Norm
EO §36 AdRechtssatz
Bei Fehlen eines Erfordernisses nach § 3 NO ist die Klage nach Art XVII EGEO zulässig. Mit einer auf Unzulässigerklärung der Exekution gerichteten Klage kann die materiellrechtliche Gültigkeit des Exekutionstitels auch dann nicht bekämpft werden, wenn der Exekutionstitel ein vollstreckbarer Notariatsakt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0000893Dokumentnummer
JJR_19501208_OGH0002_0020OB00612_5000000_001