Norm: EO §229EO §236
Rechtssatz: Für den Ausfolgungsbeschluß ist nur der Inhalt des rechtskräftigen Verteilungsbeschlusses massgebend. Er bindet das Gericht und die Parteien. Entscheidungstexte 3 Ob 14/79 Entscheidungstext OGH 14.02.1979 3 Ob 14/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0003827 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der Exekutionssache 10 E 59/71 des Erstgerichtes wurde für die am 11. 7. 1973 versteigerte Liegenschaft des Verpflichteten Hans B*****, EZ 255 KG *****, ein Meistbot von 5,200.000 S erzielt. Bei der am 7. 11. 1973 abgehaltenen Tagsatzung zur Verteilung dieses Meistbotes samt Meistbots- und Fruktifikatszinsen meldete die beklagte Partei aufgrund der unter COZ 13, 15 und 16 für die Gesamtforderung von 1,114.416 S einverleibten Pfandrechte die restliche Forderun... mehr lesen...
Norm: EO §214 Abs1EO §229
Rechtssatz: Beim Verteilungsbeschluss ist grundsätzlich maßgeblich die Sachlage im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung über die Verteilung des Meistbotes in erster Instanz; falls zur Verteilungstagsatzung niemand erschienen ist, kommt es auf die Sachlage im Zeitpunkt an, zu dem die Tagsatzung hätte stattfinden sollen. Entscheidungstexte 3 Ob 126/76 ... mehr lesen...
Norm: EO §63EO §229EO §234ZPO §477 B2a
Rechtssatz: Das Rekursgericht ist an den Umfang der Anfechtung des Verteilungsbeschlusses gebunden (SZ 26/34). Entscheidungstexte 3 Ob 42/76 Entscheidungstext OGH 05.10.1976 3 Ob 42/76 3 Ob 151/82 Entscheidungstext OGH 14.09.1983 3 Ob 151/82 Auch; Beisatz: Der Erfolg eines Rekurses ... mehr lesen...
Norm: EO §209 Abs2EO §229EO §236
Rechtssatz: Das Verteilungsverfahren ist beendet, wenn der Erlös nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung mit Verteilungsbeschluß (§ 229 EO) verteilt wurde, der Verteilungsbeschluß gegenüber den am Verteilungsverfahren beteiligten Personen in Rechtskraft erwachsen und hierauf im Sinne § 236 Abs 1 EO ausgeführt worden ist, der Erlös daher dem Exekutionsgericht nicht mehr zur Verfügung steht. Ein Verteilungsve... mehr lesen...
Norm: EO §212EO §229EO §231
Rechtssatz: Hat das Erstgericht in der Verteilungstagsatzung über die Forderungsanmeldung des Rekurswerbers nicht im Sinne des § 212 Abs 1 EO verhandelt, so ist dem OGH, wenn er den Widerspruch des Rekurswerbers für berechtigt hält, eine Sachentscheidung versagt. Entscheidungstexte 3 Ob 103/74 Entscheidungstext OGH 28.05.1974 3 Ob 103/74 QuHGZ 1975,1... mehr lesen...
Norm: EO §215EO §229ZPO §411 Cb
Rechtssatz: Die Rechtskraftwirkung eines Verteilungsbeschlusses erstreckt sich nur auf die Verteilung der Masse (§ 215 EO), nicht aber auch auf die damit verbundenen Aussprüche über den Rechtsbestand der berücksichtigten und der unberichtigt gebliebenen Ansprüche (§ 229 Abs 1 EO; siehe hiezu Kornitzer, Studien zum Meistbotsverteilungsverfahren S 39, Heller-Berger-Stix S 1579). Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: EO §229EO §231
Rechtssatz: Die bloße Entscheidung über Widersprüche bzw über einzelne Widersprüche ohne gleichzeitige Verteilung des Meistbotes ist unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 190/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 3 Ob 190/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0003829 Do... mehr lesen...
Norm: EO §229EO §231
Rechtssatz: Es kann nur ein Meistbotsverteilungsbeschluß erlassen werden, in welchem sowohl alle Zuweisungen vorgenommen werden müssen als auch über sämtliche Widersprüche zu entscheiden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 190/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 3 Ob 190/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: EO §229
Rechtssatz: Verrechnung der Hypothekarforderung mit dem Meistbot. Entscheidungstexte 1 Ob 345/57 Entscheidungstext OGH 30.10.1957 1 Ob 345/57 ImmZ 1958,156 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0003830 Dokumentnummer JJR_19571030_OGH0002_0010OB00345_5700000_002 mehr lesen...
Norm: EO §229 ffZPO §419 AZPO §425 Abs2
Rechtssatz: Kein Berichtigunsbeschluß zur Beseitigung der rechtlich irrigen Zuweisung aus einem Verteilungsbeschluß. Entscheidungstexte 1 Ob 785/54 Entscheidungstext OGH 20.10.1954 1 Ob 785/54 3 Ob 66/77 Entscheidungstext OGH 28.06.1977 3 Ob 66/77 ... mehr lesen...
Über Betreiben der Beklagten wurde die Liegenschaft EZ. 161 Katastralgemeinde M. zwangsversteigert und der Beklagten als Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 45.226.30 S zugeschlagen. Die auf der Liegenschaft auf Grund des Schuldscheines vom 17. Dezember 1928 pfandrechtlich sichergestellte Forderung der Klägerin von restlichen 1.832.34 US-Dollar wurden von der Beklagten in Anrechnung auf das Meistbot übernommen. Die Klägerin begehrt von der Beklag... mehr lesen...
Norm: ABGB §905EO §171EO §223EO §229
Rechtssatz: Der Gläubiger einer pfandrechtlich sichergestellten effektiven Auslandsschuld, die vom Ersteher der Hypothekarliegenschaft in Anrechnung auf das Meistbot übernommen wurde, ist nicht gehalten, Befriedigung ausschließlich aus der Liegenschaft zu suchen, da der Ersteher Personalschuldner des Gläubigers wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 802/53 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §905EO §216 IEO §229
Rechtssatz: Die Zuweisung von Fremdwährungsforderungen im Meistbotsverteilungsverfahren hat nach dem Umrechnungskurse zur Zeit der Erlassung des Meistbotsverteilungsbeschlusses zu erfolgen. Entscheidungstexte 1 Ob 239/35 Entscheidungstext OGH 16.04.1935 1 Ob 239/35 SZ 17/71 7 Ob 434/55 Entscheidun... mehr lesen...