RS OGH 1994/3/22 4Ob502/94, 4Ob214/98v, 7Ob37/08d, 5Ob95/09w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1994
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Norm

EO §156 I
EO §156 IIC
EO §156 IIE
EO §156 IVA
EO §349 E
EO §378 B

Rechtssatz

Gemäß § 156 Abs 2 EO hat der Ersteher nach Erfüllung aller Versteigerungsbedingungen Anspruch auf Übergabe der Liegenschaft. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann er gegen den Verpflichteten bereits gemäß § 349 EO Räumungsexekution führen. An der Schaffung eines (weiteren) Exekutionstitels auf Räumung durch Erlassung einer einstweiligen Verfügung hat er aber dann kein schutzwürdiges Interesse mehr. Dies bildet aber nach ständiger Rechtsprechung einen Abweisungsgrund.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 502/94
    Entscheidungstext OGH 22.03.1994 4 Ob 502/94
  • 4 Ob 214/98v
    Entscheidungstext OGH 28.09.1998 4 Ob 214/98v
    Auch; nur: Gemäß § 156 Abs 2 EO hat der Ersteher nach Erfüllung aller Versteigerungsbedingungen Anspruch auf Übergabe der Liegenschaft. (T1); Beisatz: Erst bei Erfüllung der Versteigerungsbedingungen nach Rechtskraft des Zuschlags ist die durch Zuschlag erworbene Rechtsstellung des Erstehers der eines grundbücherlichen Eigentümers vergleichbar. (T2)
  • 7 Ob 37/08d
    Entscheidungstext OGH 11.06.2008 7 Ob 37/08d
    Auch; Beis wie T2; Beisatz: Der Ersteher erwirbt die vollen Eigentumsbefugnisse mit Rechtskraft der Erteilung des Zuschlags und Erfüllung der Versteigerungsbedingungen. Er ist dann auch zur Räumungsklage gegen einen vom Verpflichteten verschiedenen Dritten legitimiert. (T3)
  • 5 Ob 95/09w
    Entscheidungstext OGH 09.06.2009 5 Ob 95/09w
    Vgl; Beis wie T2; Beis wie T3 nur: Der Ersteher erwirbt die vollen Eigentumsbefugnisse mit Rechtskraft der Erteilung des Zuschlags und Erfüllung der Versteigerungsbedingungen. (T4); Beisatz: Vor der Erfüllung dieser Voraussetzungen ist der Ersteher zur Einbringung von aus dem Eigentum erfließenden Klagen oder zum Antrag auf Anmerkung einer Rangordnung nicht legitimiert. (T5)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0015120

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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