Norm
EO §379 Abs2 Z1 CRechtssatz
Die Bescheinigung der Absicht des Gegners der gefährdeten Partei, sein Vermögens zu "realisieren", genügt an sich noch nicht für die Annahme der vom Gesetz geforderten subjektiven Gefährdung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0005377Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.04.2015