdings wie... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt einen Einzelhandel mit 400 Betriebsstätten in Österreich. Sie führt ein Dauersortiment an Lebens-, Wasch- und Hygienemitteln. Andere Produkte bietet sie in Aktionszeiträumen an, die am Montag und Donnerstag einer jeden Woche beginnen und etwa vierzehn Tage dauern. Auf diese Weise verkauft die Beklagte - in Aktionszeiträumen über das Jahr verteilt - auch Medizinprodukte. Die Beklagte verfügt über eine Gewerbeberechtigung für die Ausübung des regle... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift „Ö*****". Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift „K*****" (im Folgenden: Zeitung), die Zweitbeklagte ist deren Verlegerin. Die Beklagten bewerben ihr Medium seit Mitte Juni 2007 mit einer österreichweiten Plakatserie und mittels Inseraten. Sie zeigen jeweils das Bildnis eines Prominenten, wie Karl-Heinz G*****, Niki L*****, Helmut Z*****, Michael H*****, Erwin P*****, Jörg H*****... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien bieten in Wien Stadtrundfahrten nach § 3 Abs 1 Z 1 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 (GelVerkG 1996) an. Sie streiten zum einen über die Nutzung eines abgeschrankten Bereichs vor der Wiener Staatsoper, an dessen Einfahrt folgende Verkehrszeichen stehen: Die Parteien bieten in Wien Stadtrundfahrten nach Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins, Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 (GelVerkG 1996) an. Sie streiten zum einen über die Nutzung eines abgeschrankten Ber... mehr lesen...
Begründung: Das Dienstverhältnis der bei der Beklagten vom 5. 7. 2004 bis 15. 11. 2005 als Verkäuferin in der Filiale Vöcklabruck beschäftigten Klägerin endete durch Dienstgeberkündigung. Sie bewarb sich danach bei verschiedenen Dienstgebern im Einzelhandel, ohne allerdings eine Anstellung zu finden. Warum sie von den Dienstgebern nicht eingestellt wurde, konnte nicht festgestellt werden. Eine der Bewerbungen erfolgte bei einer anderen Handelsgesellschaft in Vöcklabruck, bei der d... mehr lesen...
Begründung: Nach dem vom Erstgericht festgestellten und vom Berufungsgericht übernommenen Sachverhalt plant die Beklagte als Eigentümerin einer 785 m2 großen Liegenschaft im Währinger Cottage auf Grund von Baubewilligungen ein Wohnhaus für acht Wohnungen bestehend aus Kellergeschoss, Erdgeschoss, zwei Stöcken und zwei Dachgeschossen sowie unterirdischen Garagen zu errichten. Im Grundbuch sind auf den Liegenschaften unter anderem zwei Dienstbarkeiten aus Verträgen aus dem Jahre 188... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zu 56/644-Anteilen (Top 3) und zu 114/644-Anteilen (Top 2) Miteigentümer der Liegenschaft EZ 455, Grundbuch ***** M*****dorf samt dem darin vorgetragenen Grundstück 1478 mit einer Fläche von 183 m2. Der Erstbeklagte ist zu 476/644-Anteilen (Top 1) ebenfalls Miteigentümer dieser Liegenschaft. Auf dem Grundstück 1478 ist das Haus M*****dorf 52a errichtet. Der Erstbeklagte ist weiters Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 280, Grundbuch ***** M*****do... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Inhaberin der im österreichischen Markenregister unter AM 5705/88 registrierten internationalen Marke CANON. Die Zweitklägerin, eine Vertriebsgesellschaft der Erstklägerin, ist aufgrund mündlich abgeschlossener Lizenzverträge berechtigt, die Marke der Erstklägerin im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeiten zu nutzen und Markenrechtsverletzungen gerichtlich im eigenen Namen zu verfolgen. Der CANON-Konzern produziert und vertreibt unter anderem aussc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Karola K*****, vertreten durch Mag. Stefan Lehner, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei und den Gegner der gefährdeten Partei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Berechtigte mehrerer Marken, die die Buchstabenfolge „ÖWD" enthalten, und Inhaberin der Domains „www.oewd.at" und „www.owd.at", unter denen sie ihre Dienstleistungen im Bereich Bewachungs- und Schutzdienste bewirbt. Die Beklagte bietet unter ihrer Domain „www.t*****.de" Dienstleistungen in den Bereichen Veranstaltungsschutz, Objektschutz, Personenschutz, Arbeitsschutz sowie Anlagen- und Maschinensicherheit an. Berechtigte Inhaberin der Domain „www.öwd.at... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Dr. Franz B*****, vertreten durch Dr. Peter Primus, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagten Parteien 1. Josef W*****, vertreten durch Haßlinger H... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Provisorialverfahrens bildet ein von der Klägerin (als gefährdete Partei) behaupteter Erfüllungsanspruch aus einem nach ihrem Vorbringen mündlich mit dem Erstbeklagten (der bei dieser Gelegenheit behauptet habe, auch für die Zweit- und die Drittbeklagte aufzutreten, worauf die Klägerin - zumal es sich um einen Rechtsanwalt handle - vertraut habe) rechtswirksam abgeschlossenen Liegenschaftskaufvertrag. Das Erstgericht hat den gleichzeitig mit der Klage (ger... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Revisionsrekurses bildet die vom Erstgericht bis zur rechtskräftigen Erledigung des anhängigen Scheidungsverfahrens erlassene und vom Rekursgericht bestätigte einstweilige Verfügung gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO (Regelungsverfügung durch Zuweisung der Ehewohnung an die Klägerin durch Auftrag an den Beklagten zum Verlassen der Wohnung; zur Zulässigkeit einer solchen Provisorialentscheidung bei Unzumutbarkeit des weiteren Zusammenlebens s Zechner, Einstwei... mehr lesen...
Begründung: Der Gegner führte ursprünglich mit Rechtsvorgängern der Gefährdeten eine Rechtsanwaltskanzlei in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Der zugrundeliegende Gesellschaftsvertrag enthält in seinem § 11 folgende Regelung: Der Gegner führte ursprünglich mit Rechtsvorgängern der Gefährdeten eine Rechtsanwaltskanzlei in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Der zugrundeliegende Gesellschaftsvertrag enthält in seinem Paragraph 11, folgende Regelung: „Die Geschäf... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin als Leasinggeberin schloss mit der späteren Gemeinschuldnerin - über deren Vermögen am 2. August 2006 der Konkurs eröffnet wurde - am 24./26. September 2003 einen Leasingvertrag über eine näher bezeichnete, der Antragstellerin gehörende Betriebsliegenschaft mit Betriebsgebäude, beginnend ab 1. Oktober 2003 auf unbestimmte Zeit um ein monatliches wertgesichertes Leasingentgelt von 12.291,13 EUR (incl. USt) mit sechsmonatiger Kündigungsfrist zum Ende ei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Zweitbeklagte handeln mit Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, die Erstbeklagte betreibt eine Einzelhandelskette. Im Frühjahr 2006 bewarb und verkaufte die Erstbeklagte ein von der Zweitbeklagten geliefertes Pflanzenschutzmittel. Auf der Verpackung waren zwar verschiedene Warnhinweise angebracht; es fehlte aber der ausdrückliche Hinweis, dass zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einzuhalten sei. Weiter... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten und Widerkläger (im Folgenden Beklagte) bzw der diesen eingeantwortete Nachlass schloss mit der klagenden und widerbeklagten Bauträgergesellschaft (im Folgenden Klägerin) einen Kaufvertrag betreffend eine Liegenschaft, dem ein Bebauungsplanentwurf eines von den Beklagten herangezogenen Ingenieurbüros angeschlossen war. Dieser Vertrag wurde aufschiebend bedingt geschlossen und sollte erst mit dem Eintritt der Rechtskraft des Bebauungsplanes, wirksam werden. ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat ihr Schneckenvertilgungsmittel nach einer Änderung der Zusammensetzung damit beworben, dass es nun eine „noch bessere Wirkung" habe. Tatsächlich ist die Lockwirkung des Mittels besser als zuvor. Das führt zu einer höheren Mortalität und damit zu einem tendenziell besseren Schutz der Pflanzen. Nach Auffassung des im Verfahren beigezogenen Sachverständigen ist diese durch seine Versuche und auch durch andere Studien belegte Steigerung der Wirkung aber nich... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel. Auch die Beklagte, ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland, vertreibt solche Produkte, jedoch nicht in Österreich. Die Beklagte ist Inhaberin der deutschen Zulassungen für die von ihr hergestellten Pflanzenschutzmittel „Roundup LB Plus" (flüssig) und „Roundup Gran" (Granulat). Diese Produkte werden in Österreich von der S***** Handelsgesellschaft m.b.H. (in der Folge: Vertriebsunternehmen) in der von... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und gefährdete Partei (im Folgenden nur: Klägerin) vertreibt im Inland seit rund zehn Jahren unter dem markenrechtlich nicht geschützten Zeichen „pure encapsulations - Reinsubstanzen" Produkte der Warenklasse 1, 3, 5, 29, 30 und 44 der Nizzaer Klassifikation, insbesondere Nahrungsergänzungsmittel wie Selen und Vitamin B. Der Vertrieb erfolgt ausschließlich über Apotheken und Ärzte. Die Beklagte vertreibt im Inland seit 2005 unter dem Zeichen „pur Reinstoffk... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Michael B*****, gegen die beklagte Partei I***** Gesellschaft m.b.H & Co KG, *****, vertreten durch Fischer Walla & Matt, Rechtsanwälte OEG in Dornb... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin stellt gewerbsmäßig Filme her. Zu ihren Produktionen zählen der Film „St. Stephan Der lebende Dom" und ein Film über österreichische Sehenswürdigkeiten; beide wurden schon im ORF gezeigt. Die Zweitbeklagte ist eine politische Partei, ihr Obmann ist der Erstbeklagte. Am 1. 2. 2006 war auf der Homepage der Zweitbeklagten ein Videodokument in der Länge von zwei Minuten und 15 Sekunden abrufbar, das insgesamt sieben Sekunden und 27 Kader aus den beiden zuvor gen... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat dem Beklagten nach § 2 UWG verboten, bei der Durchführung von Fahrschulaußenkursen mit einer anderen Fahrschulbezeichnung aufzutreten als mit dem für den (Haupt-)Standort bewilligten Fahrschulnamen, wodurch bei den angesprochenen Verkehrskreisen der unrichtige Eindruck erweckt werde, es würde sich um selbstständige Fahrschulen an unterschiedliche Standorten handeln. Das Mehrbegehren, dem Beklagten darüber hinaus nach § 1 UWG zu verbieten, seine Fah... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei N***** AG, *****, vertreten durch Prettenhofer Raimann Pérez, Rechtsanwaltspartnerschaft in Wien, gegen die beklagte Partei Werner M*****, vertreten durch Press... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Zweitbeklagte sind juristische Personen mit Sitz in Österreich (Klägerin) bzw Ungarn (Zweitbeklagte). Der Erstbeklagte ist Geschäftsführer und einziger Gesellschafter der Zweitbeklagten; sein Wohnsitz liegt in Österreich. Die Klägerin und die Zweitbeklagte vertreiben in Ungarn Erfrischungsgetränke (Energy Drinks) mit ähnlichen Bezeichnungen. Die Zweitbeklagte verfügt über ungarische Markenrechte; die Klägerin leitet ihr Recht zur Verwendung ähnlicher... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt das Arzneimittel „Diovan" mit dem Wirkstoff Valsartan, die Beklagte die Arzneimittel „Blopress" und „Blopress 16 Plus" mit dem Wirkstoff Candesartan. Die genannten Medikamente dienen der Behandlung von Bluthochdruck (Hypertonie) und von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die Beklagte hat im Sommer 2005 einen Werbeprospekt (Beil ./D) an österreichische Ärzte verteilt, der das als Anlage 1 wiedergegebene Schaubild enthält. Die in der Grafik genannte Studie... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge immer: Klägerin) ist Vermieterin, der beklagte Verein und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge immer: Beklagter) ist Mieter eines Gebäudes in *****. Die Klägerin begehrt mit der am 19. 4. 2005 beim Erstgericht eingelangten Klage die Räumung des Bestandobjektes (§ 1118 2. Fall ABGB) und die Zahlung von zuletzt 56.129,13 EUR Mietzins. Der Beklagte bestritt das Vorliegen eines Mietzinsrückstandes ebenso wie das Räumun... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Ehegatten, die seit Mai 2004 getrennt leben. Die gemeinsame minderjährige Tochter wird von der klagenden und gefährdeten Partei (im Folgenden Klägerin bzw Revisionsrekurswerberin) versorgt. In ihrer mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung verbundenen Klage begehrte die Klägerin neben rückständigem Unterhalt einen monatlichen Unterhaltsbetrag von EUR 370 ab 1. 9. 2005. Sie brachte dazu im Wesentlichen vor, sie beziehe ein monatlic... mehr lesen...