Begründung: Mit seiner Klage vom 14.11.1996 begehrte der Kläger, die Beklagte für schuldig zu erkennen, ihn in der Zeit vom 16.12. bis 20.12.1996 zur Teilnahme am Excel-Einstiegsseminar des Österreichischen Gewerkschaftsbundes in Wien unter Fortzahlung des Entgeltes vom Dienst freizustellen. Zur Sicherung dieses Anspruchs beantragte der Kläger gleichzeitig die Erlassung der einstweiligen Verfügung, wonach er berechtigt sei, in der Zeit vom 16.12. bis 20.12.1996 zur Teilnahme am ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger haben am 16.8.1994 mit der Beklagten einen Kaufvertrag über die den Klägern je zur Hälfte gehörige Liegenschaft EZ 814, GB 50326 W***** geschlossen. Im Punkt XII. des Kaufvertrages wurde unter der Überschrift "Mietausfallgarantie" vereinbart: Die Kläger haben am 16.8.1994 mit der Beklagten einen Kaufvertrag über die den Klägern je zur Hälfte gehörige Liegenschaft EZ 814, GB 50326 W***** geschlossen. Im Punkt römisch XII. des Kaufvertrages wurde unter der ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der auch in keiner Weise durch Belege aus Judikatur oder Rechtslehre belegten Behauptung des betreibenden Gläubigers, der selbst Rechtsanwalt ist, steht die angefochtene Entscheidung im Einklang mit der nahezu einhelligen Rechtsprechung und Lehre. Demnach liegt kein Verstoß gegen das Neuerungsverbot vor, wenn das Rekursgericht bei Erledigung eines Rekurses gegen die Exekutionsbewilligung Umstände berücksichtig... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die die erlassene einstweilige Verfügung des Erstgerichtes bestätigende Entscheidung des Rekursgerichtes wurde dem Vertreter des Beklagten und Gegners der gefährdeten Partei am Dienstag, den 15.7.1997, zugestellt. Letzter Tag der (auch bei Zweiseitigkeit des Rechtsmittelverfahrens) gemäß § 402 Abs 3 EO 14 Tage betragenden Revisionsrekursfrist (König, Einstweilige Verfügung, Rz 309) war damit Dienstag, der 29.7.1997. Tat... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei ist eine Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Deutschland. Sie verkaufte der Erstantragsgegnerin, einer Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Österreich, deren Geschäftsführer der Zweitantragsgegner ist, im Mai 1996 Teppiche um 70.193,85 DM. Auf den Bestellscheinen und Rechnungen wurde vermerkt, daß die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der gefährdeten Partei bleiben sollte. Der Kaufpreis sollte mittels dreier Wechsel bezahlt... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 18.3.1997 wurde die der klagenden Partei ab 12.4.1993 zustehende Versehrtenrente der Höhe nach mit S 1.214,30 festgesetzt. Das Erstgericht wies den gleichzeitig mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Klage gestellten Antrag der klagenden Partei ab, zur "Sicherung der hohen Zahlungsrückstände der beklagten Partei" eine einstweilige Verfügung zu erlassen. Es führte aus, daß von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit der beklagten P... mehr lesen...
Begründung: Der Nebenintervenient hat am 1.9.1993 seine Geschäftsanteile an der A***** GesmbH um S 5,253.000,-- an die Firma M***** Limited abgetreten, die durch den Kläger vertreten war. In einer Nebenvereinbarung vom selben Tag verpflichtete sich der Kläger zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von S 2,000.000,-- unter anderem für den Fall der Preisgabe von Firmengeheimnissen. Deshalb wurde die Fälligkeit des Teilabtretungspreises von S 2,000.000,-- erst mit 31.12.1994 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 1.) Die vorliegende EV wurde vom Erstgericht am 7.6.1996, sohin am Tag des Einlangens der Klage, mit der der Provisorialantrag verbunden war, erlassen. Erst am 14.6.1996 stellten die beiden weiteren Gesellschafter der beklagten Partei den Antrag, als Nebenintervenienten zugelassen zu werden. Eine mündliche Streitverhandlung hat bisher nicht stattgefunden. Im Verfahren auf Erlassung einer EV ist eine Nebenintervention... mehr lesen...
Norm: EO §378 AZPO §19 Abs1 IB
Rechtssatz: Der Nebenintervenient, dem sein eigenes Interesse am Ausgang eines zwischen anderen Personen anhängigen Rechtsstreites die Befugnis zum Eintritt in diesen auf Seite einer Partei gewährt, kann diese zufolge § 19 ZPO nur insoweit unterstützen, als er Angriffsmittel und Verteidigungsmittel geltend machen, Beweise anbieten und alle sonstigen Prozeßhandlungen vornehmen darf. Die Grenze für seine Interventio... mehr lesen...
Norm: EO §378 A
Rechtssatz: Sicherungsmaßnahmen dürfen - ohne daß dies in den §§ 378 ff EO ausdrücklich ausgesprochen werden müßte - nicht rechtswidrig sein; vor allem Verfassungsbestimmungen, aber auch einfachgesetzliche Beschränkungen, die einer einstweiligen Verfügung im Wege stehen, sind zu beachten. Entscheidungstexte 4 Ob 10/96 Entscheidungstext OGH 12.03.1996 4 Ob 10/96 ... mehr lesen...
Norm: EO §378 CEO §390 IEO §390 IVAZPO §57
Rechtssatz: Im Sicherungsverfahren darf eine aktorische Kaution der antragstellenden Partei nicht auferlegt werden; die jederzeit auch auf Antrag aufzuerlegende Sicherheit erfüllt gemäß § 390 EO (auch) diese Funktion. Entscheidungstexte 1 Ob 566/95 Entscheidungstext OGH 11.03.1996 1 Ob 566/95 E... mehr lesen...
Norm: EO §378 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 378 EO A Allgemeine Voraussetzungen für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung B Ansprüche, die nicht durch einstweilige Verfügung gesichert werden können C Sonstiges European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0062433 Dokumentnummer JJR_19951123_OGH0002_0000EO00378_9500000_001 mehr lesen...
Norm: EO §378 CEO §391 Abs1 IIAEO §391 Abs1 IIBEheG §68aZPO §411 Aa
Rechtssatz: Als Entscheidung in einem Provisorialverfahren hat eine einstweilige Verfügung die Vermutung der Richtigkeit nicht im selben Maß für sich wie ein Urteil (für eine einstweilige Verfügung genügt die Bescheinigung des anspruchsbegründenden Sachverhalts (§ 389 EO; § 274 ZPO); um ein Urteil zu erlangen, muss der anspruchsbegründende Sachverhalt bewiesen werden (§ 272 ZPO... mehr lesen...