Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge kurz klagende Partei) brachte vor, sie habe der beklagten Partei und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge kurz Beklagter) Kontokorrentkredite eingeräumt, wobei - unter Berücksichtigung wechselseitiger anderer Forderungen - zum 9. 3. 1998 ein Gesamtbetrag von S 5,642.439,03 zuzüglich weiterlaufender Zinsen unberichtigt aushafte. Für einen Teilbetrag von S 713.537 sA sei bereits ein Exekutionstitel erwirkt worden. M... mehr lesen...
Norm: EO §27EO §353 IAEO §353 IVBEO §353 VIA
Rechtssatz: Zum Gesichtspunkt, den Verpflichteten nicht stärker zu belasten als nötig, gehört auch die Verpflichtung, eine zu erwirkende vertretbare Handlung mit einem zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ausreichenden Minimalaufwand an Kosten auszuführen. Entscheidungstexte 1 Ob 505/94 Entscheidungstext OGH 14.07.1994 1 Ob 505/94 V... mehr lesen...
Norm: EO §27EO §353 IVB
Rechtssatz: Der Gesichtspunkt, den Verpflichteten nicht stärker zu belasten als nötig, spricht entscheidend dafür, einen Eingriff in das Eigentumsrecht des Verpflichteten auf das notwendige Maß zu beschränken. Wenn dem titelmäßigen Gebot zum "Entfernen" einer Bauhütte vom Grund des Beklagten auf andere Weise als durch deren Zerstörung entsprochen werden konnte, also Alternativen bestanden, stellt das Zersägen und damit d... mehr lesen...
Norm: EO allgEO §27
Rechtssatz: Durch eine Exekutionsführung soll dem Gläubiger einerseits möglichst rasch zur Befriedigung seines Anspruchs verholfen werden, andererseits aber soll gegen den Verpflichteten nicht mehr Zwang ausgeübt werden als der beabsichtigte Zweck, die Exekution erfolgreich zu gestalten, erfordert. Dies ist bei der Exekutionsbewilligung, beim Exekutionsvollzug und auch nachher zu beachten. Entscheidungste... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete schuldet nach dem Inhalt des vollstreckbaren Urteiles des Bezirksgerichtes Rottenmann vom 19. Feber 1988, GZ C 49/87-15, seiner die Exekution betreibenden Mutter unter anderem S 53.418,47 samt 4 % Zinsen seit dem 23. Juni 1987 und ab dem 10. Juli 1987 monatliche im Übergabsvertrag zugesicherte Versorgungsbeträge von S 2.907,-, die bis zur Rechtskraft des Urteils fälligen Beträge binnen vierzehn Tagen, alle weiter fällig werdenden Beträge am Monatsletz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zweitbeklagte Partei ist Komplementär der erstbeklagten Partei, die viertbeklagte Partei ist Komplementär der drittbeklagten Partei. Mit dem an die klagende Partei gerichteten Schreiben vom 8. März 1977 nahmen die erstbeklagte Partei und die drittbeklagte Partei das Anbot der klagenden Partei, ihnen 'im Rahmen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen' ein Darlehen im Betrag von 570.000 S zu gewähren, an. Das Darlehen war bis spätestens 31.Mai 1977 zurückzubeza... mehr lesen...
Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundstücke EZ 60 und EZ 52 je KG P. Im Lastenblatt der EZ 60 KG P sind unter OZ 43 zugunsten des Beklagten das Pfandrecht für die lebenslängliche Leibrente im Betrag von 2 500 S monatlich, das Pfandrecht für das Auszugsäquivalent von 500 S monatlich, die Dienstbarkeit der Wohnung und die Reallast des Ausgedinges einverleibt. Die EZ 52 KG P haftet für die genannten Lasten simultan mit der EZ 60 KG P. Die Kläger sind mit ihren Zahlungsverpfl... mehr lesen...
Norm: EO §14EO §27
Rechtssatz: Eine Häufung der Exekutionsmittel liegt auch dann vor, wenn in nacheinander eingebrachten Schriftsätzen verschiedene Exekutionsmittel beantragt werden. Neuerliche Exekutionsanträge sind zu bewilligen, wenn die Kumulierung der nachträglich beantragten Exekutionsmittel an sich nach § 14 EO zulässig wäre. Ein neuerliches Exekutionsgesuch ist daher nur abzuweisen, wenn aus dem Antrag oder Akteninhalt geschlossen werde... mehr lesen...
Norm: EO §14EO §27EO §54 Abs1 Z3EO §374
Rechtssatz: Im Exekutionsverfahren zur Hereinbringung einer Geldforderung kann der Gläubiger nach Willkür entscheiden, ob er ein schärferes oder ein milderes Exekutionsmittel ergreift; die §§ 14 und 27 EO beschränkten nur die Anwendung mehrerer Exekutionsmittel und den Umfang der Vollstreckung. Dies gilt jedoch ungeachtet der Bestimmung des § 402 EO nicht für die Sicherungsexekution. E... mehr lesen...
Norm: EO §14EO §16EO §17EO §21 Abs2EO §21 Abs3EO §22 Abs1EO §22 Abs3EO §27EO §41 Abs2
Rechtssatz: Bei Exekutionen, die bei verschiedenen Gerichten zur Hereinbringung derselben vollstreckbaren Forderung gegen denselben Verpflichteten durch Anwendung gleicher oder verschiedenartiger Exekutionsmittel geführt werden, ist es nicht Aufgabe der mit den Exekutionen befaßten Gerichte, gegenseitig Kontakte vor Entscheidungen aufzunehmen. In Fällen, in de... mehr lesen...
Norm: EO §27EO §43 Abs2EO §44 Abs2 C
Rechtssatz: Gegenstände, die nach Behauptungen des Verpflichteten fremdes Eigentum sind, sind bei der Berechnung der bisher durch den Vollzug der Exekution erzielten Deckung nicht zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 3 Ob 132/76 Entscheidungstext OGH 29.10.1976 3 Ob 132/76 European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: EO §27EO §39 Abs1 Z6 IEO §39 Abs1 Z6 IIIFEO §39 Abs1 Z6 IVGEO §40 Abs1EO §74
Rechtssatz: Bei Behandlung aufgelaufener, aber bisher noch nicht bestimmter Kosten im Falle eines Oppositionsgesuches ist es entweder möglich, dem Verpflichteten Gelegenheit zu geben, die nachträglich aufgelaufenen Kosten innerhalb einer zu bestimmenden Frist zu bezahlen, widrigens das Verfahren von Amts wegen fortgesetzt würde (Heller-Trenkwalder 3, 116), oder u... mehr lesen...
Norm: EO §27EO §41EO §96EO §263
Rechtssatz: Der Verpflichtete soll in der Verfügung über sein Vermögen nicht in einem größerem Maß gehindert werden, als es der Zweck der Exekution, nämlich die Befriedigung der vollstreckbaren Forderung notwendig macht (so schon RZ 1936,200). Entscheidungstexte 3 Ob 95/66 Entscheidungstext OGH 14.09.1966 3 Ob 95/66 Veröff: EvBl 1967/33 S 46 ... mehr lesen...
Norm: EO §27EO §41 Abs2
Rechtssatz: Eine analoge Anwendung der Bestimmung des § 41 Abs 2 EO ist dann gerechtfertigt, wenn auf Grund desselben Titels zwei Exekutionen durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung hinsichtlich derselben Liegenschaften zur Sicherung derselben Forderung rechtskräftig bewilligt wurden. Entscheidungstexte 3 Ob 95/66 Entscheidungstext OGH 14.09.1966 3 Ob 95... mehr lesen...
Norm: EO §27
Rechtssatz: Auch eine Pfändung von Fahrnissen darf nicht in einem größeren Umfang vollzogen werden, als dies zur Befriedigung des Gläubigers unbedingt erforderlich ist. Nur dann, wenn sich herausstellte, daß die bisher gepfändeten Gegenstände nicht verwertet werden können, die Pfandsache daher in Wahrheit dem Gläubiger keine Befriedigung bietet, ist der neuerliche Vollzug einer bereits bewilligten Exekution zulässig (hier: eine gep... mehr lesen...
Norm: AbgEO §27AbgEO §31AbgEO §32AHG §1 Cd2
Rechtssatz: Gesetzwidrige Pfändung eines Autobusses durch die Finanzbehörde. Entscheidungstexte 1 Ob 330/56 Entscheidungstext OGH 20.06.1956 1 Ob 330/56 Veröff: JBl 1957,321 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0049223 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Norm: EO §27EO §40
Rechtssatz: Ist die Forderung, zu deren Gunsten Fahrnisexekution geführt wird, bezahtl, so ist diese Exekution einzustellen, wenngleich noch eine andere Exektuion wegen Kostenansprüchen des betreibenden Gläubigers anhängig ist. Entscheidungstexte 1 Ob 325/31 Entscheidungstext OGH 08.04.1931 1 Ob 325/31 SZ 13/102 ... mehr lesen...