RS OGH 2017/8/30 3Ob70/17s

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Veröffentlicht am 30.08.2017
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Norm

ABGB §1327
EO §291b
IO §15

Rechtssatz

Beim Recht des Hinterbliebenen auf Ersatz des entgangenen Unterhalts handelt es sich um einen Schadenersatz- und keinen Unterhaltsanspruch, der weder in der Insolvenz des Schädigers für die nach Insolvenzeröffnung fällig werdenden monatlichen Renten noch bei Anwendung des § 291b EO als gesetzlicher Unterhaltsanspruch zu behandeln ist.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 70/17s
    Entscheidungstext OGH 30.08.2017 3 Ob 70/17s
    Veröff: SZ 2017/91

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131660

Im RIS seit

03.11.2017

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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