Begründung: In einem Verfahren zur Zwangsversteigerung einer Liegenschaft wurde diese einer GmbH als Meistbietender (im Folgenden nur: erste säumige Ersteherin) um 191.000 EUR zugeschlagen. Nachdem sie das Meistbot nicht erlegt hatte, erfolgte ein weiterer Zuschlag an den nunmehrigen Revisionsrekurswerber (auch: zweiter säumiger Ersteher), der 201.000 EUR geboten hatte. Beim Versteigerungstermin am 14. Jänner 2010 erhielt eine weitere Ersteherin den (mittlerweile rechtskräftigen) Zu... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §154 Abs2EO §155
Rechtssatz: Ob der Ersteher aus entschuldbarem Irrtum nicht die gesamten Meistbotszinsen innerhalb offener Frist erlegt hat, ist irrelevant. Für das gesamte Wiederversteigerungsverfahren - und nicht nur für die Haftung des Erstehers für den Ausfall am Meistbot - gilt Erfolgshaftung. Entscheidungstexte 3 Ob 105/94 Entscheidungstext OGH 19.06.1996 3 Ob 105... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung der vollstreckbaren Geldforderung von S 8,400.000 samt 10 % Verzugszinsen seit dem 19.5.1981 sowie fälliger Zinsen von S 813.000 samt 10 % Verzugszinsen seit dem 19.5.1981 und der Kosten von S 892.777,38 und der Exekutionskosten wurde der erstbetreibenden Partei am 1.3.1982 gegen den Verpflichteten Ing. Günter S*** die Exekution durch Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 585 KG Hinterbrühl bewilligt. Nach der Anmerkung der Einleitung des Versteigeru... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaften EZ 115 und 482 KG Mönichkirchen, deren Grundstücke als Alpenhotel benützt wurden, wurden im Zuge dieses Zwangsversteigerungsverfahrens zunächst im Frühjahr 1981 ohne Zubehör mit 5,527.502,-- S, das Zubehör mit 214.505,-- S bewertet. Diese Schätzwerte von zusammen 5,742.007,-- S wurden den ersten Versteigerungsbedingungen und dem ersten Versteigerungsedikt zugrundegelegt (ON 14, 15, 17, 20 und 22). Am 29.7.1981 wurden die beiden Liegenschaften um das ... mehr lesen...
Bei der im Zwangsversteigerungsverfahren E 1103/67 des Erstgerichtes für 10. Jänner 1968 angeordneten Versteigerungstagsatzung erklärte der Realitätenvermittler Alois M als ausgewiesener Vertreter von Josef F und Friedrich H, die in Zwangsversteigerung gezogene Liegenschaft je zur Hälfte für beide von ihm vertretenen Personen erwerben zu wollen. In der Folge wurde die Liegenschaft rechtskräftig dem Josef F und Friedrich H zugeschlagen. Die Versteigerungsbedingungen, das Protokoll über... mehr lesen...
Norm: ABGB §891EO §146 ffEO §155EO §180
Rechtssatz: Eine Mehrheit von Personen ist nur dann als Bieter und Ersteher zuzulassen, falls sie sich dem Gericht gegenüber solidarisch zur Erfüllung der Versteigerungsbedingungen verpflichten. Es bedarf zur Bewirkung dieser aus den Bestimmungen der Exekutionsordnung zwingend abzuleitenden Solidarverpflichtung keiner ausdrücklichen Erklärung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf4EO §155
Rechtssatz: Die Haftung trifft den säumigen Ersteher nur im Falle einer Wiederversteigerung im technischen Sinn, nicht aber bei einer späteren neuerlichen Versteigerung nach Einstellung des erfolglosen Versteigerungsverfahrens. Die Nichtanwendbarkeit der Bestimmungen des § 155 EO schließt allerdings nicht aus, daß gegen den säumigen Ersteher Ansprüche nach allgemeinem Schadensrecht erhoben werden. Ihre Prüfung und E... mehr lesen...
Norm: EO §155
Rechtssatz: Mehrere säumige Ersteher haften nur für jenen Ausfall solidarisch, den ihre Säumigkeit gemeinsam verursacht hat. Entscheidungstexte 3 Ob 21/67 Entscheidungstext OGH 12.04.1967 3 Ob 21/67 EvBl 1967/459 S 662 3 Ob 161/10p Entscheidungstext OGH 11.11.2010 3 Ob 161/10p Beisatz: War das Meistbot des zweiten s... mehr lesen...
Mit Beschluß des Exekutionsgerichtes vom 26. Juli 1963 wurde die Liegenschaft EZ. 111 KG. S. um das Meistbot von 223.000 S der Maria K. zugeschlagen. Ein gestelltes Überbot wurde von der Ersteherin entkräftet, indem sie ihr Anbot auf 318.000 S erhöhte. Darauf wurde das Überbot zurückgewiesen. Da die Ersteherin das Meistbot nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß berichtigte, wurde auf Antrag der betreibenden Partei die Wiederversteigerung bewilligt. Drei Tage vor der Wiederversteigerung w... mehr lesen...
Norm: EO §152EO §155
Rechtssatz: Bei Feststellung des Ausfalles am Meistbote sind ihm die Zinsen zuzurechnen, die der säumige Ersteher gemäß § 152 Abs 2 EO zu erlegen gehabt hätte. Entscheidungstexte 3 Ob 769/37 Entscheidungstext OGH 12.10.1937 3 Ob 769/37 SZ 19/275 3 Ob 21/67 Entscheidungstext OGH 12.04.1967 3 Ob 21/67 ... mehr lesen...
Norm: EO §155EO §215VersVG §69
Rechtssatz: Die Brandschadenvergütung des säumigen Erstehers gehört in die Verteilungsmasse und ist auf den Ausfall am Meistbot anzurechnen. Reichsgericht vom 5.6.1943; DREvBl 1943/203 Entscheidungstexte 1 Ob 510/37 Entscheidungstext OGH 01.06.1937 1 Ob 510/37 SZ 19/183 3 Ob 47/85 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: EO §147EO §155
Rechtssatz: Auch die als Vadium dienende Hypothek haftet für die Erfüllung aller vom Ersteher nach den Versteigerungsbedingungen übernommenen Verpflichtungen. Entscheidungstexte 4 Ob 452/34 Entscheidungstext OGH 29.03.1935 4 Ob 452/34 SZ 17/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1935:RS000... mehr lesen...
Norm: EO §155
Rechtssatz: Im Falle der Wiederversteigerung der Liegenschaft sind nur der Ausfall am Meistbot und die Kosten der Wiederversteigerung vom Exekutionsgerichte festzustellen, während die Geltendmachung der sonstigen den Gläubigern durch die Saumsal des Erstehers verursachten Schäden dem ordentlichen Rechtswege vorbehalten bleibt. Entscheidungstexte 2 Ob 741/32 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: EO §155
Rechtssatz: Der Schaden, der durch Vergrößerung der Steuer- und Zinsenrückstände in der Zeit von der Versteigerung bis zur Wiederversteigerung verursacht wird, ist gegen den säumigen Ersteher im ordentlichen Rechtswege geltend zu machen. Entscheidungstexte 3 Ob 747/26 Entscheidungstext OGH 15.10.1926 3 Ob 747/26 SZ 8/292 3 Ob 1... mehr lesen...