Begründung: Der Vater wurde zuletzt mit Beschluss des Erstgerichtes vom 18. 12. 1997 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 2.100,-- für den am 26. 2. 1986 geborenen Rene, S 1.900,-- für die am 3. 3. 1987 geborene Silke, S 1.600,-- für die am 17. 3. 1988 geborene Eva und von S 1.400,-- für den am 26. 9. 1989 geborenen Ralf verpflichtet. Dieser Unterhaltsfestsetzung lag ein monatliches Durchschnittseinkommen des Vaters von S 13.500,-- netto zugrunde. Der Vater, den außer den... mehr lesen...
Norm: EO §290aEO §291aEO §291bKO §5
Rechtssatz: Behauptet der betreibende Gläubiger im Exekutionsantrag, daß dem Verpflichteten Arbeitseinkommen oder sonstige wiederkehrende Bezüge nach § 290a EO zustehen, so beruft er sich zugleich darauf, daß der Verpflichtete ein nicht in die Konkursmasse fallendes Einkommen bezieht, das bis zum unpfändbaren Freibetrag nach § 291a EO der Exekution zugunsten nicht privilegierter Gläubiger entzogen ist, nach M... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaEO §291b
Rechtssatz: Der für Exekutionen wegen Unterhaltsansprüchen zu belassende Mindestbetrag lässt sich nunmehr direkt aus dem Gesetz (§ 291b EO) ermitteln. Das heißt aber nicht, dass er in jedem Fall eine äußerste starre Untergrenze bildet. Bei Nichtzulangen des nach Abzug des nach § 291b EO verbleibenden Existenzminimums für die Befriedigung der laufenden Unterhaltsansprüche müssen sich nicht nur alle Unterhaltsberechtigt... mehr lesen...
Norm: EO §291bEO §292bABGB §140 Ba
Rechtssatz: Die Bestimmungen der Exekutionsordnung können als Orientierungshilfe bei der Ermittlung der Belastungsgrenze im Rahmen der Unterhaltsbemessung dienen. Die Grenze des § 291b EO kann jedoch in Hinblick auf § 292b EO nicht als Untergrenze der Belastung des Unterhaltsschuldners bei der Unterhaltsbemessung herangezogen werden. Die Unterhaltsbemessung kann vielmehr darüber hinausgehen, doch ist zu berück... mehr lesen...