Norm
KartG 1988 §52Rechtssatz
Auch im kartellrechtlichen Sicherungsverfahren hat sich die Beweisaufnahme im Rahmen des Vorbringens zu halten. Die Behauptungen der gefährdeten Partei sind die Grenzen, in deren Rahmen zu prüfen ist, inwieweit eine einstweilige Verfügung erlassen werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120250Im RIS seit
16.11.2005Zuletzt aktualisiert am
28.02.2013