Norm: EO §36 Z3 Ac
Rechtssatz: Die Unterlassung von Einwendungen gegen die Kündigung bloß deshalb, weil der Hausverwalter ein Vergleichsanbot zur Weiterleitung an den Hauseigentümer übernahm und dazu beruhigende Äusserungen, aber keine Zusagen machte, stellt keinen Grund zur Klage nach § 36 Z 3 EO dar. Entscheidungstexte 3 Ob 778/52 Entscheidungstext OGH 18.12.1952 3 Ob 778/52 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 dEO §36 Z3 Ab
Rechtssatz: Zum konkludenten Verzicht auf Räumungsexekution. Entscheidungstexte 3 Ob 778/52 Entscheidungstext OGH 18.12.1952 3 Ob 778/52 Veröff: EvBl 1953/147 S 186 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0000862 Dokumentnummer JJR_19521218_OGH0002_0030O... mehr lesen...
Norm: EO §36 Z3 B
Rechtssatz: Die Zulässigkeit einer Klage nach § 36 Z 3 EO hängt nicht davon ab, ob die den Gegenstand der Einwendungen bildenden Tatsachen vor oder nach Entstehung des Exekutionstitels eingetreten sind und ob der Verpflichtete von den Einwendungen in dem der Entstehung des Exekutionstitels vorangegangenen gerichtlichen Verfahren wirksam Gebrauch machen konnte oder nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §36 Z3 Ac
Rechtssatz: Die Unterlassung von Einwendungen gegen die Kündigung bloß deshalb, weil der Hausverwalter ein Vergleichsanbot zur Weiterleitung an den Hauseigentümer übernahm und dazu beruhigende Äusserungen, aber keine Zusagen machte, stellt keinen Grund zur Klage nach § 36 Z 3 EO dar. Entscheidungstexte 3 Ob 778/52 Entscheidungstext OGH 18.12.1952 3 Ob 778/52 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 dEO §36 Z3 Ab
Rechtssatz: Zum konkludenten Verzicht auf Räumungsexekution. Entscheidungstexte 3 Ob 778/52 Entscheidungstext OGH 18.12.1952 3 Ob 778/52 Veröff: EvBl 1953/147 S 186 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0000862 Dokumentnummer JJR_19521218_OGH0002_0030O... mehr lesen...
Norm: EO §36 Z3 B
Rechtssatz: Die Zulässigkeit einer Klage nach § 36 Z 3 EO hängt nicht davon ab, ob die den Gegenstand der Einwendungen bildenden Tatsachen vor oder nach Entstehung des Exekutionstitels eingetreten sind und ob der Verpflichtete von den Einwendungen in dem der Entstehung des Exekutionstitels vorangegangenen gerichtlichen Verfahren wirksam Gebrauch machen konnte oder nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §36 Z3 Ab
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger kann auch vor Entstehung des Exekutionstitels rechtswirksam auf die Exekutionsführung für eine bestimmte Zeit verzichten. Entscheidungstexte 3 Ob 541/52 Entscheidungstext OGH 20.09.1952 3 Ob 541/52 7 Ob 251/56 Entscheidungstext OGH 23.05.1956 7 Ob 251/56 Veröff: JBl ... mehr lesen...
Norm: EO §36 Z3 Ab
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger kann auch vor Entstehung des Exekutionstitels rechtswirksam auf die Exekutionsführung für eine bestimmte Zeit verzichten. Entscheidungstexte 3 Ob 541/52 Entscheidungstext OGH 20.09.1952 3 Ob 541/52 7 Ob 251/56 Entscheidungstext OGH 23.05.1956 7 Ob 251/56 Veröff: JBl ... mehr lesen...
Norm: EO §36 AcSchutzV Art6
Rechtssatz: Die Erklärung der betreibenden Partei, mit der Räumungsexekution so lange zuwarten zu wollen, bis der Verpflichtete ein gleichwertige Wohnung zur Verfügung gestellt erhielt, rechtfertigt nicht die Anwendung des Art 6 der SchutzV. über das allgemein zugebilligte Ausmaß hinaus, sondern könnte allenfalls höchstens einen Impugnationsgrund bilden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §36 Aa
Rechtssatz: Die durch einen gerichtlichen Vergleich (scheinbar) verpflichtete Partei kann mittels Klage nach § 36 Abs 1 Z1 EO geltend machen, daß sie mangels ordnungsgemäßer Zustellung an Verfahren überhaupt nicht beteiligt war. Die ansonsten in einem Feststellungsprozeß zu entscheidende Frage der verbindlichen Wirkung des Vergleiches ist eine Vorfrage, die im Verfahren nach § 36 EO zu beantworten ist. Entsch... mehr lesen...
Mit Urteil des Bezirksgerichtes Schwechat vom 18. Juli 1938 wurde der Klage der Hauseigentümerin Rosa Sch. gegen ihren Mieter Josef Sch. Folge gegeben und dieser schuldig erkannt, die Benützung eines im Hofe des Wohnhauses befindlichen "Holzschuppens als Garage und zur Einlagerung von leicht brennbaren und feuergefährlichen Materialien, insbesondere auch die Einstellung irgendeines Kraftwagens in diesem Holzschuppen oder auf dem Hofgrundstücke selbst zu unterlassen". Mit der vorlieg... mehr lesen...
Norm: EO §36 C
Rechtssatz: Zulässigkeit einer Klage nach § 36 EO auch dann, wenn die Exekutionsbewilligung auf einem verwaltungsbehördlichen Titel beruht. Entscheidungstexte 2 Ob 542/51 Entscheidungstext OGH 29.08.1951 2 Ob 542/51 EvBl 1951/475 S 595 3 Ob 609/53 Entscheidungstext OGH 15.10.1953 3 Ob 609/53 ... mehr lesen...
Die beiden Streitteile schlossen am 14. Oktober 1947 einen gerichtlichen Vergleich, um die Rivalität aus der Welt zu schaffen, in welche sie durch das beiderseitige Bestreben geraten waren, das Eigentum an den Liegenschaften G. und P. zu erlangen. In 19 Punkten wurden die gegenseitigen Leistungen ausgeführt, vor allem aber die Leistungen, zu denen die Beklagten sich für den Verzicht der Kläger auf diese Liegenschaft verpflichteten, darunter die Verpflichtung zur Lieferung von Kartoffe... mehr lesen...
Norm: EO §36 AdEGEO ArtXVIINO §3
Rechtssatz: Bei Fehlen eines Erfordernisses nach § 3 NO ist die Klage nach Art XVII EGEO zulässig. Mit einer auf Unzulässigerklärung der Exekution gerichteten Klage kann die materiellrechtliche Gültigkeit des Exekutionstitels auch dann nicht bekämpft werden, wenn der Exekutionstitel ein vollstreckbarer Notariatsakt ist. Entscheidungstexte 2 Ob 612/50 En... mehr lesen...
Auf Grund des Versäumungsurteiles des Handelsgerichtes Wien vom 2. März 1950 wurde der betreibenden Partei zur Sicherung der Forderung von 9613 S s. A. die Exekution mittels Pfändung und Verwahrung der in der Buchdruckerei Ferdinand B. in H. erliegenden 40.950 Bogen holzfreien Papieres bewilligt und die Exekution auch vollzogen. Das Handelsgericht Wien hat mit Beschluß vom 17. März 1950 die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt und das obgenannte Versäumungsurteil aufgehob... mehr lesen...
Der Kläger war Eigentümer einer Liegenschaft, die aus einem Garten, einer Wiese und einem Acker besteht und unmittelbar an das der beklagten Partei gehörige Haus angrenzt. In diesem Hause wurden von den Mietern Hühner gehalten, durch deren Ausschwärmen die Früchte auf den Grundstücken des Klägers geschädigt und insbesondere ein mit Mais bebauter Acker kahlgefressen wurde. Der Kläger hat von der beklagten Partei Abhilfe begehrt, diese hat auch ihre Mieter zur Abstellung des Übelstandes... mehr lesen...
Der Kläger war Eigentümer einer Liegenschaft, die aus einem Garten, einer Wiese und einem Acker besteht und unmittelbar an das der beklagten Partei gehörige Haus angrenzt. In diesem Hause wurden von den Mietern Hühner gehalten, durch deren Ausschwärmen die Früchte auf den Grundstücken des Klägers geschädigt und insbesondere ein mit Mais bebauter Acker kahlgefressen wurde. Der Kläger hat von der beklagten Partei Abhilfe begehrt, diese hat auch ihre Mieter zur Abstellung des Übelstandes... mehr lesen...
Die Klägerin hat einerseits die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrages von 6500 S s. A. und andererseits die Feststellung beantragt, daß der Anspruch des Beklagten aus einem Versäumungsurteil auf Zahlung von 4685 S s. A. u. a. nicht zu Recht bestehe. Das Prozeßgericht hat dem Leistungsbegehren stattgegeben, das Feststellungsbegehren jedoch abgewiesen. Das Berufungsgericht, das von beiden Parteien angerufen worden war, hat auch dem Feststellungsbegehren stattgegeben ... mehr lesen...
Die Klägerin hat einerseits die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrages von 6500 S s. A. und andererseits die Feststellung beantragt, daß der Anspruch des Beklagten aus einem Versäumungsurteil auf Zahlung von 4685 S s. A. u. a. nicht zu Recht bestehe. Das Prozeßgericht hat dem Leistungsbegehren stattgegeben, das Feststellungsbegehren jedoch abgewiesen. Das Berufungsgericht, das von beiden Parteien angerufen worden war, hat auch dem Feststellungsbegehren stattgegeben ... mehr lesen...
Norm: EO §36 Z3 AbZPO §228
Rechtssatz: Hat der Gläubiger auf die Einleitung der Exekution verzichtet, kann der Schuldner nur unter der Voraussetzung, daß bereits gegen ihn eine Exekution bewilligt worden ist, nach § 36 Z 3 EO auf Unterlassung, vom Exekutionstitel Gebrauch zu machen, klagen; eine Feststellungsklage - unabhängig von einer Exekutionsführung - ist wegen der materiellen Rechtskraft unzulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §36 Z3 AbZPO §228
Rechtssatz: Hat der Gläubiger auf die Einleitung der Exekution verzichtet, kann der Schuldner nur unter der Voraussetzung, daß bereits gegen ihn eine Exekution bewilligt worden ist, nach § 36 Z 3 EO auf Unterlassung, vom Exekutionstitel Gebrauch zu machen, klagen; eine Feststellungsklage - unabhängig von einer Exekutionsführung - ist wegen der materiellen Rechtskraft unzulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit dem rechtskräftigen und vollstreckbaren Teilerkenntnis der Rückstellungskommission beim Landesgericht für ZRS. Wien vom 21. November 1947 wurde den Antragsgegnern Ph. Z., K. und A. S. aufgetragen, bei sonstiger Exekution, u. zw. Z. die Hälfte, K. und A. S. je ein Viertel der Liegenschaft Grundbuch N. EZ. 309 dem Antragsteller H. H. binnen 14 Tagen zurückzustellen und in die Einverleibung des Eigentumsrechtes des Antragstellers ob dieser Liegenschaft einzuwilligen. Der Antragstelle... mehr lesen...
Auf Grund eines Anforderungsbescheides nach dem WAG. wurde der Mag.Abt. 50 der Stadt Wien die Exekution durch zwangsweise Räumung gegen die Untermieter der angeforderten Wohnung bewilligt. Die Untermieter brachten gegen die betreibende Partei eine Klage nach § 37 EO. mit der Begründung: ein, sie hätten mit dem Hausverwalter nach Ablauf der Widerspruchsfrist des § 7 WAG. einen Hauptmietvertrag abgeschlossen und es habe auch die betreibende Partei auf den Vollzug der Exekution bis zur Zu... mehr lesen...
Das Erstgericht gab dem Räumungsbegehren, welches auf einen Zuweisungsbescheid des Wohnungsamtes der Stadt Wien gestützt war, mit dem Beifügen, daß der beklagten Partei bereits vom Hauseigentümer gekundigt wurde, sie jedoch die Räumung der Wohnung verweigere, Folge. Es nahm auf Grund der vorgelegten Urkunden (Zuweisungsbescheid vom 15. Juni 1946 und Mietvertrag vom 15. Juli 1946) als erwiesen an, daß Kläger Hauptmieter der streitgegenständlichen Wohnung sei, und erklärte die Einwendun... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 DbEO §36
Rechtssatz: Lautet der Exekutionstitel (Vergleich) auf Räumung, wenn der Mieter entgegen seinem Versprechen den Zinsrückstand binnen einer bestimmten Frist nicht bezahlt hat, so darf die Exekutionsbewilligung auf Räumung nicht vom Nachweis der Nichtbezahlung des Zinses durch den Mieter abhängig gemacht werden; es bleibt diesem nur offen, die Behauptung, dass er den Zins bezahlt hat, durch Klage nach § 36 EO geltend zu ... mehr lesen...
Norm: EO §36 Z3 Ac
Rechtssatz: Eine Klage nach § 36 Z 3 EO ist zuläßig, wenn der Gläubiger vor der Erwirkung des Exekutionstitels versprochen hat, von diesem vorläufig keinen Gebrauch zu machen. Entscheidungstexte 3 Ob 12/38 Entscheidungstext OGH 19.01.1938 3 Ob 12/38 SZ 20/14 3 Ob 1047/92 Entscheidungstext OGH 26.08.1992 3 ... mehr lesen...
Norm: EO §36 Z3 Ac
Rechtssatz: Eine Klage nach § 36 Z 3 EO ist zuläßig, wenn der Gläubiger vor der Erwirkung des Exekutionstitels versprochen hat, von diesem vorläufig keinen Gebrauch zu machen. Entscheidungstexte 3 Ob 12/38 Entscheidungstext OGH 19.01.1938 3 Ob 12/38 SZ 20/14 3 Ob 1047/92 Entscheidungstext OGH 26.08.1992 3 ... mehr lesen...
Norm: EO §36 EJN §57
Rechtssatz: Der Streitwert der Klage nach § 36 EO kann den nach den Bewertungsgrundsätzen des Gesetzes berechneten Wert der Forderung nicht übersteigen; eine darüber hinausgehende Bestimmung des Streitwertes ist nicht zu beachten. Entscheidungstexte 3 Ob 920/37 Entscheidungstext OGH 02.12.1937 3 Ob 920/37 SZ 19/322 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §35 CEO §36 EEO §37 GEO §51JN §104
Rechtssatz: In den Fällen der §§ 35 bis 37 EO können sich die Parteien dadurch einem an sich unzuständigen Gericht erster Instanz unterwerfen, daß die Einwendung der Unzuständigkeit nicht erhoben und in der Hauptsache verhandelt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 704/37 Entscheidungstext OGH 13.10.1937 3 Ob 704/37 SZ 19/279 ... mehr lesen...
Norm: EO §36 Z3 AbEO §154
Rechtssatz: Gegen die einem behaupteten Vertrage widersprechende Einleitung der Wiederversteigerung ist eine Klage des Verpflichteten und des Erstehers analog der Klage nach § 36 Abs 1 Z 3 EO zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 236/35 Entscheidungstext OGH 20.03.1935 3 Ob 236/35 SZ 17/55 European Case Law Id... mehr lesen...