Norm
EO §379 Abs2 Z2 DRechtssatz
Besitzt der Gegner der gefährdeten Partei außer der Forderung, auf die ein Drittverbot beantragt wird, im Inlande kein Vermögen, wohl aber ein solches im Ausland, so sind die Voraussetzungen des § 379 Abs 2 EO gegeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0005457Dokumentnummer
JJR_19331110_OGH0002_0030OB00941_3300000_001