RS OGH 2005/10/17 16Ok43/05

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2005
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Norm

KartG 1988 §52
EO §389 IIIA
EO §389 VA

Rechtssatz

Auch im kartellrechtlichen Sicherungsverfahren hat sich die Beweisaufnahme im Rahmen des Vorbringens zu halten. Die Behauptungen der gefährdeten Partei sind die Grenzen, in deren Rahmen zu prüfen ist, inwieweit eine einstweilige Verfügung erlassen werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120250

Im RIS seit

16.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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