Norm
EO §381 ARechtssatz
Zur Sicherung des Anspruches auf Übergabe von noch nicht fälligen, mit dem Akzepte des Antragsgegners versehenen Wechseln kann ein Drittverbot an einen Bargeldschuldner des Antragsgegners nicht erlassen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0004915Dokumentnummer
JJR_19310410_OGH0002_0040OB00190_3100000_001