Begründung: Die Erlegerin hinterlegte beim Verwahrschaftsgericht Mietzinse im Gesamtausmaß von 13.863,78 EUR. Ein Gerichtshof erster Instanz bewilligte der Zweiterlagsgegnerin zur Sicherung einer Forderung von 348.458 EUR s.A. gegen den Dritterlagsgegner u.a. die Forderungsexekution durch Pfändung von Forderungen desselben gegen das zuständige Oberlandesgericht, „Verwahrungsabteilung". Das Verwahrschaftsgericht wies diese Abteilung gemäß § 310 Geo an, die betreffende Exekution zur ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin ist am 15.Januar 1982 knapp vor Vollendung ihres 85. Lebensjahres in einem Pflegeheim gestorben. In ihre Verlassenschaft fielen außer einer städtischen Liegenschaft mit einem Mietwohnhaus, in dem die Erblasserin eine Wohnung in Eigennutzung gehalten hatte, auch Fahrnisse, darunter vor allem in einem Bankschließfach verwahrte Gold- und Silbermünzen sowie Schmuckstücke. Nach einer vom Abhandlungsgericht angeordneten Öffnung des Bankschließfaches in Anwese... mehr lesen...
Norm: EO §262EO §294EO §295EO §325 Abs1GKG §1
Rechtssatz: Der Gerichtskommissär ist, ungeachtet seiner amtlichen Befugnis, im Abhandlungsverfahren Erklärungen von Verfahrensbeteiligten mit Wirkung für das Gericht entgegenzunehmen, nicht befugt, in einem Exekutionsverfahren zur Verstrickung von Gegenständen oder Ansprüchen, in Ansehung deren der Abhandlungsbehörde nur die Ausübung einer Stellung eines dritten Gewahrsameinhabers iS des § 262 EO o... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr zur Hereinbringung des Teilbetrages ihrer vollstreckbaren Forderung von S 997.480,-- sA wider die verpflichtete Partei die Exekution durch Pfändung und Überweisung der Forderung aus dem Amtshaftungsanspruch gegen die Drittschuldnerin "Republik Österreich, zuzustellen zu Handen der Finanzprokuratur", zu bewilligen, der der verpflichteten Partei daraus zusteht, daß das Finanzamt Korneuburg die Versteigerung des auf dem Grundstück 50... mehr lesen...
Norm: EO §295
Rechtssatz: Bei der Exekution auf Forderungen, die dem Verpflichteten nach dem AHG gegen die Republik Österreich zustehen und die wie andere nicht unpfändbare Forderungen der Pfändung unterliegen, ist zwar auch die Finanzprokuratur zu verständigen, das Zahlungsverbot ist aber der Behörde, die zur Anweisung der betreffenden Zahlung in Betracht kommen wird, zuzustellen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte zur Hereinbringung von S 19.332,18 samt Anhang die Bewilligung der Exekution durch Pfändung und überweisung zur Einziehung einer Geldforderung, welche der verpflichteten Partei gegen den Drittschuldner REPUBLIK ÖSTERREICH, 'vertreten durch die Finanzprokuratur', aufgrund durchgeführter Dachdeckerarbeiten am Bundesgymnasium in Berndorf in Höhe von 1 Mio S mehr oder weniger zustehe, sowie die Erlassung des Auftrages an den Drittschuldner, ... mehr lesen...
Norm: BVG vom 30.7.1925 §1B-VG Art102EO §295
Rechtssatz: Nach dem Zweck der Bestimmung des § 295 EO muß hier immer der weitere (organisatorische) Behördenbegriff maßgebend sein. Mag daher auch das Amt der Landesregierung vielleicht nur einen "Geschäfts- oder Hilfs-Apparat" des Landeshauptmannes darstellen, so fällt es doch unter den Behördenbegriff des § 295 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 24... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach dem am 25.Juni 1979 verstorbenen Harald A wurde den geschiedenen Ehegattinnen des Erblassers Inge A und Dagmar A, die gegen die Verlassenschaft vertragliche Unterhaltsansprüche haben, die Nachlaßseparation bewilligt und Rechtsanwalt Dr. Alfred B zum Separationskurator bestellt. Die Nachlaßseparation wurde auch nach Einantwortung des Nachlasses am 1. September 1983 zur Sicherung und Befriedigung der Separationsgläubiger aufrecht erhalten ... mehr lesen...
Norm: EO §295
Rechtssatz: Es ist grundsätzlich Sache der betreibenden Partei, die richtige anweisende Behörde ausfindig zu machen, da es bei der Vielfalt der in Betracht kommenden Behörden, die als anweisende Behörden einschreiten können, nicht Sache des Gerichtes sein kann, den richtigen Drittschuldner festzustellen. Entscheidungstexte 3 Ob 34/84 Entscheidungstext OGH 25.04.1984 3... mehr lesen...
Norm: EO §94EO §295
Rechtssatz: Ob die Behörde, die zur Anweisung der Gehaltsbezüge des Verpflichteten berufen ist, nach dem jeweiligen Stand der Neuordnung des Besoldungsverfahrens des Bundes im Antrag richtig bezeichnet ist, ist bei der Exekutionsbewilligung nicht nachzuprüfen und kann nicht zum Anlaß genommen werden, die Exekutionsbewilligung zu verweigern, wenn namentlich die Stelle ohnehin an einem Ort gelegen ist und daher mit der Zumittl... mehr lesen...
Mit dem Meistbotsverteilungsbeschluß vom 12. März 1974, verteilte das Erstgericht auf Grund des Ergebnisses der am 20. Feber 1974 durchgeführten Verteilungstagsatzung das für die Liegenschaft der Elfriede S, EZ 1969 KG, am 3. Oktober 1973 erzielte Meistbot von 715.000 S samt Meistbots- und Fruktifikatszinsen. Laut Punkt 9 des Abschnitt 1 B dieses Beschlusses entfällt auf die Verpflichtete eine Hyperocha von insgesamt 34.216.65 S. Von diesem Betrag wurde a) dem Wilhelm Sch. auf Grund d... mehr lesen...
Norm: AHG §1 CdlbEO §217 Abs2EO §294 BEO §294 KEO §295EO §307EO §308 D4Geo §310
Rechtssatz: Bei Pfändung der dem Verpflichteten zustehender Hyperocha kommt dem Exekutionsgericht als zur Durchführung des Verteilungsverfahrens und als für die Verwahrung des Meistbots zuständigem Verwahrschaftsgericht nach § 310 Geo die Stellung eines Drittschuldners zu. Als solches hat es Parteienstellung kraft dieser Bestimmung, obgleich es sonst keine Rechtsper... mehr lesen...
Norm: ASVG §98ASVG §98aEO §251 Z7EO §295
Rechtssatz: Zur Pfändbarkeit des Rentenkontos des Verpflichteten und seines Girokontos, auf das er Beträge vom Rentenkonto überweisen läßt. Entscheidungstexte 3 Ob 127/70 Entscheidungstext OGH 25.11.1970 3 Ob 127/70 EvBl 1971/183 S 325 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: EO §295
Rechtssatz: Die Pensionsversicherungsanstalt ist hinsichtlich der dem Bezugsempfänger ausbezahlten Alterspension "anweisende Behörde" im Sinne des § 295 Abs 1 EO und daher zur Erstattung der Anzeige nach Abs 2 dieser Gesetzesstelle legitimiert. Entscheidungstexte 3 Ob 119/68 Entscheidungstext OGH 30.10.1968 3 Ob 119/68 EvBl 1969/86 S 130 ... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IIIHEO §39 Abs1 Z2 IVEEO §39 Abs1 Z8 IIIBEO §39 Abs1 Z8 IIIHEO §39 Abs1 Z8 IVEEO §295LPfG §5
Rechtssatz: Eine Einstellung der Exekution nach § 39 Abs 1 Z 2 EO ist nicht gerechtfertigt, wenn die gepfändeten Pensionsbezüge unter dem Existenzminimum liegen. Ob die Exekution nach § 39 Abs 1 Z 8 EO einzustellen wäre, ist auf Grund einer Anzeige nach § 295 Abs 2 EO nicht zu untersuchen. Ents... mehr lesen...
Norm: EO §54 Z3EO §294EO §295
Rechtssatz: Führt der betreibende Gläubiger als Drittschuldner nur eine Behörde an, so ist der Exekutionsantrag abzuweisen, wenn sich aus dem Schriftsatz nicht unzweifelhaft ergibt, wieso eine Behörde im speziellen Fall Drittschuldner sein kann. Entscheidungstexte 3 Ob 77/59 Entscheidungstext OGH 03.03.1959 3 Ob 77/59 ... mehr lesen...
Norm: EO §295
Rechtssatz: Die Pfändung von Forderungen gegen das Aerar ist nicht auf liquide Forderungen beschränkt. Der Bewilligung der Exekution steht das Hofkammerdekret vom 21.August 1838 nicht entgegen. Entscheidungstexte 2 Ob 489/55 Entscheidungstext OGH 31.08.1955 2 Ob 489/55 JBl 1956,156 = EvBl 1956/113 S 215 European Case ... mehr lesen...
Norm: EO §295EO §391 Satz2 IVAEO §391 Satz2 IVB
Rechtssatz: Drittschuldner eines als Sicherungsleistung nach § 391 2.Satz EO erlegten Betrages ist nicht die Volksbank X, bei welcher der Erlag erfolgte, sondern das Bezirksgericht, das den Erlag zur Abwendung der Einstweiligen Verfügung zugelassen hatte. Die Volksbank hat nur die Funktion eines liquidierenden Organes iS des § 295 EO. Die zur Anweisung berufene Behörde ist das Gericht. Diese Siche... mehr lesen...
Norm: EO §295
Rechtssatz: Ist im Exekutionsantrage die anweisende Behörde nicht angegeben, so hat das Gericht die Beseitigung dieses Formmangels anzuordnen, wenn ihm aber die anweisende Behörde bekannt ist, die erforderliche Zustellverfügung von Amts wegen zu treffen. Entscheidungstexte 1 Ob 1035/36 Entscheidungstext OGH 18.11.1936 1 Ob 1035/36 SZ 18/190 ... mehr lesen...
Norm: EO §294 KEO §294 M2EO §295
Rechtssatz: Exekution auf pflegschaftsgerichtliche Erläge bei der Postsparkasse. Die Pfändung geschieht durch Zustellung des Zahlungsverbotes an das Pflegschaftsgericht. Entscheidungstexte 1 Ob 227/33 Entscheidungstext OGH 25.04.1933 1 Ob 227/33 SZ 15/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: EGEO Art4 Z5EO §295
Rechtssatz: Zur Auslegung des Hofkammerdekretes vom 21.August 1938, JGS Nr 291. Entscheidungstexte 1 Ob 451/31 Entscheidungstext OGH 06.05.1931 1 Ob 451/31 SZ 13/117 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0003876 Dokumentnummer JJR_19310506_OGH0002_0010OB00... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §295
Rechtssatz: Das Städtische Leihhaus in Salzburg ist ein im Sinne des § 39 Abs 2 und § 295 EO unter öffentlicher Verwaltung stehender Fonds. Entscheidungstexte 2 Ob 1170/30 Entscheidungstext OGH 13.01.1931 2 Ob 1170/30 SZ 13/2 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0001573 ... mehr lesen...