Norm: EO §78EO §378 CZPO §530 A
Rechtssatz: Eine analoge Anwendung der Vorschriften der ZPO über die Wiederaufnahmsklage auf das Provisorialverfahren ist grundsätzlich nicht geboten. Entscheidungstexte 9 Ob 1577/94 Entscheidungstext OGH 10.05.1995 9 Ob 1577/94 4 Ob 43/95 Entscheidungstext OGH 13.06.1995 4 Ob 43/95 Auch; Beisatz: Da... mehr lesen...
Norm: ZPO §386 Abs4AußStrG 2005 §107 Abs2EO §378 CEO §379EO §389 IEO §389 IIEO §389 VIIEO §389 XEO §390 IEO §390 IIMRK Art6 VI1MRK Art6 Abs1 II1aMRK Art6 Abs1 II5a1MRK Art6 Abs1 II5a4
Rechtssatz: Das Provisorialverfahren fällt nicht unter Art 6 Abs 1 MRK. Anmerkung Bem: Auf den neuen Standpunkt des EGMR in der Entscheidung vom 15.10.2009, Micallef v. Malta, Nr 17056/06, und den diesbezüglichen Beitrag G. Kodek, Die Anwend... mehr lesen...
Norm: EO §378 A
Rechtssatz: Voraussetzung für die Erlassung der einstweiligen Verfügung ist die Bescheinigung des rechtlichen Bestandes des Anspruches und der den Sicherungsantrag begründenden Tatsachen, aus denen sich die in den §§ 379, 381 und 386 EO bezeichnete Gefährdung ergibt. Entscheidungstexte 1 Ob 597/94 Entscheidungstext OGH 29.08.1994 1 Ob 597/94 ... mehr lesen...
Norm: EO §156 IEO §156 IICEO §156 IIEEO §156 IVAEO §349 EEO §378 B
Rechtssatz: Gemäß § 156 Abs 2 EO hat der Ersteher nach Erfüllung aller Versteigerungsbedingungen Anspruch auf Übergabe der Liegenschaft. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann er gegen den Verpflichteten bereits gemäß § 349 EO Räumungsexekution führen. An der Schaffung eines (weiteren) Exekutionstitels auf Räumung durch Erlassung einer einstweiligen Verfügung hat er aber dann... mehr lesen...
Norm: EO §378 BZPO §288 H1VerG 2002 §7
Rechtssatz: Stecken hinter dem Feststellungsprozess bedingte oder künftige Leistungsansprüche, so können provisorische Sicherungsmaßnahmen zumindest dann ausnahmsweise im Zusammenhang mit einem Feststellungsverfahren angeordnet werden. Entscheidungstexte 5 Ob 97/93 Entscheidungstext OGH 23.11.1993 5 Ob 97/93 ... mehr lesen...
Norm: EO §378 AEO §381 A
Rechtssatz: 1. Da die EV die Vereitelung der Anspruchsdurchsetzung verhindern soll, steht der Sicherung von aus Vorwirkungen schwebend wirksamer Rechte (Anwartschaftsrechte) abgeleiteten Rechten auf Unterlassung aller den Bedingungseintritt vereitelnden Rechten auf Unterlassung aller den Bedingungseintritt vereitelnden Vorkehrungen gegen den Verplichteten nichts im Wege. 2. Mietrechte sind auch dann gefährdet, wenn sich... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Bescheid vom 7. Oktober 1971, Zl IIIa1-892/2, bewilligte der Landeshauptmann von Tirol der klagenden und gefährdeten Gemeinde (im folgenden: klagende Partei) die Fassung und Ableitung der „U*****“-Quellen als Gemeindewasserleitung. In der
Begründung: ist ua ausgeführt: „Zur Ausführung und Instandhaltung der Anlagen müssen gemäß § 72 WRG auch die Eigentümer der benachbarten Grundstücke gegen Ersatz der ihnen hiedurch verursachten vermögensrechtlichen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §26EO §378ZPO §228 H1
Rechtssatz: Die Klage auf Unwirksamerklärung eines Vereinsausschlußes ist eine Feststellungsklage, zu dessen Sicherung eine EV nicht erlassen werden kann. Entscheidungstexte 3 Ob 567/92 Entscheidungstext OGH 20.01.1993 3 Ob 567/92 EvBl 1993/117 S 519 = JBl 1993,597 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, er sei aus dem beklagten Jagdverein zu Unrecht ausgeschlossen worden, begehrt der Kläger die Urteilsfeststellung, "daß der Beschluß der Vollversammlung des beklagten Vereines vom 30.4.1992, womit er aus dem Verein ausgeschlossen wurde, rechtswidrig bzw. nichtig ist und sein Ausschluß somit unwirksam ist, sodaß ihm weiterhin sämtliche aus der Mitgliedschaft zum beklagten Verein erfließenden Rechte und Pflichten zustehen". Da ihm durch den unberec... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 10.6.1983 die - beiderseits erste - Ehe geschlossen und damit den am 23.6.1981 geborenen Sohn Michael legitimiert. Der Ehe entstammt weiters der am 11.9.1983 geborene Sohn Georg. Die Beklagte wohnt - wie schon vor der Eheschließung - mit den beiden Söhnen und ihrer Mutter in deren Eigentumswohnung in St*****. Der Kläger und sein Bruder betreiben gemeinsam in dem auf der ihnen je zur Hälfte gehörigen Liegenschaft EZ ***** Grundbuch St***** er... mehr lesen...