Gegenstand des angefochtenen Bescheides ist der Widerruf und die Rückforderung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe in der Höhe von insgesamt rd. EUR 11.000,-- für das Jahr 1998; die Rückforderung erfolgte aus dem Grunde des Verschweigens der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit am 1. Jänner 1998. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977;EO §290;EO §291;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Widerruf und Rückforderung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe - Gegenstand des angefochtenen Bescheides ist der Widerruf und die Rückforderung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe in der Höhe von insgesamt rd... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung durchführen zu können, ist es überdies erforderlich, dass der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §290;EO §291;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Beitragsnachverrechnung - Der Vollzug des Bescheides an sich ist noch kein Nachteil im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG, sofern dadurch nicht der Rechtsschutz der Partei dauernd wesentlich beeinträchtigt wird. Ein bloßer Vermögensnachteil, der im Falle des Obsiegens vor dem Verwaltungsgerichtsho... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977;EO §290;EO §291a;VwGG §30 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
AW 2003/08/0029 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2002/08/0025 B 17. Juli 2002 RS 2 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Widerruf der Zuerkennung un... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977;ASVG;EO §290;EO §291a;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2002/08/0025 B 17. Juli 2002 RS 2
(hier betreffend Versicherungspflicht nach dem ASVG und dem AlVG) Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Widerruf der Zuerkennung un... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Voraussetzung für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist zunächst, dass der bekämpfte Bescheid einem Vollzug zugä... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §290;EO §291;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zurückweisung eines Einspruches als verspätet - Der Vollzug des Bescheides an sich ist noch kein Nachteil im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG, sofern dadurch nicht der Rechtsschutz der Partei dauernd wesentlich beeinträchtigt wird. Ein bloßer Vermögensnachteil, der im Falle des Obsiegens vor dem... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977;EO §290;EO §291a;VwGG §30 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
AW 2002/08/0024 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2002/08/0025 B 17. Juli 2002 RS 2 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Widerruf der Zuerkennung un... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977;EO §290;EO §291a;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2002/08/0025 B 17. Juli 2002 RS 2 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Widerruf der Zuerkennung und Rückforderung der Notstandshilfe - Bei Abwägung der berührten Interessen fällt einerseits das Vollzugsinteresse ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977;EO §290;EO §291a;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Widerruf der Zuerkennung und Rückforderung der Notstandshilfe - Bei Abwägung der berührten Interessen fällt einerseits das Vollzugsinteresse der belangten Behörde, ebenso aber - was das Einkommen der antragstellende... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides und der Beschwerdeergänzung ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Der Beschwerdeführer schloss am 2. September 1997 über ein von ihm gemietetes Geschäftslokal (Magazin samt Lager bzw. Büro) für die Dauer von fünf Jahren mit einer GmbH einen Untermietvertrag. Die Vertragsurkunde wurde von beiden Teilen unterzeichnet und dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im Folgenden kurz:... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §891;AbgEO §80;BAO §20;BAO §6 Abs1;EO §290;GebG 1957 §28 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Die Vorschreibung an einen der Gesamtschuldner ist auch dann begründet, wenn die Einhebung beim anderen Gesamtschuldner zumindest mit großen Schwier... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluß zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es überdies erforderlich, daß der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;EO §290;EO §291a;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Bei Berücksichtigung des Vollzugsinteresses des Sozialversicherungsträgers fällt - was den Hinweis auf das geringe Einkommen des ASt betrifft - der ihm aufgrund der §§ 290 ff, insbesondere § 291a EO, ohnehin zukommende Pfändungsschutz ("Existenzminimum") ebens... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluß zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es überdies erforderlich, daß der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §290;EO §291;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Haftung für Beitragsschuldigkeiten gem § 67 Abs 10 ASVG - Ein bloßer Vermögensnachteil, der im Falle des Obsiegens vor dem VwGH im wesentlichen wieder ausgeglichen werden kann, ist für sich allein genommen noch kein unverhältnismäßiger Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG, sofern nicht besondere U... mehr lesen...
Über das Vermögen der P Handelsgesellschaft mbH wurde mit Beschluß des Kreisgerichtes W vom 21. Oktober 1985, AZ S n/85, der Konkurs eröffnet. Mit dem am 20. Februar 1986 beim Arbeitsamt W überreichten Antrag begehrte die Beschwerdeführerin (unter ihrem damaligen Zunamen M) die Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld für verschiedene näher bezeichnete Ansprüche aus ihrem Arbeitsverhältnis zu der genannten Gesellschaft. Mit Beschluß des Kreisgerichtes W vom 12. März 1986, AZ S n/... mehr lesen...
Über das Vermögen der P Handelsgesellschaft mbH wurde mit Beschluß des Kreisgerichtes W vom 21. Oktober 1985, AZ S n/85, der Konkurs eröffnet. Mit dem am 20. Februar 1986 beim Arbeitsamt W überreichten Antrag begehrte B (unter ihrem damaligen Zunamen M) die Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld für verschiedene näher bezeichnete Ansprüche aus ihrem Arbeitsverhältnis zu der genannten Gesellschaft. Mit Beschluß des Kreisgerichtes W vom 12. März 1986, AZ S n/86, wurde über das Ve... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung23/04 Exekutionsordnung23/05 Sonstiges Exekutionsrecht40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AVG §8;AVG §9;EO §290;IESG §7 Abs2;IESG §8 Abs1;KO §1;KO §83;LPfG;
Rechtssatz: Soweit der Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld in die Konkursmasse fällt, ist ausschließlich der Masseverwalter als Partei zu behandeln (Hinweis E 20.11.1990, 89/11/0017). E... mehr lesen...