Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Verteilung des Meistbots aus der Zwangsversteigerung zweier im Eigentum der Verpflichteten gestandener Liegenschaften EZ 39 und EZ 795, die verschiedenen Erstehern zugeschlagen wurden. Das Erstgericht wies aus dem aus der Versteigerung des Grundstücks EZ 39 erzielten Meistbot von 128.000 EUR in der bücherlichen Rangordnung der beigetretenen betreibenden Partei (siehe ON 18) und Pfandgläubigerin 27.056,69 EUR samt Zinsen und Kosten aufgr... mehr lesen...
Begründung: Die im Hälfteeigentum der beiden Verpflichteten stehenden zwei Liegenschaften (ein Appartementhotel mit Waldgrundstücken) wurden in der Versteigerungstagsatzung vom 5. Juni 2007 der Tochter der Verpflichteten um das Meistbot von 800.000 EUR als Ersteherin zugeschlagen (ON 35). Die Ersteherin ist Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin der I***** Vertriebs GmbH (im Folgenden nur GmbH), die ihrerseits offenbar Mieterin war. Mit Beschluss vom 12. Juni 2007 wurde die Er... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde am 22. 6. 2006 der Konkurs eröffnet und ein Masseverwalter bestellt. Die Gemeinschuldnerin war Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Nach Einholung eines Bewertungsgutachtens schloss der Masseverwalter mit Ingrid R***** am 22. 12. 2006 einen Kaufvertrag über diese Liegenschaft zu einem Kaufpreis von 6.300 EUR. Er beantragte beim Konkursgericht die Genehmigung dieses Kaufvertrags unter Vorlage von Urkunden, aus den... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hatte eine gegenüber der Forderung der Beklagten vorrangige Forderung aus einer Höchstbetragshypothek im Verteilungsverfahren angemeldet. Die Vorlage einer Saldomitteilung unterblieb. In der Verteilungstagsatzung erhob die Beklagte Widerspruch gegen die Zuweisung des Meistbots an die Klägerin mangels vorgelegter Urkunden, somit aus rein formalen Gründen. Das Exekutionsgericht berücksichtigte die Forderung der Klägerin im Meistbotsverteilungsbeschluss nicht, ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei zur Hereinbringung von 118.488,39 EUR sA die Fahrnisexekution sowie die Zwangsversteigerung der gemäß § 12 Abs 1 WEG 1975 verbundenen je 53/3170 Anteile der Verpflichteten und ihres (geschiedenen) Ehegatten an einer bestimmten Liegenschaft samt Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung und zugleich die Pfändung des der Verpflichteten gegen ihren Ehegatten zustehenden Anspruchs auf Aufhebung des gemeinsamen Wohnungs... mehr lesen...
Begründung: Auf der am 16. April 2003 versteigerten und der betreibenden Partei zugeschlagenen Liegenschaft des Verpflichteten sind zu Gunsten der Pfandgläubigerin den Höchstbetragshypotheken der betreibenden Partei im Rang vorgehende Pfandrechte von 4,8 Mio S samt 5,75 % Zinsen und 12 % Verzugszinsen auf Grund des Kaufvertrags vom 1. Februar 1988 und von 2,5 Mio S zuzüglich 5,75 % Zinsen und 12 % Verzugszinsen auf Grund der Urkunde vom 1. Februar 1988 einverleibt. Das Rekursgericht... mehr lesen...
Norm: EO aF §223 Abs1EO aF §229EO aF §237
Rechtssatz: Zur Rechtslage vor der EO-Novelle 2000: Ging aus dem Inhalt des Meistbotsverteilungsbeschlusses nicht hervor, dass eine Last in Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen ist, sei es wegen Barzahlung, sei es, weil darauf kein Meistbotsrest entfällt, konnte sie gelöscht werden. Auch wenn das Recht im Verteilungsbeschluss zu Unrecht nicht berücksichtigt wurde, stand dies der Löschung nicht entg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erstand in einem Zwangsversteigerungsverfahren eine Liegenschaft um das Meistbot von ATS 4,130.000. Die Liegenschaft war mehrfach mit Pfandrechten belastet, unter anderem mit einem solchen einer Baugesellschaft für eine vollstreckbare Forderung von ATS 62.475,77 samt Nebengebühren und Kosten. Trotz Aufforderung stellte die Baugesellschaft keinen Barzahlungsantrag und beteiligte sich auch sonst nicht am Verteilungsverfahren. Mit Meistbotsverteilungsb... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge einer vom Masseverwalter betriebenen kridamäßigen Versteigerung wurden dem Ersteher am 6. 7. 2000 mehrere Wohnungseigentumsobjekte um das Meistbot von 1,160.000 S zugeschlagen. Der Masseverwalter meldete zur Verteilungstagsatzung als Sondermassekosten - neben Verfahrenskosten und einem Anspruch auf Belohnung - den aus einem "Betriebskostenrückstand" der verpflichteten Partei resultierenden "laufenden Wohnbeitrag" ab 1. 9. 1996 für die Wohnungen 1-3 und 6-7 ... mehr lesen...
Norm: EO §14 Abs2EO §224 Abs2EO §229
Rechtssatz: Kommt es nicht zu einer Zuweisung von Zinsen aus der Nebengebührensicherstellung und kommt es zu deren zinstragender Anlage, sind dem Gläubiger die anteiligen bereits bekannten Meistbotszinsen und Fruktifikationszinsen zuzuweisen; darauf ist im Zuge einer allfälligen Nachtragsverteilung Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 8 Ob 271/00m ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Verteilung der Meistbote, die bei der am 8. 4. 1997 durchgeführten Zwangsversteigerung einer Liegenschaft und von Liegenschaftsanteilen, mit denen jeweils Wohnungseigentum verbunden ist, erzielt wurden. Das Erstgericht bildete mehrere Verteilungsmassen, und zwar aus dem Meistbot von S 228.000 für die Liegenschaft EZ 748 Grundbuch S***** und aus dem Meistbot von S 12,927.263 für die Wohnungseigentumseinheiten der EZ 34 Grundbuch Z**... mehr lesen...
Begründung: Nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Verpflichteten wurde dem Masseverwalter auf seinem Antrag mit Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 20.1.1995, 25 S 91/94-28, gemäß § 119 KO die kridamäßige Versteigerung der Liegenschaft EZ ***** GB O***** bewilligt. Das Konkursgericht sprach in diesem Beschluß aus, daß die Kosten des Masseverwalters für Verwaltung, Versteigerung und Verteilung gemäß § 125 Abs 4 KO vom Exekutionsgericht festzu... mehr lesen...
Norm: EO §77EO §215EO §229
Rechtssatz: Zinsen der fruchtbringenden Anlegung des Meistbotes können in Prozentsätzen der aus der sonstigen Verteilungsmasse zuerkannten Beträge zugewiesen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 128/93 Entscheidungstext OGH 20.10.1993 3 Ob 128/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 VFEO §229KO §47 Abs3
Rechtssatz: Liegt eine Entscheidung des Konkursgerichtes, ob eine Masseforderung aus der gemeinschaftlichen oder einer Sondermasse zu berücksichtigen sei, bei der Verteilungstagsatzung noch nicht vor, so ist der strittige Betrag samt anteiliger Fruktifikationszinsen vorläufig von der Verteilung auszunehmen, die Entscheidung des Konkursgerichtes abzuwarten und erst dann über einen allfällig erhobenen... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag des Masseverwalters fand die Versteigerung der dem Gemeinschuldner gehörigen Liegenschaft EZ 744 KG A***** statt. Der Masseverwalter meldete zur Verteilungstagsatzung unter anderem gemäß § 12 Abs.10 bzw. 14 UStG die an das Finanzamt zur Abführung gelangende Umsatzsteuer in der Höhe von S 669.472,-- als Sondermassekosten an. Er legte dieser Anmeldung die Zahlungsaufforderung des Finanzamtes Linz vom 12.6.1991, Steuernummer *****, bei. In dieser teilte das ... mehr lesen...
Begründung: Strittig ist, ob der Meistbotrest von 2,3 Mio S der zu CLNr 4 a eingetragenen Pfandgläubigerin C*** Aktiengesellschaft oder der führenden betreibenden Partei (im folgenden kurz: betreibende Partei) zuzuweisen ist, zu deren Gunsten zu CLNr 6 a die Einleitung des Versteigerungsverfahrens angemerkt ist. Die Eintragung CLNr 4 a lautet wie folgt: "3/1984 Urkunde 1983-12-23 Pfandrecht vollstr. 3,561.500,-- Kosten 59.173,94, 47.269,80 für C*** Aktiengesellschaft E 122/84" Die... mehr lesen...
Begründung: Auf den um das Meistbot von zusammen S 940.000,-- versteigerten Liegenschaftsanteilen der Verpflichteten ist in CLNR 7 im Rang CLNR 1 auf Grund des Schuldscheines und der Pfandurkunde vom 15. November 1984 das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 1,200.000,-- für Die Erste Österreichische Spar-Casse-Bank eingetragen. Diese Pfandgläubigerin meldete im Range des Pfandrechts eine Forderung in der Höhe von S 429.416,72 zuzüglich der für die Beteiligung an der Meistbotsver... mehr lesen...
Norm: EO §229EO §237 Abs3
Rechtssatz: Hat es der bücherlich eingetragene Bestandberechtigte unterlassen, sich am Verteilungsverfahren zu beteiligen und den ihm zugestellten Verteilungsbeschluss, der auf das Bestandrecht nicht Bedacht nahm, in Rechtskraft erwachsen lassen kann er die Löschung des nach den rechtskräftigen Versteigerungsbedingungen nicht ohen Anrechnung zu übernehmenden Bestandrechtes nicht mehr wirksam bekämpfen. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verteilte das Meistbot von S 3,360.000,- für die am 8. Jänner 1987 versteigerte Liegenschaft EZ 1113 KG Hall nach den Ergebnissen der Verteilungstagsatzung vom 23. Juni 1987 und wies nach einer Vorzugspost von S 13.399,36 in der bücherlichen Rangordnung der Sparkasse I*** Tiroler Sparkasse auf deren verbücherte Pfandforderungen in CLNr 1a von S 350.000,- sA und in CLNr 2a von S 550.000,- sA die restlichen Kapitalbeträge von S 176.304,11 und S 506.610,02... mehr lesen...
Norm: EO §224EO §229EO §231
Rechtssatz: Wurde das Bestehen der Forderung, die aus dem Höchstbetrag zu berichtigen ist, festgestellt, so ist in gleicher Weise vorzugehen, wie bei anderen Pfandforderungen. Das Gericht hat sich im Falle des Widerspruchs im Meistbotsverteilungsbeschluß nicht in eine Würdigung von Tatsachen einzulassen, sondern den Widerspruch des Verpflichteten auf den Rechtsweg zu verweisen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §229EO §234
Rechtssatz: Der Erfolg eines Rekurses kommt jenen Beteiligten, die den Verteilungsbeschluss nicht angefochten haben, nicht zugute. Entscheidungstexte 3 Ob 151/82 Entscheidungstext OGH 14.09.1983 3 Ob 151/82 3 Ob 94/87 Entscheidungstext OGH 29.04.1987 3 Ob 94/87 Vgl auch; Beisatz: Soweit der Erfolg des Rekurses ... mehr lesen...
Norm: EO §214 Abs1EO §229EO §231
Rechtssatz: Streitige Tatsachen dürfen im Verteilungsbeschluss auch dann nicht festgestellt werden, wenn sie sich und damit die
Gründe: des Widerspruchs mit den Mitteln des Exekutionsverfahrens klären ließen, also die zur Entscheidung hinreichenden Beweise in der Verteilungstagsatzung aufgenommen werden könnten. Entscheidungstexte 3 Ob 17/83 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: EO §42 C1EO §154EO §229
Rechtssatz: Die Möglichkeit einer Wiederversteigerung bildet keinen Grund die Verteilung des Meistbotes aufzuschieben. Entscheidungstexte 3 Ob 57/83 Entscheidungstext OGH 11.05.1983 3 Ob 57/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0001693 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: EO §229
Rechtssatz: Der Umstand, dass eine Wiederversteigerung in Betracht kommt, stellt kein Hindernis für die Verteilungstagsatzung dar. Die Verteilung ist also davon unabhängig, ob zur Zeit der Erlassung des Verteilungsbeschlusses die vom Ersteher zu entrichtenden Beträge schon erlegt sind oder nicht. Ob die Meistbotszinsen höher oder niedriger sind, spielt gleichfalls keine Rolle. Entscheidungstexte ... mehr lesen...