Norm
EO §27Rechtssatz
Ist die Forderung, zu deren Gunsten Fahrnisexekution geführt wird, bezahtl, so ist diese Exekution einzustellen, wenngleich noch eine andere Exektuion wegen Kostenansprüchen des betreibenden Gläubigers anhängig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0000679Dokumentnummer
JJR_19310408_OGH0002_0010OB00325_3100000_001