Norm
EO §54 Z3Rechtssatz
Führt der betreibende Gläubiger als Drittschuldner nur eine Behörde an, so ist der Exekutionsantrag abzuweisen, wenn sich aus dem Schriftsatz nicht unzweifelhaft ergibt, wieso eine Behörde im speziellen Fall Drittschuldner sein kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0002059Dokumentnummer
JJR_19590303_OGH0002_0030OB00077_5900000_001