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23/01 KonkursordnungNorm
AVG §8;Rechtssatz
Soweit der Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld in die Konkursmasse fällt, ist ausschließlich der Masseverwalter als Partei zu behandeln (Hinweis E 20.11.1990, 89/11/0017). Ein entsprechender Bescheid kann daher nicht wirksam an den Gemeinschuldner erlassen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110009.X01Im RIS seit
20.11.1990