Norm: ABGB §1327EO §291bIO §15
Rechtssatz: Beim Recht des Hinterbliebenen auf Ersatz des entgangenen Unterhalts handelt es sich um einen Schadenersatz- und keinen Unterhaltsanspruch, der weder in der Insolvenz des Schädigers für die nach Insolvenzeröffnung fällig werdenden monatlichen Renten noch bei Anwendung des § 291b EO als gesetzlicher Unterhaltsanspruch zu behandeln ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kindesvater war aufgrund des Scheidungsvergleichs vom 21. 12. 2006 zu einer Unterhaltsleistung für die mj J***** und A***** von je 170 EUR und für die mj B***** und J***** von je 150 EUR verpflichtet. Am 27. 1. 2009 beantragte der Kindesvater, die Unterhaltsbeträge für alle Kinder auf je 82 EUR monatlich herabzusetzen. Das Erstgericht setzte die Unterhaltsverpflichtung für die mj J***** und A***** auf je 120 EUR und für die mj B***** und J***** auf je 130 EUR ab 1. 2... mehr lesen...
Begründung: Der Vater ist außer für den mj P***** noch für zwei weitere Kinder sorgepflichtig, die am 21. 11. 2004 bzw 13. 7. 2000 geboren sind. Der Jugendwohlfahrtsträger begehrte zuletzt (ON U35) als Vertreter des mj P***** die Erhöhung der monatlich vom Vater zu leistenden Unterhaltsbeiträge auf 450 EUR ab 1. 1. 2008. Der Jugendwohlfahrtsträger brachte dazu vor, dass der Vater einschließlich Sonderzahlungen monatlich netto 2.334,58 EUR verdiene, in diesem Betrag seien Diäten und ... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige, vertreten durch seine Mutter, begehrte nach Erreichung des sechsten Lebensjahres eine Erhöhung des vom Vater monatlich zu leistenden Unterhalts. Das Erstgericht verpflichtete den Vater - unter Berücksichtigung der nach einem Schuldenregulierungsverfahren rechtskräftig bestätigten und von ihm zu leistenden Zahlungsplanraten - zu einem weiteren Unterhaltsbeitrag von monatlich 33 EUR, insgesamt sohin zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Zu 1.: Entscheidende Bedeutung kommt in diesem - nach Vorliegen der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu G 9/09 wieder aufzunehmenden - Verfahren der Beantwortung der Frage zu, welchen Einfluss es auf die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen - und damit auf die Unterhaltsbemessungsgrundlage - hat, dass dieser über sein Einkommen aufgrund eines Abschöpfungsverfahrens nur eingeschränkt verfügen kann. Da die höchstgerichtliche Judikatur dazu unein... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Minderjährigen ist aufgrund eines Beschlusses des Bezirksgerichts Gänserndorf vom 9. 4. 2008 (ON U25) zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 375 EUR je Kind verpflichtet. Dieser Unterhalt konnte durch eine zu 12 E 4157/05f des Bezirksgerichts Donaustadt geführte Gehaltsexekution in den letzten sechs Monaten vor der Antragstellung auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen (vom 25. 11. 2008) nicht gänzlich abgedeckt werden. Mit Beschlüssen vom 12. 3. 2009 (O... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war gemäß dem erstgerichtlichen Beschluss vom 24. 8. 2006 verpflichtet, den beiden Minderjährigen einen monatlichen Unterhalt von je 260 EUR zu zahlen. In der Folge begehrte er die Herabsetzung seiner monatlichen Unterhaltsleistungen auf 200 EUR je Kind, weil er aufgrund seines rechtskräftig bestätigten Zahlungsplans nunmehr verpflichtet sei, halbjährlich einen Betrag von 940 EUR an die Gläubiger zu zahlen und daher zur Leistung des bislang festgesetzten monatl... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Minderjährigen ist aufgrund einer am 10. 4. 2007 vor dem Amt für Jugend und Familie (AJF) abgeschlossenen Vereinbarung zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 100 EUR verpflichtet. Der Unterhaltsvergleich basiert (ohne nähere Ausführung über die Einkommensart) auf einer Bemessungsgrundlage von 605,40 EUR. Weitere Unterhaltspflichten des Vaters wurden verneint (Beilage zu ON U-4). Mit rechtskräftigem Beschluss vom 14. 6. 2007 (ON U-6) wurden dem Minderjähr... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Beschluss vom 10. 2. 2009 (ON U-42) erhöhte das Erstgericht die Unterhaltsleistung für den Minderjährigen ab 1. 1. 2008 auf 290 EUR monatlich und wies gleichzeitig einen Antrag des Vaters auf Herabsetzung des Unterhalts ab. Es stellte fest, dass sich der einkommens- und vermögenslose Minderjährige in Pflege und Erziehung seiner Mutter befindet. Der Vater, der keine weiteren Sorgepflichten hat, erzielt als Wachorgan ein monatliches Durchschnittseinko... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Merlin, geboren im Frühjahr 2000, befindet sich in Pflege und Erziehung seiner Mutter, die im Sprengel des Erstgerichts wohnt. Er ist einkommens- und vermögenslos. Der in den Niederlanden wohnende Vater, den keine weiteren Sorgepflichten treffen, erzielt als Selbständiger in der EDV-Branche ein in der Tagsatzung vom 10. Juni 2008 außer Streit gestelltes durchschnittliches Nettoeinkommen von monatlich 1.750 EUR. Er verpflichtete sich zur Zahlung eines vorläufige... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des mj Christoph L***** war bisher aufgrund des Beschlusses vom 20. 4. 2006, ON U-27, zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 275 EUR verpflichtet. Das Jugendamt stellte am 12. 12. 2006 den Antrag, den Vater ab 1. 9. 2006 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von insgesamt 305 EUR zu verpflichten, da sowohl das Einkommen des Vaters als auch die Bedürfnisse des Kindes gestiegen seien. Dem Antrag des Jugendamts war ein Protokoll des Bezirksgerichts Favori... mehr lesen...
Begründung: Das Amt für Jugend und Familie Rechtsvertretung, Bezirke 12, 13, 23, beantragte namens des mj Aleksandar S*****, den Vater Dragoslav S***** ab 1. 7. 2006 zu einem monatlichen Unterhaltsbetrag von 294 EUR zu verpflichten. Das Erstgericht entschied im Sinne dieses Antrags. Es stellte ein monatliches durchschnittliches Nettoeinkommen des Vaters von 1.589,36 EUR inklusive Sonderzahlungen fest. Der Vater hat keine weiteren Sorgepflichten. Rechtlich führte das Erstgericht au... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Minderjährigen 1. Natascha, geboren am 16. April 1991, 2. Jennifer, geboren am 21. Jänner 1993, 3. Angelique, geboren am 27. Oktober 1994, P*****, alle *****, ... mehr lesen...
Begründung: Die Kinder leben beim Vater. Die Mutter bezieht monatlich EUR 431 Notstandshilfe. Sie ist noch für zwei weitere Kinder sorgepflichtig. Das Erstgericht verpflichtete die Mutter ab 1. 1. 2005 zur Leistung von monatlichen Unterhaltsbeträgen von EUR 65 für Daniel und von je EUR 52 für Michele und Natalie. Das Rekursgericht wies das Unterhaltsfestsetzungsbegehren für die Zeit vom 1. 1. 2005 bis 30. 6. 2005 zur Gänze ab und verpflichtete die Mutter ab 1. 7. 2005 zu Unterhaltsz... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des am 25. 12. 1991 geborenen mj. Dominik wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Lilienfeld vom 8. 5. 2003 geschieden. Der Vater verpflichtete sich mit pflegschaftsbehördlich genehmigter Vereinbarung vom 8. 7. 2003 zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts von je 200 EUR für den mj. Dominik und den 1988 geborenen mj. René, der seit Juni 2006 selbsterhaltungsfähig ist. Der mj. Dominik wird im Haushalt der Mutter betreut. Ihr steht die Alle... mehr lesen...
Begründung: Der Oppositionskläger wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Neuhofen vom 29. März 1996, AZ C 319/94i, zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen an seine geschiedene Ehegattin, die Beklagte, verpflichtet, und zwar für das Jahr 1994 zu 7.500 S und ab 1. Jänner 1995 zu 7.800 S (566,85 EUR). Damals war der Kläger noch berufstätig und hatte eine weitere Sorgepflicht. Die Beklagte war einkommenslos. Die Unterhaltsfestsetzung entsprach 29 % der Bemessungsgrundlage. Das Monatsnettoeinko... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BdEO §291aEO §291b, KO §5
Rechtssatz: Im Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung (§§ 199 ff KO) sind die vom unterhaltspflichtigen Schuldner dem Treuhänder abgetretenen Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis (Abschöpfungsbeträge) von der Unterhaltsbemessungsgrundlage ebenso abzuziehen wie die aufgrund eines gerichtlich bestätigten Zahlungsplans geleisteten Schuldenzahlungen. Dem Unterhaltsberechtigten steht aber jedenfall... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach dem unstrittigen wesentlichen Sachverhalt wurde die Ehe der Prozessparteien mit Beschluss des Erstgerichts vom 15. Juli 1998 gemäß § 55a EheG geschieden. Wegen hoher Steuerschulden wurde über Antrag des Klägers über sein Vermögen im Jahr 2003 der Konkurs eröffnet. Mit Beschluss vom 6. Juni 2003 wurde ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet. Nach Rechtskraft des Beschlusses über diese Einleitung wurde das Schuldenregulierungsverfahren am 7. Juli 2003 eingeste... mehr lesen...
Begründung: Die alleinige Obsorge für die Minderjährige steht deren Vater zu, in dessen Haushalt sie auch lebt. Die Mutter hat ein monatliches Einkommen von 678,54 EUR, das sich zusammensetzt aus einer Berufsunfähigkeitspension von 410,18 EUR netto monatlich zuzüglich anteiliger Sonderzahlungen und Unterhaltszahlungen des Vaters der Minderjährigen von 200 EUR monatlich. Es trifft sie - abgesehen von der Minderjährigen - keine weitere Sorgepflicht. Die Minderjährige begehrt von der M... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss setzte das Rekursgericht den Unterhalt für die drei Kinder ab November 2001 fest. Dabei stützte es sich - außer bei der hier strittigen Anrechnung von Eigeneinkommen des älteren Sohnes - auf die nach der Prozentsatzmethode ermittelte Leistungsfähigkeit des Vaters. Als Bemessungsgrundlage zog es ein erzielbares Einkommen von monatlich 1.220 EUR bis Ende 2003 und von 1.250 EUR ab Anfang 2004 heran. Das entsprach im Wesentlichen den tatsäch... mehr lesen...
Begründung: Der Kindesvater ist aufgrund des Beschlusses des Erstgerichts vom 9. 12. 2002 zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von EUR 293 für seine Tochter Nina verpflichtet. Diese Entscheidung beruhte auf dem Einverständnis der Parteien. Über Antrag des Vaters setzte das Erstgericht die Unterhaltsverpflichtung beginnend mit 1. 7. 2005 auf monatlich EUR 50 herab und wies das Mehrbegehren, die Unterhaltsverpflichtung bereits ab 1. 1. 2005 auf monatlich EUR 50 herabzusetz... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BbEO §291bEO §292b
Rechtssatz: Im Rahmen der vom Gericht zu treffenden Ermessensentscheidung ist auch zu berücksichtigen, ob der Verpflichtete allein lebt oder nicht, mindert doch, wenn sein Ehepartner oder Lebensgefährte sich an den regelmäßigen Fixkosten beteiligt, dies die eigene finanzielle Belastung des Unterhaltspflichtigen doch deutlich. Die Differenzierung zwischen allein und im gemeinsamen Haushalt mit einem Ehepartner ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte die den Kindern gewährten Unterhaltsvorschüsse für den Zeitraum vom 1. April 2005 bis 31. Dezember 2005 auf monatlich 65 EUR je Kind herab, weil der Vater, den keine weiteren Sorgepflichten treffen, Krankengeld von monatlich rund 731,70 EUR beziehe und daher nur in der Lage sei, Unterhalt in der Höhe zwischen dem absoluten Existenzminimum von rund 600 EUR und dem tatsächlichen Einkommen zu bezahlen. Das Rekursgericht bestätigte infolge Rekurses d... mehr lesen...
Begründung: Dem Scheidungsfolgenvergleich der Eltern der Minderjährigen vom 27. 1. 2000 lag ein monatliches Nettoeinkommen des damals geldunterhaltspflichtigen Vaters von 72.000 ATS zu Grunde, die Obsorge kam der Mutter zu. Mit Beschluss vom 28. 7. 2003 wurde der Mutter die Obsorge entzogen und dem Vater übertragen, bei dem das Kind bereits seit Dezember 2002 lebt. Die Mutter bezog im Jahr 2003 an Kranken- bzw Arbeitslosengeld monatlich durchschnittlich 771,96 EUR, seit 1. 1. 2004... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Pflegebefohlenen, Thomas B*****, wurde mit Beschluss des Erstgerichtes vom 29. 11. 2001 (ON 31) zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von ATS 2.900,-- (EUR 210,75) an den Mj. Manuel verpflichtet. Dem lag ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen von ATS 20.540,-- (EUR 1.492,70) zugrunde, aus dem noch Sorgepflichten für vier weitere Kinder zu bestreiten waren. Am 25. 3. 2003 beantragte der Vater die rückwirkende Hera... mehr lesen...
Begründung: Die ehelichen Kinder Manuela und Andreas verblieben nach der Scheidung der Ehe ihrer Eltern im Jahr 1988 in Obsorge der Mutter. Ihr Vater war zu Unterhaltsleistungen von monatlich 1.500 S für Andreas auf Grund des Scheidungsvergleiches und von monatlich 2.250 S für Manuela auf Grund des Beschlusses des Erstgerichtes vom 20. 9. 1990 verpflichtet. Infolge einer mit der Mutter getroffenen Vereinbarung zahlte er jedoch zuletzt 4.500 S monatlich für Manuela und 4.000 S für An... mehr lesen...
Begründung: Die am 13. Mai 1991 und am 24. Februar 1993 geborenen Kinder werden von der Mutter in deren Haushalt betreut. Der uneheliche Vater ist als Tankwart beschäftigt und bezieht ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen (inklusive anteiligen Sonderzahlungen) von 923,77 EUR. Er ist für zwei weitere, am 14. August 1986 und am 26. Dezember 1984 geborene Kinder mit einem monatlichen Betrag von je 145,35 EUR unterhaltspflichtig. Er bewohnt eine Mietwohnung. Für den Ankauf... mehr lesen...
Norm: EO §290a Abs1 Z10EO §291bEO §291cEO §293 Abs3
Rechtssatz: §293 Abs3 EO stellt kein Hindernis dar, dass der Unterhaltsberechtigte im Exekutionsverfahren des betreibenden Unterhaltsschuldners (in casu: wegen einer Prozesskostenforderung) mit einem pfändungsfreien (§290a Abs1 Z10 iVm §§291b, 291c EO) Anspruch auf gesetzliche rückständige Unterhaltsleistungen einseitig aufrechnet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist auf Grund eines gerichtlichen Beschlusses vom 25. Jänner 1991 verpflichtet, den Klägern, seinen im Jänner 1994 volljährig gewordenen Söhnen, ab 1. August 1990 bis zu ihrer Selbsterhaltungsfähigkeit monatlichen Unterhalt von je 2.300 S (= 167,15 EUR) zu leisten und führt gegen die Kläger zur Hereinbringung einer Prozesskostenforderung von 119.563,70 S (= 8.689,03 EUR) sA Fahrnis- und Gehaltsexekution. Diese am 5. April 2000 entstandene Forderung result... mehr lesen...