Norm
EO §378 BRechtssatz
Stecken hinter dem Feststellungsprozess bedingte oder künftige Leistungsansprüche, so können provisorische Sicherungsmaßnahmen zumindest dann ausnahmsweise im Zusammenhang mit einem Feststellungsverfahren angeordnet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0011598Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.05.2021