Norm
EO §39 Abs1 Z2 IIIBRechtssatz
Eine Einstellung der Exekution nach § 39 Abs 1 Z 2 EO ist nicht gerechtfertigt, wenn die gepfändeten Pensionsbezüge unter dem Existenzminimum liegen. Ob die Exekution nach § 39 Abs 1 Z 8 EO einzustellen wäre, ist auf Grund einer Anzeige nach § 295 Abs 2 EO nicht zu untersuchen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0001314Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2012